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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.10.2013
- 449 C 4620/13 -
SPD-Mitgliedschaft: Über Aufnahmeantrag als SPD-Mitglied entscheidet der Vorstand / Keine automatische Aufnahme durch Internetantrag und Begrüßungsmail
Einstweilige Verfügung auf SPD-Mitgliedschaft von Ex-Pirat Carsten Schulz abgelehnt
Wer seinen SPD-Mitgliedsantrag im Internet ausfüllt und danach eine Begrüßungsmail erhält, ist damit noch nicht automatisch SPD-Mitglied. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
Das Amtsgericht Hannover hat den Antrag eines Ex-Mitgliedes der Piratenpartei auf
Vorstand des zuständigen Ortsvereins entscheidet über Aufnahme
In der Satzung der SPD ist zur Aufnahme der Passus "Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des zuständigen Ortsvereins" enthalten.
Aufnahmevertrag
Das Amtsgericht hat entschieden, dass der Erwerb der
Der Antragsteller hatte - damals als Mitglied der Piratenpartei - am 31. März 2012 das Direktmandat in Hannover Mitte errungen. Nachdem es zu der Äußerung des Klägers gekommen sei, die Leugnung des Holocausts müsse entkriminalisiert werden, erhob der Landesvorstand der Piratenpartei Einspruch gegen die Direktkandidatur des Klägers und erwirkte eine Neuwahl zum Direktmandat, welches der Antragsteller dann nicht errang.
Eine Beschwerde des Antragstellers gegen diese Entscheidung ist beim Landgericht Hannover anhängig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2013
Quelle: ra-online, AG Hannover (pm/pt)
- Landgericht Hannover, laufendes Verfahren
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Dokument-Nr. 17084
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