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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 15.05.1987
- 6 C 138/87 -
Vermieter muss Kosten für Beauftragung eines Elektronotdienstes bezahlen
Sonntäglicher Stromausfall berechtigt Mieter zur Beauftragung eines Notdienstes
Fällt an einem Sonntagvormittag aufgrund eines Kurzschlusses der Strom in der ganzen Wohnung aus, so darf der Mieter einen Notdienst zur Überprüfung des Defekts beauftragen. Denn ein Kurzschluss birgt die Gefahr eines Brandes. Der Vermieter ist verpflichtet die Kosten für die Beauftragung zu zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Sonntag im August fiel gegen 10 Uhr der Strom in einer Mietwohnung aus. Nachdem der
Zahlungspflicht des Vermieters bestand
Das Amtsgericht Bonn entschied gegen den
Überprüfung der elektrischen Anlage duldete keinen Aufschub
Dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2013
Quelle: Amtsgericht Bonn, ra-online (zt/WuM 1987, 219/rb)
Jahrgang: 1987, Seite: 219 WuM 1987, 219
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Dokument-Nr. 14253
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