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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.10.1992
- 31 C 2064/92 -
Verlassen der Wohnung während Betrieb einer Waschmaschine ist grob fahrlässig
Grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers begründet Leistungsfreiheit der Versicherung
Wer die Wohnung während des Betriebs der Waschmaschine für 4 ½ Stunden verlässt, handelt grob fahrlässig. Kommt es zu einem Wasserschaden, muss die Versicherung dafür nicht einstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich eine Versicherung für einen
Kein Anspruch auf Versicherungsleistung
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied gegen den Versicherungsnehmer. Dieser habe keinen Anspruch auf die
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1992 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2014
Quelle: Amtsgericht Frankfut a.M., ra-online (zt/ZfS 1994, 301/rb)
- Keine Aquastopp-Vorrichtung: Mieter haftet für Waschmaschinenwasserschaden
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 05.05.2004
[Aktenzeichen: 3 U 6/04]) - Wasserschaden bei Abwesenheit durch abgerissenen Waschmaschinenschlauch - Kürzung der Versicherungsleistung um 70 %
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 20.04.2012
[Aktenzeichen: 9 O 762/10])
Jahrgang: 1994, Seite: 301 zfs 1994, 301
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Dokument-Nr. 17477
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