wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zusatzschild“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 28.07.2017
- 13 K 5412/15 -

VG Stuttgart: Baden-Württemberg muss mehr gegen die Luftverpestung in Stuttgart tun - Fahrverbot für Dieselautos in Stuttgart möglich

Deutsche Umwelthilfe hat Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Stadt Stuttgart

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben. Die Deutsche Umwelthilfe hat einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissions­grenz­werte für NO2 in der Umweltzone Stuttgart führen.

Die wesentlichen Gründe der Entscheidung hat Richter am Verwaltungsgericht Wolfgang Kern in der heutigen Urteilsverkündung am 28. Juli 2017 wie folgt dargelegt: Die Klage ist zulässig und begründet.Der Kläger hat einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der seit mindestens 2010 überschrittenen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid in der Umweltzone Stuttgart führen.Dies folgt aus § 47 Abs. 1 Sätze 1 und 3 BImSchG, wonach die für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständige Planbehörde (hier: Regierungspräsidium Stuttgart)... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 15.06.2015
- 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15 -

Kein Parkverstoß aufgrund Missachtung des Zusatzschildes "Elektrofahrzeuge"

Zusatzschild hat keine Grundlage in dem StVG und der StVO

Ein Autofahrer begeht keine Ordnungswidrigkeit, weil er entgegen dem Zusatzschild "Elektrofahrzeuge" nicht mit einem Elektrofahrzeug auf der Stellfläche parkt. Das Zusatzschild hat keine Grundlage in dem Straßen­verkehrs­gesetz (StVG) und der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2015 stellte ein Autofahrer seinen Pkw auf einem mit dem Zeichen 314 (weißes P auf blauen Grund) gekennzeichneten Parkplatz ab, obwohl dieser durch das Zusatzschild "Elektrofahrzeuge" ausschließlich für Elektrofahrzeuge bestimmt war. Dem Autofahrer wurde aufgrund dessen ein Parkverstoß zur Last gelegt und er sollte ein Bußgeld bezahlen.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.03.2001
- 2 Ss OWi 127/01 -

Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr": Geschwindig­keits­beschränkung gilt auch für Samstag

Samstag gilt als Werktag

Weist ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen das Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" auf, so gilt die Geschwindig­keits­beschränkung auch für den Samstag. Denn dieser gilt als Werktag. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer im Dezember 2000 vom Amtsgericht Herne-Wanne wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 200 DM verurteilt. Zudem wurde gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Der Autofahrer hielt das Urteil für nicht richtig. Er machte geltend, dass zwar die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzt gewesen... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 28.01.2014
- 12 Owi-723 Js 1323/13-224/13 -

Geschwindig­keits­begrenzung gilt nicht am Feiertag bei Zusatzschildern "Mo. - Sa., 7 - 18 h" und "Schule"

Keine Notwendigkeit einer Geschwindig­keits­begrenzung bei nicht geöffneten Schulen

Ist eine Geschwindig­keits­begrenzung mit den Zusatzschildern "Mo. - Sa., 7 - 18 h" und "Schule" verbunden, so gilt die Beschränkung nicht für Feiertage. Denn an einer Geschwindig­keits­beschränkung zum Schutz der Schulkinder besteht an Feiertagen keine Notwendigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer erhielt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 25 EUR, da er an Christi Himmelfahrt des Jahres 2013 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 14 km/h überschritten hatte. Der Autofahrer sah aber gar nicht ein, das Bußgeld zu zahlen. Er verwies darauf, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung mit den Zusatzschildern "Mo. -... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2008
- 8 K 2636/06 -

"Reibungsloser Verkehr": Sex-Shop darf kein Zusatzschild auf einem Hinweisschild an einer Bundesautobahn anbringen

Hinweise auf einen Erotic Store sind nach § 33 Abs. 1 StVO nicht genehmigungsfähig

Damit die Verkehrssicherheit durch unnötige Ablenkung nicht gefährdet wird, beschränkt die Straßenverkehrsordnung die Möglichkeiten der Beschilderung an Autobahnen. So soll nur auf Dienstleistungen hingewiesen werden, die der unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung der Verkehrsteilnehmer dienen. Hierzu zählen insbesondere die gastronomische, sanitäre und technische Versorgung sowie Dienstleistungen rund um das Fahrzeug, nicht aber das Angebot eines Erotic Stores. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervor.

Im vorliegenden Fall klagte der Betreiber eines Autohofs auf die Genehmigung zur Anbringung von Zusatzschildern auf Hinweisschildern an einer Bundesautobahn. Konkret ging es um Schilder, die auf einen Erotic Store hinweisen sollten, der sich auf dem Autohof eingemietet hatte. Die Genehmigung für Hinweise auf die Unternehmen Esso, Mc Donalds und Segafredo wurden hingegen genehmigt. In... Lesen Sie mehr