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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.08.2017
- 32 C 3586/16 (72) -
Behinderung des Straßenbahnnetzes wegen Falschgeparkens: Autofahrer muss Kosten für Schienenersatzverkehr durch Taxis übernehmen
AG Frankfurt am Main bejaht Schadensersatzpflicht eines Falschparkers
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Behinderung des Straßenbahnnetzes zur Übernahme der Kosten für einen Schienenersatzverkehr führen kann.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls parkte sein Fahrzeug in einer Weise, dass er den Linienverkehr der
Klägerin verlangt Kosten für Schienenersatzverkehr erstattet
Die Klägerin richtete im Zeitraum bis das Fahrzeug abgeschleppt werden konnte einen
Der Beklagte vertrat die Ansicht, dass ein Schadensersatzanspruch daran scheitere, dass kein gezielter Eingriff in den Gewerbebetrieb der Klägerin vorlag und die Klägerin sich mit dem Abschleppen zu viel Zeit gelassen habe.
Klägerin war zur Einrichtung des Schienenersatzverkehrs verpflichtet
Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Beklagte aus dem Personenbeförderungsgesetz verpflichtet war, einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2018
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main/ra-online
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Dokument-Nr. 25720
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