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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 05.09.2012
- 7 C 549/11 -
Kosten eines zu einer Seniorenwohnanlage gehörenden Streichelzoos stellen Betriebskosten dar
Vermieter kann Kosten auf Mieter anteilig umlegen
Die Kosten eines Streichelzoos, der zu einer Seniorenwohnanlage gehört, stellen Betriebskosten dar. Der Vermieter kann daher die Kosten auf die Mieter anteilig umlegen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sah eine Wohnungsmieterin nicht ein, anlässlich der
Kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Betriebskosten
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für den Betrieb des Streichelzoos zu. Denn die Vermieterin habe diese Kosten auf die Mieter anteilig umlegen dürfen.
Kosten des Streichelzoos sind Betriebskosten
Nach Ansicht des Amtsgerichts stellen die Kosten für den Betrieb des Streichelzoos sonstige
Kein Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Die Umlage der Kosten verstoße auch nicht gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25778
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