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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2013
- 43 C 6731/12 -
Flugverspätung aufgrund Schlaganfall eines Passagiers: Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung
Fluggesellschaft kann sich auf höhere Gewalt berufen
Erleidet ein Flugpassagier einen Schlaganfall und kommt es deshalb zu einer Flugverspätung, so kann sich die Fluggesellschaft gemäß Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) auf höhere Gewalt berufen. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 der FluggastVO besteht dann nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2011 verspätete sich ein Flug nach Costa Rica um fast vier Stunden. Hintergrund der Verspätung war, dass ein Passagier einen
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied gegen den Passagier. Diesem habe kein Anspruch auf eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2014
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 56 RRa 2014, 56
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Dokument-Nr. 19010
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