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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.07.2019
- 29 C 404/18 (40) -
Kreuzfahrttypische Kabinenbeschaffenheit begründet keinen Reisemangel
In Reisekatalog angegebener "malerischer" Meerblick verpflichtet nicht zu einem in jeder Hinsicht ungehindertem Blick aufs Meer
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine kreuzfahrttypische Lage und Ausstattung der Passagierkabinen keine Reisemängel darstellen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls buchte bei der Beklagten die
Klägerin begehrt aufgrund Beschaffenheit der Kabine Preisunterschied zu Standard Außenkabine
Vor dem Fenster der von den Eheleuten bezogenen
AG verneint Vorliegen eines Reisemangels
Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2019
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)
- Kreuzfahrten: Leistungsbeschreibung "Auf See" bedeutet nicht zwingend spezielle Aussicht auf bestimmtes umliegendes Land
(Amtsgericht München, Urteil vom 11.04.2013
[Aktenzeichen: 222 C 31886/12]) - Üblicher Lärm durch Schiffstheater stellt erst ab Mitternacht Reisemangel dar
(Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 26.03.2015
[Aktenzeichen: 92 C 4334/14])
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Dokument-Nr. 27577
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