wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.8/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 09.03.2009
237 OWi 19/09 -

Taxifahrer: Verweigerung der Beförderung wegen mühevollen Verstauens des Gepäcks ist eine Ordnungswidrigkeit

Verstoß gegen Beförderungspflicht nach § 22 des Personen­beförderungs­gesetzes rechtfertigt Verhängung einer Geldbuße

Weigert sich ein Taxi-Fahrer Fahrgäste zu befördern, weil das Verstauen des Gepäcks zu mühevoll ist, verstößt er gegen die Beförderungspflicht aus § 22 des Personen­beförderungs­gesetzes (PBefG). Gegen den Taxi-Fahrer kann in einem solchen Fall eine Geldbuße von bis zu 300 EUR verhängt werden. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im Dezember 2006 kam eine Familie am Hamburger Flughafen an. Um nach Hause zu gelangen, wollte die Familie ein Taxi nehmen. Wegen der hohen Nachfrage konnte sie erst gegen 23.30 Uhr ein freies Taxi ergattern. Es kam jedoch nachfolgend zu Schwierigkeiten mit dem Verstauen des Gepäcks. Dieses bestand aus einem größeren Reisekoffer, zwei kleineren Taschen und einem Kindersitz mit fahrbarem Untergestell. Das Gepäck wurde vom Familienvater so verstaut, dass der Kofferraumdeckel nicht mehr zu schließen war. Mit dem Verstauen einer der Reisetaschen im Fußraum des Vordersitzes war der Taxi-Fahrer nicht einverstanden. Er hielt dies für unzulässig. Dem Taxi-Fahrer war ein Umlagern der Gepäckstücke zu mühevoll. Er wurde ungehalten, unfreundlich und verlangte, dass die Familie das Gepäck sofort auslädt und ein anderes Taxi nimmt. Dem kam die Familie auch nach. Sie nahm ein baugleiches Taxi und konnte mit Hilfe des freundlichen Taxi-Fahrers sämtliche Gepäckstücke im Kofferraum verstauen. Gegen den anderen Taxifahrer wurde dagegen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Geldbuße von 150 EUR wegen vorsätzlicher Beförderungsverweigerung

Nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg sei es dem Taxi-Fahrer zu mühsam und langwierig gewesen, das ordnungsgemäße Verstauen des Gepäcks abzuwarten. Er habe sich mit dem ersten Versuch zufrieden geben wollen. In diesem Verhalten sah das Gericht eine vorsätzliche Verletzung der Beförderungspflicht nach § 22 PBefG. Dies habe im konkreten Fall die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 150 EUR gerechtfertigt.

Verstauen eines Gepäckstücks im Fußraum des Vordersitzes zulässig

Das Amtsgericht erachtete es zudem als zulässig und möglich, dass ein Gepäckstück im Fußraum des Vordersitzes verstaut wird. Dadurch werde nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Weder komme es zu einer Sichtbehinderung noch könne das Gepäckstück im Falle eines Unfalls katapultartig nach vorne geschleudert werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2014
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18746 Dokument-Nr. 18746

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18746

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.8 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung