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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zuführung unwägbarer Stoffe (§ 906 BGB)“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.01.2006
- V ZR 26/05 -

Vermieter muss nicht für den Mieter haften

Brand in der Wohnung des Mieters

Wenn der Mieter Schäden bei Dritten verursacht, muss der Vermieter dafür in der Regel nicht aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im Fall hatte es in der Wohnung des Mieters gebrannt. Der entstandene Ruß verschmutzte das Nachbarhaus. Dessen Eigentümer verklagte den Vermieter. Er war der Auffassung, ihm stehe ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu.Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab. Ein solcher Anspruch setze - wie § 1004 Abs. 1 BGB - voraus, dass der Anspruchsgegner (Vermieter) als Störer zu qualifizieren sei. Als Brandursache kam im Fall z.B. ein unsachgemäßer Umgang des Mieters mit einer Halogenlampe in Frage.Jedoch müsse der Vermieter für eine fahrlässige Brandstiftung seines Mieters nicht einstehen. Eine Haftung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2003
- V ZR 102/03 -

BGH zum finanziellen Ausgleich für Laub, Tannennadeln und Tannenzapfen aus dem Nachbargarten

Kiefern in Nachbars Garten

Wenn die eigenen Bäume durch Laub, Tannennadeln und Tannenzapfen die Dachrinne des Nachbarn verstopfen, kann dieser einen finanziellen Ausgleich verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Der u.a. für das Nachbarrrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat über die Ansprüche eines Eigentümers wegen Beeinträchtigungen seines Grundstücks durch Kiefern auf dem Nachbargrundstück entschieden.Die Parteien sind Grundstücksnachbarn. Auf dem Grundstück der Beklagten stehen nahe der Grundstücksgrenze zwei Kiefern, die bei Klageerhebung ca. 14 m... Lesen Sie mehr

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.07.1998
- 11 S 11191/97 -

Auto-Auspuff-Abgase sin beim Einparken hinzunehmen: Nachbar darf nicht vorschreiben, wierum eingeparkt werden soll

Nachbar darf allein entscheiden in welcher Richtung er in die Garage fährt / Auspuffgase sind nur kurzzeitige Beeinträchtigung

Einen Rechtsanspruch auf einen auspuffgas-freien Garten gibt es nicht. Mit der kurzzeitigen Belästigung durch die normale Benutzung einer Garage muß sich ein Grundstücksnachbar daher abfinden. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Zivilurteil. Die Richter wiesen die Klage eines Gartenbesitzers ab, der seiner Nachbarin vorschreiben wollte, wie sie sich bei der Benutzung ihre Garage zu verhalten habe.

Wenn es nach dem Kläger gegangen wäre, hätte die Beklagte in erster Linie dafür sorgen sollen, daß beim Hinein- oder Herausfahren keine Autoabgase direkt auf das Grundstück des Klägers einströmen. Hilfsweise sollte sie wenigstens rückwärts in die Garage fahren statt - wie bisher - vorwärts. Dann wäre die Auspuff-Öffnung nicht mehr zum gegenüberliegenden Garten gerichtet, sondern zu... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.02.2004
- V ZR 217/03 und V ZR 218/03 -

Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen Mobilfunksendeanlagen

Der Bundesgerichtshof hatte in zwei parallel gelagerten Verfahren über die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen von einem Unternehmen verlangt werden kann, den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen wegen der davon ausgehenden elektromagnetischen Felder zu unterlassen.

Die Beklagte zu 1 betreibt seit 1999 auf dem Kirchturm der Jakobuskirche in Bruchköbel eine Mobilfunksendeanlage. Den Standort nutzt sie aufgrund eines auf 20 Jahre befristeten Mietvertrages mit der Beklagten zu 2. Die Kläger beider Verfahren wohnen in der Nähe bzw. gehen dort einer beruflichen Tätigkeit nach. Die für Mobilfunkanlagen geltenden Grenzwerte nach § 2 in Verbindung mit... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.06.2003
- 23 U 137/02 -

Kein Unterlassungsanspruch von Nachbarn gegen Mobilfunkanlagen, wenn die festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden

Eine Mobilfunkanlage auf einem Nachbargrundstück muss grundsätzlich hingenommen werden, wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.

Die Richter des 23. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatten darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen näheren Voraussetzungen man sich dagegen wehren kann, dass auf dem Nachbargrundstück eine Mobilfunkanlage betrieben wird.Nachbarn hatten eine Kirchengemeinde im Rhein-Main-Gebiet auf Unterlassung verklagt, nachdem eine Mobilfunkanlage... Lesen Sie mehr