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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zugtür“ veröffentlicht wurden

Landgericht Nürnberg-Fürth, Hinweisverfügung vom 21.11.2017
- 8 S 5719/17 -

Fahrgast in der U-Bahn-Tür eingeklemmt: Verkehrsbetriebe haften bei zu spätem Einsteigen in den Waggon nicht für Verletzungen eines Fahrgastes

Akustischen und optischen Signale vor dem Schließen von U-Bahntüren als Warnung ausreichend

Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass die akustischen und optischen Warnsignale, welche vor dem Schließen von U-Bahntüren der Nürnberger U-Bahn zu hören und zu sehen sind, als Sicherheitshinweis für ein Zurückbleiben von einem gleich anfahrenden Zuges ausreichend sind.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls wollte im Juni 2016 in einen U-Bahn-Zug an der U-Bahnhaltestelle "Plärrer" in Nürnberg einsteigen. Dabei wurde er zwischen den sich schließenden Türen eingeklemmt, wodurch er seiner Behauptung nach einen Rippenbruch erlitt. Er ist der Auffassung, der Fahrer der U-Bahn hätte darauf achten müssen, dass die Türen nicht geschlossen werden. Ferner hätte die Lichtschranke so eingestellt sein müssen, dass ein Einklemmen eines Fahrgastes nicht möglich ist. Die beklagte VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft wendet hingegen ein, dass der Kläger trotz eines Signaltons und blinkender roter Warnlampe in die U-Bahn eingestiegen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.09.2006
- I-19 U 10/06 -

Unfall an automatischer Zugtür: Bahn haftet nur bei Fehlfunktion

OLG zum Unfang der Verkehrssicherung der Bahn für automatische Zugtüren

Die Bahn ist nicht dazu verpflichtet, Automatiktüren von Zügen mit einem akustischen oder optischen Warnsystem auszustatten, um eine Gefährdung Reisender auszuschließen. Es reicht vielmehr aus, dass sich die Türen automatisch öffnen, sobald sich eine Person oder ein Gegenstand im Bereich der Lichtschranke befindet. Verletzt sich ein Fahrgast beim Einsteigen in einen Zug, ohne dass eine Fehlfunktion der Automatiktür festgestellt werden kann, so muss der Bahnbetreiber nicht haften. Das geht aus einem Urteil des OLG Düsseldorf hervor.

Im Fall wollte eine ältere Frau in einen abfahrbereiten Zug einsteigen, dessen Türen sich bereits schlossen. Während sie in der rechten Hand ihr Bordcase trug, hielt sie sich mit der linken fest und bestieg die beiden unteren Stufen der Zugtür. Als vor ihr die Automatiktüren vollständig zuschwangen, kam die Frau zu Fall und wurde verletzt.Später verklagte sie den Bahnbetreiber... Lesen Sie mehr




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