wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 6. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 04.06.2015
210 C 42/15 -

Miet­erhöhungs­verlangen: Laut Mietvertrag vorhandener Abstellraum stellt wohnwerterhöhendes Merkmal dar

Zwischenzeitliche Beseitigung des Abstellraums durch Mieter unerheblich

Gehört zu einer Mietwohnung laut dem Mietvertrag ein Abstellraum, so stellt dies ein wohnwerterhöhendes Merkmals dar. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob der Abstellraum zwischenzeitlich vom Mieter beseitigt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung im November 2014 einer Mieterhöhung zustimmen. In diesem Zusammenhang kam es unter anderem darauf an, ob der laut Mietvertrag vorhandene Abstellraum als wohnwerterhöhendes Merkmal einzustufen war. Die Mieter verneinten dies mit dem Hinweis, dass der Raum inzwischen durch sie beseitigt worden sei. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Laut Mietvertrag vorhandener Abstellraum stellt wohnwerterhöhendes Merkmal dar

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied gegen die Mieter. Der laut Mietvertag vorhanden Abstellraum habe ein wohnwerterhöhendes Merkmal dargestellt. Es habe keine Rolle gespielt, dass die Mieter durch Umbaumaßnahmen den Abstellraum beseitigt haben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2015
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21956 Dokument-Nr. 21956

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21956

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?