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Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 24.10.2017
- 11 C 134/16 -
Dämmung der obersten Geschossdecke über beheizte Räume steht "Wärmedämmung des Daches" gleich
Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung
Die Dämmung der obersten Geschossdecke über beheizte Räume sei mit einer "Wärmedämmung des Daches" im Sinne des Mietspiegels Nottuln vergleichbar. Die Dämmung findet daher bei der Bemessung der Mieterhöhung Berücksichtigung. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Vermieter einer Wohnung im März 2016 die
Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung
Das Amtsgericht Coesfeld entschied zu Gunsten der Vermieter. Ihnen stehe nach § 558 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Fehlende Dämmung über Treppenhaus unbeachtlich
Soweit die Mieter anführten, dass über dem Treppenhaus eine vergleichbare Dämmung fehle, hielt das Amtsgericht dies für unbeachtlich. Es sei allein entscheidend, ob die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2018
Quelle: Amtsgericht Coesfeld, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 37 WuM 2018, 37
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Dokument-Nr. 25561
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