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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zivildienstleistender“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.09.2013
- XI R 12/12 -

Verlängerter Bezug von Kindergeld auch bei Studium während des Zivildienstes möglich

Endzeitpunkt für Gewährung des Kindergeldes wird um die Dauer des geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes hinausgeschoben

Die für den Bezug von Kindergeld maßgebliche Altersgrenze von 25 Jahren verlängert sich auch dann um einen der Dauer des vom Kind geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes, wenn auch während der Dauer des Dienstes Kindergeld gezahlt worden ist, weil das Kind zeitgleich für einen Beruf ausgebildet wurde (hier: Hochschulstudium). Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Im zugrunde liegenden Streitfall leistete der Sohn des Klägers nach dem Abitur im Juni 2004 von November 2004 bis Juli 2005 neun Monate Zivildienst. Daneben war er im Wintersemester 2004/2005 von Oktober 2004 bis März 2005 sechs Monate an einer Universität im Fachbereich Mathematik immatrikuliert. Im Oktober 2005 begann der Sohn mit dem Studium der Physik. Im April 2010 vollendete er sein 25. Lebensjahr. Der Kläger erhielt für seinen Sohn - auch für die gesamte Zeit des Zivildienstes - bis einschließlich April 2010 Kindergeld. Die Familienkasse hob die Festsetzung des Kindergeldes für den jedenfalls noch bis zum 31. August 2010 immatrikulierten Sohn... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.12.2011
- III R 5/07 und III R 41/07 -

Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst

Viermonatsfrist stellt keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz dar

Der anspruchsberechtigte Elternteil erhält kein Kindergeld für ein Kind, das nach Beendigung seiner Schulzeit - unabhängig davon, ob absehbar oder nicht - länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst wartet. Dies hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

In den vorliegenden Fällen begehrten die Kläger Kindergeld, obwohl ihre Kinder die gesetzlich geregelte Übergangszeit von vier Monaten überschritten hatten.Der Kindergeldberechtigte kann u.a. für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 27. (ab Veranlagungszeitraum 2007: 25.) Lebensjahr vollendet hat, Kindergeld erhalten, wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2011
- BVerwG 6 C 1.10 -

BVerwG: Bund muss keine Mietkosten für Jugendzimmer eines Zivildienstleistenden übernehmen

Zivildienstleistender kann zur Gewährung von Unterkunft als Sachleistung jederzeit die Zuweisung in Dienststelle mit dienstlicher Unterkunft beantragen

Ein Zivildienstleistender, der mit einer so genannten Heimschlaferlaubnis in seinem Elternhaus wohnt und mit seinen Eltern einen Mietvertrag über die Nutzung seines Jugendzimmers und anderer Räume der elterlichen Wohnung geschlossen hat, kann nicht verlangen, dass das Bundesamt während des Zivildienstes die Mietkosten übernimmt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Fall berief das beklagte Bundesamt den Kläger Anfang August 2005 ab dem 1. September 2005 zur Ableistung seines neunmonatigen Zivildienstes in einer von dem Kläger vorgeschlagenen Beschäftigungsstelle in seinem Wohnort Düren ein. Eine Anordnung, dass der Kläger in dienstlicher Unterkunft zu wohnen habe, erließ es nicht. Die Beschäftigungsstelle hielt keine eigenen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 29.09.2010
- 1 B 235/10 -

VG Göttingen: Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst bei siebenmonatiger Studienverzögerung zulässig

Zeitverlust von mehr als sechs Monaten begründet besondere Härte

Ein Zivildienstleistender, der durch das reguläre Ende seines Zivildienstes einen Zeitverlust von sieben Monaten bis zum Beginn seines anschließenden Studiums hinnehmen müsste, hat Anspruch auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienst. Ein zusätzlicher Zeitverlust von mehr als sechs Monaten stellt eine besondere Härte dar, die eine vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst begründet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Göttingen.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist Zivildienstleistender an einem Krankenhaus. Sein Dienst endet regulär am 28. Februar 2011. Zum 1. Oktober 2010 erhielt der Antragsteller eine Zulassung für einen Medizinstudienplatz an der Universität Kiel. Daraufhin beantragte er bei dem Bundesamt für den Zivildienst seine vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst. Es sei ihm... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010
- 7 L 1010/10.KO -

Zivildienstleistender muss keine Wartezeiten bis Studienbeginn hinnehmen

Verbleiben im Zivildienst und damit verbundene Wartezeit bis zum nächstmöglichen Studienbeginn stellen besondere Härte dar

Ein Zivildienstleistender kann wegen Studienbeginns zum anstehenden Wintersemester vorzeitig den Zivildienst beenden, wenn die vollständige Ableistung des Zivildienstes eine Wartezeit von weiteren neun Monaten bis zum nächstmöglichen Studienbeginn zur Folge hätte. Eine solche Wartezeit würde eine besondere Härte darstellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Fall hätte der Antragsteller seinen Zivildienst regulär noch bis zum Ende des Jahres 2010 leisten müssen. Er hat sich noch während des Zivildienstes für ein Studium beworben, das jährlich nur zum Wintersemester aufgenommen werden kann. Nachdem seine Bewerbung für das kommende Wintersemester 2010/2011 erfolgreich war, hat er bei dem Bundesamt für den Zivildienst... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2010
- 9 K 199/10, 9 K 503/10 und 9 K 1357/09 und Beschluss vom 28.06.2010 - 9 K 518/10 - -

VG Karlsruhe: Studenten der Dualen Hochschule haben Anspruch auf Zurückstellung vom Wehr- bzw. Zivildienst

Studium muss wegen Einberufung nicht unterbrochen werden

Studenten, die ihre Ausbildung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg machen, haben einem Anspruch auf Zurückstellung vom Wehr- oder Zivildienst führt, wenn eine Einberufung zur Unterbrechung des Studiums führen würde. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervor.

