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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2011
- 40 C 8543/11 -
Gewerbeauskunft Zentrale: Amtsgericht Düsseldorf verurteilt Kunden zur Zahlung der Eintragungskosten
Entscheidung im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung
In einem vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung hat das Amtsgericht Düsseldorf einen Kunden der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zur Zahlung der Eintragungskosten für das - nicht behördliche - Internetverzeichnis gewerbeauskunft-zentrale.de in Höhe von 569,06 Euro verurteilt.
Im zugrunde liegenden Fall unterzeichnete ein Gewerbetreibender am 10.11.2010 ein Formular der
Gewerbeauskunft Zentrale hat Anspruch auf Bezahlung
Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung. Die Gewerbeauskunft Zentrale habe Anspruch auf die Zahlung aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zur Veröffentlichung der Daten des Beklagten im von der Klägerin betriebenen Gewerbe-Auskunftsregister.
Anfechtungserklärung ist nicht unverzüglich erfolgt
Die Anfechtungserklärung des Beklagten vom 06.12.2010 habe keinen Erfolg, führte das Gericht aus. Zum einen sei die Anfechtungserklärung nicht unverzüglich erfolgt im Sinne des § 121 BGB, da sie mehr als zwei Wochen nach der Rechnungserstellung vom 17.11.2010 erfolgte.
Formular ungelesen ausgefüllt und zurückgeschickt
Zum anderen liege auch gar kein
Gewerbetreibender muss Post sorgfältig lesen
Ein verständiger Gewerbetreibender sei angehalten die Post sorgfältig zu lesen, aber selbst bei flüchtigem Lesen musste auffallen, dass es sich um ein Vertragsangebot und nicht um ein behördliches Schreiben handelte.
Vertrag nicht sittenwidrig
Auch eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Düsseldorf (vt/pt)
- Gewerbeauskunft-Zentrale gewinnt im vereinfachten Verfahren vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach
(Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 28.07.2011
[Aktenzeichen: 60 C 182/11]) - Branchenbuchanbieter "gewerbeauskunft-zentrale.de" gewinnt vor dem Amtsgericht Köln - Unternehmen muss für Branchenbucheintrag bezahlen, den es so nicht wollte
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.06.2011
[Aktenzeichen: 114 C 128/11])
- Gewerbeauskunft-Zentrale verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2011
[Aktenzeichen: 38 O 148/10]) - AG München: Formular eines Adressbuchverlags darf Kosten für Eintragung nicht verschleiern
(Amtsgericht München, Urteil vom 07.04.2011
[Aktenzeichen: 213 C 4124/11]) - "Branchenbuch-Abzocke": Anfechtungsmöglichkeit bei fehlender wirtschaftlicher Werthaltigkeit
(Amtsgericht Bonn, Urteil vom 06.04.2011
[Aktenzeichen: 101 C 453/10]) - LG Heilbronn: "Deutsches Internet-Register" ist für Kunden wertlos - Keine Zahlungspflicht
(Landgericht Heilbronn, Beschluss vom 23.06.2010
[Aktenzeichen: 3 S 19/10 III])
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Dokument-Nr. 12594
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