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Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 24.10.2017
11 C 134/16 -

Dämmung der obersten Geschossdecke über beheizte Räume steht "Wärmedämmung des Daches" gleich

Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Die Dämmung der obersten Geschossdecke über beheizte Räume sei mit einer "Wärmedämmung des Daches" im Sinne des Mietspiegels Nottuln vergleichbar. Die Dämmung findet daher bei der Bemessung der Mieterhöhung Berücksichtigung. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Vermieter einer Wohnung im März 2016 die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Sie begründeten diese unter anderem mit der vorhandenen Dämmung der obersten Geschossdecke. Die Mieter verweigerten aber eine Zustimmung zur Mieterhöhung, so dass die Vermieter Klage erhoben.

Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Das Amtsgericht Coesfeld entschied zu Gunsten der Vermieter. Ihnen stehe nach § 558 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung zu. Denn es liege eine "Wärmedämmung des Daches" im Sinne des Mietspiegels Nottuln vor. Der Begriff "Wärmedämmung des Daches" sei so zu verstehen, dass eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Dämmung der obersten Geschossdecke über beheizte Räume vorhanden sei. So lag der Fall hier.

Fehlende Dämmung über Treppenhaus unbeachtlich

Soweit die Mieter anführten, dass über dem Treppenhaus eine vergleichbare Dämmung fehle, hielt das Amtsgericht dies für unbeachtlich. Es sei allein entscheidend, ob die oberste Geschossdecke über beheizte Räume gedämmt ist. Da das Treppenhaus kein beheizter Raum sei, sei eine Dämmung entbehrlich.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2018
Quelle: Amtsgericht Coesfeld, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Dach | Mieterhöhung | oberste Geschossdecke | Wärmedämmung | Wärmeschutz | Zustimmung
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 37
WuM 2018, 37

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25561 Dokument-Nr. 25561

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Kommentare (2)

 
 
A.G. schrieb am 26.02.2018

Haben die Damen und Herren schon mal etwas von einer Kältebrücke gehört?

Lächerliches Urteil der Inkompetenz...

Remhagen schrieb am 23.02.2018

Die Richterin/der Richter sollte sich von Architekten in Sachen Wärmedämmung schulen lassen...

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