Am 1. März 2009 hat die Duale Hochschule Baden-Württemberg die Berufsakademie in Baden-Württemberg abgelöst. Sie bietet Studiengänge an, die aus akademischen Teilen und in einem externen Betrieb zu absolvierenden Praxisteilen bestehen, die im Rhythmus von etwa drei Monaten wechseln.Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat im zugrunde liegenden Fall der Klage eines Studenten... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.05.2010
- III R 4/10 -

BFH: Verlängerung des Zeitraumes für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes

Studierendes Kind hat auch bei Dienstantritt nach dem Monatsersten über die Altersgrenze hinaus Anspruch auf Kindergeld

Die Altersgrenze, bis zu der für Kinder in Ausbildung Kindergeld gewährt wird, verlängert sich auch dann um die gesamte Dauer der Zivildienstzeit, wenn der Dienst nicht an einem Monatsersten begonnen hat und deshalb im ersten Monat des Dienstes noch Kindergeld bezogen worden ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Der entschiedene Fall betraf den Kindergeldanspruch für einen Studenten, der vom 4. August 2003 bis zum 31. Mai 2004 Zivildienst geleistet hatte und für den sein Vater, der Kläger, im August 2003 noch Kindergeld erhalten hatte. Die Familienkasse zahlte Kindergeld über die gesetzliche Altersgrenze von 25 Jahren hinaus nur für weitere neun Monate, obwohl der Zivildienst zehn Monate gedauert... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.04.2010
- 6 AZR 966/08 -

BAG zur Neuberechnung des Vergleichsentgelts bei Alleinerziehenden nach Beendigung des Grundwehr- oder Zivildienstes des Sohnes

Tarifliche Regelung darf alleinerziehende Angestellte gegenüber Alleinerziehenden ohne Wehrdienstleistenden Kindern nicht benachteiligen

tarifliche Regelung des § 5 TVÜ-Länder benachteiligt alleinerziehende Angestellte, deren Söhne im für die Berechnung des Vergleichsentgelts maßgeblichen Monat Oktober 2006 der in Art. 12a GG geregelten allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht zum Wehr- oder Ersatzdienst nachkamen, gegenüber alleinerziehenden Elternteilen von Kindern, die nicht wehrtauglich waren oder tatsächlich nicht zum Wehrdienst bzw. Zivildienst herangezogen wurden. Deshalb muss für alleinerziehende Angestellte das Vergleichsentgelt für die Zeit ab Beendigung dieses Dienstes neu berechnet werden, wenn ohne den Grundwehr- oder Zivildienst im Oktober 2006 noch die tariflichen Voraussetzungen für den Ortszuschlag der Stufe 2 erfüllt gewesen wären. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Im Vergütungssystem des BAT waren familienstands- und kinderbezogene Entgeltbestandteile vorgesehen. Alleinerziehende erhielten sowohl den familienstandsbezogenen Ortszuschlag der Stufe 2 als auch den kinderbezogenen Ortszuschlag der Stufe 3, wenn sie ihr Kind in ihre Wohnung aufgenommen hatten, ihm Unterhalt gewährten und Kindergeld für dieses Kind bezogen. Leistete das Kind Grundwehr- oder... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.03.2009
- III R 33/07 -

Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder

"Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V." gehört nicht zu den im Einkommensteuergesetz aufgezählten Freiwilligendienst, die den Bezug von Kindergeld rechtfertigen

Eltern steht für den Zeitraum, in dem ihr Kind einen durch die "Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V." organisierten Dienst in Norwegen leistete, kein Kindergeld zu. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Kinder, die einen freiwilligen unentgeltlichen Dienst leisten, werden für das Kindergeld berücksichtigt, wenn es sich um einen in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes aufgezählten Freiwilligendienst handelt. Dazu gehörten im streitigen Zeitraum 2004/2005 nur das freiwillige soziale Jahr im Sinne i.S. des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 26.02.2009
- 6 L 109/09.MZ -

Keine Zurückstellung vom Zivildienst wegen Chance auf Arbeitsvertrag

Keine unzumutbare Härte

Die Chance, nach einem befristeten Arbeitsvertrag einen unbefristeten zu erhalten, rechtfertigt es nicht, einen Zivildienstpflichtigen trotz der bevorstehenden Vollendung des 25. Lebensjahres vom Zivildienst zurückzustellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.

Der in Mainz wohnhafte Antragsteller wird im Frühjahr 2009 25 Jahre alt. Nach seiner dreijährigen Berufsausbildung schloss das Ausbildungsunternehmen mit ihm einen Einjahresvertrag ab, der Ende Juni 2009 ausläuft. Im Januar 2009 berief ihn das Bundesamt für den Zivildienst zum 02.03.2009 zum Zivildienst ein.Der Antragsteller wandte ein, dass er einen Anspruch... Lesen Sie mehr