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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 25.08.1987
6 C 172/87 -

Mieter muss Pfoten seiner Hunde reinigen

Dreckige Hundepfoten

Dem Mieter und Halter zweier Hunde ist es zuzumuten, die Pfoten seiner Lieblinge zu säubern, bevor er sie in das Haus einlässt. Dies entschied das Amtsgericht Bonn.

Augenscheinlich trugen die zwei Hunde eines Mieters zuviel Dreck in ein Miethaus.

Das Amtsgericht Bonn entschied, dass ein Mieter die Pfoten seiner Hunde reinigen muss, bevor sie das Haus betreten.

Dies sei dem Halter ohne weiteres zuzumuten - auch wenn es sich um zwei Hunde handle.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2014
Quelle: AG Bonn, ra-online (zt/WM 1988, 17/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hunde | Hundehalter | Mieter | Mieterin
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1988, Seite: 17
WuM 1988, 17

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Dokument-Nr.: 16777 Dokument-Nr. 16777

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Kommentare (11)

 
 
Jula schrieb am 17.07.2014

manches regelt sich über ein harmonisches Zusammenleben und Rücksicht- auch auf Meinungen Andersdenkender . Das Hinzuziehen der Gerichte kostet nur Zeit, bringt Ärger und erschwert das Weitere!!!

Elfredo2u schrieb am 17.07.2014

Wieso werden hier Kommentare verfassungswidrig (Art. 5 GG) zensiert?

Lässt sich nur so "deutsche Rechtssprechung" noch irgendwie "verkaufen"?

Elfredo2u schrieb am 17.07.2014

...Hier gilt das "Nichtigkeitsprinzip" für Menschen mit gesunden Menschenverstand, sonst gar nicht!

In ander EU-Länder werden solche "Nichtigkeiten" grundsätzlich durch die Gerichte abgelehnt,weil es k e i n e n

Schaden gibt....!

Mitleser schrieb am 17.07.2014

Übrigens, zu dem von Ihnen angesprochenen gesunden Menschenverstand: Diesem rechne ich, dass Abtreten schmutziger Schuhe vor Betreten des Hausflures zu. Entsprechend Ihrer Logik, geh ich mit verschlammten Gummistiefel dann auch in das Gebäude.

Oder weiter gedacht, die Verschmutzung durch verdreckte Pfoten gilt bei Ihnen nicht, was ist dann, wenn die Hunde ihr Geschäft im Flur verrichten. Ist auch nur eine Verschmutzung…

Elfredo2u antwortete am 17.07.2014

.....Es gibt KEINEN SCHADEN....!

Verfehlte Kausalität durch deutsche Gerichte!

Hundepfötchendreck ist lächerlich und gehört vor keinem Gericht der Welt, ausser natürlich in die BRD!

Mitleser antwortete am 17.07.2014

Die Beseitigung einer Verschmutzung kostet dann Geld bzw. ist ein Schaden, wenn der Verursacher sie nicht beseitigt. Hundehaufen hat der Besitzer auch zu beseitigen. Ist die selbe rechtliche Basis. Verschmutzung ist Verschmutzung.

Mitleser schrieb am 17.07.2014

Bitte erst mal Verursacherprinzip nachschlagen, dann aufregen.

Und das Verursacherprinzip gilt im Kleinen, wie im Großen oder wo, wollen Sie die Grenze ziehen?

Elfredo2u schrieb am 17.07.2014

..."Hundepfötchenreigigungszwangsgesetz" wird demnächst noch im BGB aufgenommen..???!!

"Common Sense" und "Rechtsstaatlichkeit" hat hier wohl aufgehört zu existieren!

Mitleser antwortete am 17.07.2014

Hat der Vorkommentator sich zur falschen Veröffentlichung geäußert? Schließlich wurde ja nichts verboten, sondern lediglich festgestellt, dass dem Verursacher der regelmäßigen Verschmutzung zumutbar ist, dieser künftig vorzubeugen.

Elfredo2u antwortete am 17.07.2014

..."vorzubeugen"?

Es wird von einem deutschen Gericht einen Mieter was diktiert,obwohl es überhaupt keinen nachvollziehbaren "Schaden" vorhanden ist, ohne verfassungsrechtlich oder grundrechliche Grundlage!!

Sowas ist völlig rechtswidrig, überflüssig und KRANK!

elfredo2u schrieb am 17.07.2014

Krank, Krank, Krank!

Es gibt kein Gesetz in der BRD oder EU die das verbieten kann!

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