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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.10.2013
449 C 4620/13 -

SPD-Mitgliedschaft: Über Aufnahmeantrag als SPD-Mitglied entscheidet der Vorstand / Keine automatische Aufnahme durch Internetantrag und Begrüßungsmail

Einstweilige Verfügung auf SPD-Mitgliedschaft von Ex-Pirat Carsten Schulz abgelehnt

Wer seinen SPD-Mitgliedsantrag im Internet ausfüllt und danach eine Begrüßungsmail erhält, ist damit noch nicht automatisch SPD-Mitglied. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.

Das Amtsgericht Hannover hat den Antrag eines Ex-Mitgliedes der Piratenpartei auf Mitgliedschaft in der SPD im einstweiligen Verfügungsverfahren zurück gewiesen. Der Ex-Pirat Carsten Schulz hatte am 30.1.2013 im Internet einen Mitgliedsantrag der SPD ausgefüllt. Am 7.2.2013 erhielt er von der Mitgliederbetreuerin eine E-Mail, in der er in der SPD begrüßt wurde. Am 27.2.2013 lehnte der Vorstand des Ortsvereins die Aufnahme des Antragsstellers ab. Der Verfügungskläger ist der Ansicht, er sei durch die Bestätigungs-E-Mail als Mitglied aufgenommen worden.

Vorstand des zuständigen Ortsvereins entscheidet über Aufnahme

In der Satzung der SPD ist zur Aufnahme der Passus "Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des zuständigen Ortsvereins" enthalten.

Aufnahmevertrag

Das Amtsgericht hat entschieden, dass der Erwerb der Parteimitgliedschaft einen Aufnahmevertrag zwischen Mitglied und Partei voraussetze. Aufgrund der Vereinsautonomie könne die Satzung vorsehen, dass die Mitgliedschaft erst mit einem formalisierten Akt rechtswirksam werde. Diesen Voraussetzungen entspreche die SPD-Satzung, so dass der Mitgliedsantrag berechtigt zurückgewiesen worden sei.

Der Antragsteller hatte - damals als Mitglied der Piratenpartei - am 31. März 2012 das Direktmandat in Hannover Mitte errungen. Nachdem es zu der Äußerung des Klägers gekommen sei, die Leugnung des Holocausts müsse entkriminalisiert werden, erhob der Landesvorstand der Piratenpartei Einspruch gegen die Direktkandidatur des Klägers und erwirkte eine Neuwahl zum Direktmandat, welches der Antragsteller dann nicht errang.

Eine Beschwerde des Antragstellers gegen diese Entscheidung ist beim Landgericht Hannover anhängig.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2013
Quelle: ra-online, AG Hannover (pm/pt)

Nachinstanz:
  • Landgericht Hannover, laufendes Verfahren
Aktuelle Urteile aus dem Parteienrecht | Vereinsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Mitgliedsantrag | Mitgliedschaft | Parteimitgliedschaft

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Dokument-Nr.: 17084 Dokument-Nr. 17084

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