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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2013
- 22 C 15963/12 -
Kinderwagen darf im Hausflur abgestellt werden
Voraussetzung: Keine unangemessene Einschränkung des Platzes und Erforderlichkeit des Abstellens
Ist der Hausflur zum Abstellen eines Kinderwagens geeignet und sind die Mieter auf die Abstellmöglichkeit angewiesen, so kann der Vermieter das Abstellen des Kinderwagens nicht untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die
Anspruch auf Unterlassen des Abstellens des Kinderwagens bestand nicht
Das Amtsgericht stellte fest, dass die
Klausel im Mietvertrag war unwirksam
Die
Unangemessene Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit des Hausflurs lag nicht vor
Zudem sei die Nutzung und Zweckbestimmung des Hausflurs durch das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2013
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (zt/WuM 2013, 348/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 348 WuM 2013, 348
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Dokument-Nr. 16195
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