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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 11.10.2005
3121 Js 39985/05 Staatsanwaltschaft Hannover -

Diebstahl im Amtsgericht

Das Jugendgericht Hannover hat einen 19jährigen Heranwachsenden wegen Diebstahls in 3 Fällen zu 2 Wochen Dauerarrest, Schadenswiedergutmachung und einem sozialen Trainingskurs verurteilt.

Gegen den Angeklagten waren bei dem Amtsgericht Hannover mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Schulversäumnissen anhängig. Er hatte die Geldbußen nicht gezahlt und sollte diese deshalb abarbeiten. Zu diesem Zweck wurde der Angeklagte von der Jugendgerichtshilfe zum Amtsgericht Hannover vermittelt. Hier sollte er bei dem Hausmeister unterstützende Tätigkeiten leisten.

Am 18.05.2005 betrat der Angeklagte allein das Büro des Hausmeisters. Er durchwühlte den Schreibtisch des Hausmeisters und fand darin dessen Geldbörse. Aus dieser nahm der Angeklagte 50,00 EUR an sich. Von diesem Geld bezahlte er seinen Angaben zufolge, bei einem Freund bestehende Schulden. Dieser hatte ihm Geld geliehen für die Finanzierung des Kaufs von Fußballschuhen.

Am 19.05.2005 suchte der Angeklagte erneut das Büro des Hausmeisters auf. Auch dieses Mal befand sich dessen Geldbörse noch in dem Schreibtisch. Der Angeklagte fand das Portemonnaie und entnahm diesem 20,00 EUR. Schließlich nahm der Angeklagte am 24.05.2005 in einem unbeobachteten Augenblick den Schlüssel des Hausmeisters des Amtsgerichts Hannover an sich. Es handelte sich um den Generalschlüssel. Mit diesem Schlüssel verschaffte sich der Angeklagte erneut den Zutritt zum Büro des Hausmeisters in der Absicht wiederum Geld an sich zu nehmen. Dieses Mal fand der Angeklagte allerdings präpariertes Geld vor, was er nicht bemerkte und ihn schließlich überführte. Der Angeklagte hat die Diebstähle in der Hauptverhandlung gestanden, der entwendete Generalschlüssel konnte alsbald nach der Tat aufgrund eines erlassenen Durchsuchungsbeschlusses in der Wohnung der Großmutter des Angeklagten sichergestellt werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2005
Quelle: Pressemitteilung des AG Hannover vom 21.11.2005

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Dokument-Nr.: 1306 Dokument-Nr. 1306

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