Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 10.12.2019
- 20 C 2566/19 -
Wohnungsvermietung "nur an Deutsche" stellt Diskriminierung dar
Vermieter zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro verurteilt
Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass eine Wohnungsanzeige, die eine Vermietung "nur an Deutsche" vorsieht, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Ein Vermieter schließt damit sämtliche "Nicht-Deutsche" von der Eingehung eines Vertragsverhältnisses aus und lehnt diese aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft als Mieter ab. Das Amtsgericht verurteilte den Vermieter zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro und setzte ein Ordnungsgeld für den Fall einer Zuwiderhandlung fest.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der aus Burkina Faso stammende Kläger, der derzeit in München wohnhaft ist, wollte seinen Wohnort aus privaten Gründen nach Augsburg verlegen. Der Beklagte bot in der Augsburger Allgemeinen Zeitung eine Wohnung zur Miete an. Die
Es erfolgten Anrufe des Klägers, und auf dessen Veranlassung von drei Bekannten des Klägers, in Bezug auf die Wohnungsanzeige. Die Wohnung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vergeben.
Kläger aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft benachteiligt
Das Amtsgericht Augsburg sprach dem Kläger einen Anspruch auf eine
Androhung eines Ordnungsgeldes für den Fall der Zuwiderhandlung
Des Weiteren verurteilte das Gericht den Beklagten zur Unterlassung zukünftiger Benachteiligungen. Da der Kläger mehrere Wohnungen vermietet und bereits eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2019
Quelle: Amtsgericht Augsburg/ra-online (pm/kg)
- Schadenersatz wegen Diskriminierung schwarzafrikanischen Paares bei der Wohnungssuche rechtmäßig
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.01.2010
[Aktenzeichen: 24 U 51/09]) - "Berufsanfänger" und "Young Professionals": BAG zur altersbedingten Diskriminierung eines Stellenbewerbers
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2013
[Aktenzeichen: 8 AZR 429/11]) - Absage von Wohnungsbesichtigungen aufgrund türkisch klingenden Namens begründet Schmerzensgeldanspruch
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 14.01.2020
[Aktenzeichen: 203 C 31/19])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28244
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28244
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.