wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.06.2014
30 C 1590/13 (75) -

40 % Reisepreisminderung aufgrund katastrophalen Rückflugs mit Triebwerksausfall und Notlandung

Ausgleichszahlungen nach der FluggastVO kürzen nicht Minderungsanspruch

Ein katastrophaler Rückflug mit Triebwerksausfall und Notlandung rechtfertigt eine Reisepreisminderung von 40 %. Auf diesen Minderungsanspruch werden nicht etwaige Ausgleichszahlungen nach der FluggastVO angerechnet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer 13tägigen Pauschalreise in Thailand im Dezember 2012 wollte ein Ehepaar von Phuket aus und über Abu Dhabi mit dem Flugzeug zurück nach Deutschland. Der Flug startete zunächst pünktlich. Nach etwa 50 Minuten kam es jedoch zu einem Triebwerksausfall. Die Maschine sackte daraufhin ab und wurde stark durchgeschüttelt. Zudem fiel zeitweise der Strom aus und in der Maschine herrschte Panik. Das Flugzeug musste schließlich nach Phuket zurückkehren und eine Notlandung vornehmen, welche auch glückte. Zwei Tage später konnte der Rückflug erfolgreich durchgeführt werden. Nachdem das Ehepaar von der Fluggesellschaft wegen der Flugverspätung eine Ausgleichszahlung gemäß der FluggastVO erhalten hatte, klagte es gegen die Reiseveranstalterin aufgrund des ersten katastrophalen Rückflugs und der damit einhergehenden Todesangst auf Reisepreisminderung.

Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Mangels rechtfertigte Reisepreisminderung von 40 %

Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten des Ehepaares. Ihm habe ein Anspruch auf Reisepreisminderung zugestanden. Denn aufgrund des katastrophalen Rückflugs seien die Erholung und die Urlaubsfreude nachträglich teilweise entfallen. Die gesamte Reise sei daher rückwirkend mangelhaft gewesen. Es sei daher eine Reisepreisminderung von 40 % angemessen gewesen. Zwar sei es richtig, dass sich die Minderung grundsätzlich nur auf die Dauer des Mangels beschränkt. Dies gelte aber dann nicht, wenn ein besonders schwerwiegender Mangel vorliegt (BGH, Urt. v. 15.07.2008 - X ZR 93/07 -). Dies sei hier der Fall gewesen.

Keine Anrechnung der Ausgleichszahlungen auf Minderungsanspruch

Auf den Minderungsanspruch sei nach Auffassung des Amtsgerichts die Ausgleichszahlung der Fluggesellschaft nicht nach Art. 12 der FluggastVO anzurechnen gewesen. Diese Vorschrift diene nämlich ausschließlich dem Ausgleich von Verspätungsfolgen. Auf Minderungsansprüche, die gerade nicht auf einer Verspätung beruhen, sei sie nicht anzuwenden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2015
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2014, 283/rb)

Aktuelle Urteile aus dem EU-Recht | Reiserecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2014, Seite: 283
RRa 2014, 283

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20522 Dokument-Nr. 20522

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20522

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung