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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zugewinngemeinschaft“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.03.2019
- XII ZB 544/18 -

BGH: Nach drei Jahren Trennungszeit ist vorzeitige Aufhebung der Zu­gewinn­gemein­schaft ohne weitere Voraussetzungen möglich

Vorliegen eines berechtigten Interesses nicht erforderlich

Nach Ablauf von drei Jahren Trennungszeit ist gemäß § 1385 Nr. 1 BGB die vorzeitige Aufhebung der Zu­gewinn­gemein­schaft möglich. Auf das Vorliegen eines berechtigten Interesses kommt es dabei nicht an. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Ehepaar im Jahr 2012 voneinander getrennt. Im November 2014 wurde das Scheidungsverfahren anhängig. Im September 2017 beantragte der Ehemann beim Amtsgericht Bad Hersfeld die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Die Beschwerde des Ehemanns vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. blieb erfolglos. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass der Ehemann nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen könne. Nummer hatte der Bundesgerichtshof über den Fall zu entscheiden.Der Bundesgerichtshof... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 10.05.2017
- 3 W 21/17 (NL) -

Auszubildende bekommt Kind vom Chef: Unwirksamkeit des Ehevertrags aufgrund Benachteiligung der finanziell unterlegenen Ehefrau

Ausschluss des Zugewinnausgleichs und des Ver­sorgungs­ausgleichs sowie Ausschluss des nachehelichen Unterhalts

Beabsichtigt eine Auszubildende ihren deutlich älteren Chef zu heiraten, weil sie zusammen ein Kind erwarten, so ist der in diesem Zusammenhang geschlossene Ehevertrag wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn dadurch zu Lasten der Ehefrau der Zugewinn- und Ver­sorgungs­ausgleich sowie größtenteils der nacheheliche Unterhalt ausgeschlossen wird. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine 23-jährige Auszubildende in einer Tierarztpraxis erwartete im Jahr 1993 ein Kind von ihrem etwa 20 Jahre älteren Chef, dem Eigentümer der Praxis. Aufgrund der Schwangerschaft wollten die zukünftigen Eltern heiraten. In diesem Zusammenhang wurde ein Ehevertrag geschlossen, wodurch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.06.1980
- IVb ZR 516/80 -

BGH zur Zugewinn­gemeinschaft: Bei Verbleib von weniger als 15 % Restvermögen muss anderer Ehegatte Vermögensverfügung zustimmen

Grenze von 15 % gilt nur bei kleinen Vermögen

Leben die Ehegatten in einer Zugewinn­gemeinschaft, so bedarf bei kleinen Vermögen eine Vermögensverfügung dann gemäß § 1365 Abs. 1 BGB der Zustimmung des anderen, wenn weniger als 15 % Restvermögen verbleiben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Vater seiner Tochter aus erster Ehe im Mai 1964 ein Hausgrundstück verkauft. Seine neue Ehefrau hatte dazu nicht ihre Zustimmung erteilt. Nach dem Tod des Vaters im Juli 1968 beanspruchte sie daher das Hausgrundstück. Ihrer Meinung nach habe ihr verstorbener Ehemann außer dem Grundstück kein nennenswertes Vermögen besessen, so dass der Kaufvertrag... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.03.1991
- XII ZR 79/90 -

BGH: Bei größerem Vermögen bedarf im Rahmen der Zugewinn­gemeinschaft die Verfügung von über 90 % des Vermögens der Zustimmung des anderen Ehegatten

Bei Verbleib von weniger als 10 % Restvermögen greift Verfügungs­beschränkung des § 1365 BGB

Bei größeren Vermögen bedarf im Rahmen der Zugewinn­gemeinschaft eine Verfügung über das Vermögen gemäß § 1365 BGB dann der Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn weniger als 10 % Restvermögen verbleiben. Ein größeres Vermögen ist vor allem bei einem Aktivvermögen von 500.000 DM (250.000 EUR) anzunehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Ehepaar im Februar 1984 getrennt. Einige Monate später übertrug der Ehemann seinem Sohn zwei ihm gehörende Hausgrundstücke. Der Sohn verkaufte sie im Mai 1985 für 205.000 DM an einen Dritten. Die Ehefrau hielt die Grundstücksübertragungen für unwirksam, da sie dazu ihre Zustimmung nicht erteilt hatte. Sie klagte daher gegen ihren Sohn auf... Lesen Sie mehr



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