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Amtsgericht Bautzen, Urteil vom 16.09.2021
- 21 C 570/20 -
Unfallgeschädigte müssen bei ungewöhnlich langer Reparaturdauer nach Grund der Verzögerung fragen und auf zeitnahe Erledigung der Reparatur drängen
Ersatz der Kosten der Desinfektion vor Rückgabe des reparierten Fahrzeugs
Kommt es zu einer ungewöhnlichen langen Reparaturdauer, muss der Unfallgeschädigte nach dem Grund der Verzögerung fragen und auf eine zeitnahe Erledigung der Reparatur hinwirken. Anderenfalls kann sein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht wegfallen oder gekürzt werden. Die Kosten für die Desinfektion des Fahrzeugs vor dessen Rückgabe kann während einer Virus-Pandemie ersetzt verlangt werden. Dies hat das Amtsgericht Bautzen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2020 wurde ein Citroën DS3 bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Das Fahrzeug befand sich anschließend für etwa zwei Monate in einer Werkstatt zwecks
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für gesamte Reparaturzeit
Das Amtsgericht Bautzen bejahte zunächst den Anspruch auf
Kosten der Desinfektion vor Rückgabe des reparierten Fahrzeugs ersatzfähig
Nach Ansicht des Amtsgerichts seien auch die Kosten für die nach Abschluss der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2021
Quelle: Amtsgericht Bautzen, ra-online (vt/rb)
- Nutzungsausfallentschädigung: Verzögerte Reparatur des unfallbeschädigten Pkw wegen Lieferschwierigkeiten bei Ersatzteilen geht zu Lasten des Unfallverursachers
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2021
[Aktenzeichen: 1 U 77/20]) - Während Virus-Pandemie sind Desinfektionskosten bei Reparatur des verunfallten Fahrzeugs vom Schadensersatz umfasst
(Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 12.04.2021
[Aktenzeichen: 3a C 253/20])
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Dokument-Nr. 30984
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