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Amtsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 27.10.2016
- 205 C 5/16 -
Fristlose Kündigung eines an einer endogenen Psychose leidenden Mieters setzt vorherige Abmahnung voraus
Änderung des Verhaltens trotz psychischer Erkrankung nicht offensichtlich erfolglos
Die fristlose Kündigung eines an einer endogenen Psychose leidenden Wohnungsmieters setzt eine vorherige Abmahnung voraus. Denn eine Änderung seines Verhaltens ist trotz der psychischen Erkrankung nicht offensichtlich erfolglos im Sinne von § 543 Abs. 3 Nr. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung litt unter einer chronifiziert verlaufenden endogenen Psychose und stand deswegen unter
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied gegen die Vermieter. Ihnen stehe kein Räumungsanspruch zu, da die
Keine Entbehrlichkeit der Abmahnung aufgrund psychischer Erkrankung
Zwar könne eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2018
Quelle: Amtsgericht Gelsenkirchen, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 648 WuM 2017, 648
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Dokument-Nr. 25325
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