wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 11. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Coburg, Urteil vom 15.08.2002
11 C 169/02 -

Zur Frage, ob das schwungvolle Öffnen einer Fahrstuhltüre zur Haftung des den Fahrstuhl Verlassenden führt, wenn dadurch ein vor dem Aufzug Wartender stürzt und sich verletzt

Warten auf den Aufzug

Dass mit der Benutzung von Aufzügen gewisse Gefahren verbunden sein können, hat Hollywood bereits in zahlreichen spektakulären Thrillern vorgeführt. Doch nicht nur der stockwerkweite Absturz droht. Auch das bloße Warten auf den Fahrstuhl birgt Risiken – z. B. wenn die Türe von innen geöffnet und der Wartende dadurch zu Fall gebracht wird.

Das zeigt ein Rechtsstreit, den Amts- und Landgericht Coburg zu behandeln hatten. Dem Ansinnen einer verhinderten Liftbenutzerin, vom Aussteigenden rund 3.000,- € Schmerzensgeld zu erhalten, wurde dabei nicht entsprochen. Die Verletzte habe sich zu nahe an der Aufzugstür und für den Beklagten nicht sichtbar aufgehalten. Wegen dieses Eigenverschuldens gebe es kein Schmerzensgeld.

Der Beklagte war mit dem Fahrstuhl glücklich und in vorgesehener Geschwindigkeit im Erdgeschoss angekommen. Als die Stahlschiebetüre aufging, öffnete er die Aufzugstüre – und die davor wartende Klägerin kam zu Fall. Mit schlimmen Folgen: Sie erlitt einen Oberschenkelhalsbruch, bei dessen Heilung noch dazu Komplikationen auftraten. Dafür wollte sie rund 3.000,- € Schmerzensgeld. Der Beklagte habe ihren Sturz verschuldet, weil er die Türe zu heftig aufgestoßen habe. Was der so in Anspruch Genommene bestritt.

Das Amtsgericht Coburg vernahm eine Zeugin und wies die Klage dann ab. Die Beweisaufnahme habe zwar ein schwungvolles Öffnen der Fahrstuhltüre ergeben – der Beklagte habe nämlich mit einem Korb den Lift verlassen wollen. Maßgebliche Unfallursache sei aber gewesen, dass die Klägerin zu nahe an und außerhalb des Sichtfensters der Türe gewartet habe. Spätestens das Öffnen der inneren Schiebetüre habe die Klägerin zum Anlass nehmen müssen, den Türradius zu verlassen oder sich zumindest so hinzustellen, dass sie im Aufzug gesehen werden konnte. Die Klägerin legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein – die sie nach dem Hinweis der Richter des Landgerichts Coburg, sie sähen die Sache wie die erste Instanz, zurücknahm.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 138 des LG Coburg vom 24.10.2002

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Aufzug | Fahrstuhl | Lift | Treppenlift | Aufzugstür | Fahrstuhltür | Aussteigen | Ausstieg | Öffnen | Schmerzensgeld (nein) | Sturz | stürzen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1486 Dokument-Nr. 1486

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1486

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?