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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zeitarbeit“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.11.2022
- 10 AZR 210/19 -

Urlaubsstunden sind bei Mehr­arbeits­zuschlägen zu berücksichtigen

Regelungen zu Mehr­arbeits­zuschlägen dürfen keinen Anreiz für Arbeitnehmende bieten, auf den Jahresurlaub zu verzichten

Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehr­arbeits­zuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Der Kläger war bei der Beklagten als Leiharbeitnehmer in Vollzeit mit einem Bruttostundenlohn im Jahr 2017 von 12,18 Euro beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis der Parteien galt aufgrund beiderseitiger Organisationszugehörigkeit der Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit in der Fassung vom 17. September 2013 (MTV). § 4.2.1. MTV* bestimmt, dass Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 % für Zeiten gezahlt werden, die im jeweiligen Kalendermonat über eine bestimmte Zahl geleisteter Stunden hinausgehen. Im Monat August 2017, auf den 23 Arbeitstage entfielen, arbeitete der Kläger 121,75 Stunden und nahm 10 Tage Urlaub in Anspruch, die die Beklagte mit 84,7... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.10.2019
- 4 AZR 66/18 -

Keine Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz" durch Bezugnahme auf nur Teile des Tarifvertrags

Abweichung vom Gebot der Gleichbehandlung setzt vollständige Anwendung eines einschlägigen Tarifwerks voraus

Arbeitgeber, die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, können vom Grundsatz der Gleichstellung ("Equal-Pay") kraft arbeits­vertraglicher Vereinbarung nach § 9 Nr. 2 Halbs. 3 AÜG aF nur dann abweichen, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeit­nehmer­über­lassung aufgrund dieser Bezugnahme vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist. Dies entschied das Bundes­arbeits­gericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war bei der Beklagten, die ein Zeitarbeitsunternehmen betreibt, als Kraftfahrer eingestellt. Der Arbeitsvertrag enthielt eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) geschlossenen Tarifverträge für die Zeitarbeit. Daneben fanden sich im Arbeitsvertrag... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 09.07.2015
- S 143 KR 1920/12 -

Zeitarbeitsfirma muss Sozial­versicherungs­beiträge nachzahlen: Abschluss des Tarifvertrages mit "Christlicher" Tarifgemeinschaft CGZP war vorsätzliche Umgehung des Lohngesetzes

Absprachen mit der Politik begründen keinen Vertrauensschutz

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma 25.000 Euro Sozial­versicherungs­beiträge nachzahlen muss, weil sie ihre Mitarbeiter mehrere Jahre lang vorsätzlich nach einem unwirksamen Tarifvertrag bezahlt hat, statt den höheren gesetzlichen Mindestlohn zu gewähren. Auf Zusagen aus der Politik, eine Beitrags­nach­forderung zu verhindern, durfte die Firma nicht vertrauen.

Im Zuge der Agenda 2010 lockerte die Bundesregierung 2003 die Rahmenbedingungen der Zeitarbeitsbranche. Als Ausgleich führte sie unter anderem das „equal pay“-Prinzip ein: Zeitarbeitnehmer und Stammarbeitnehmer sollten hinsichtlich des Lohns gleichgestellt werden. Das Gesetz galt jedoch mit der Einschränkung, dass ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zulassen konnte. Daraufhin schlossen... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012
- L 1 KR 95/12 B ER -

Leiharbeitgeber muss wegen nichtiger Tarifverträge höhere Sozialbeiträge abführen

Hessisches LSG lehnt aufschiebende Wirkung des Widerspruchs im Eilverfahren ab

Da das Bundesarbeitsgericht Ende 2010 die mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossenen Tarifverträgen für nichtig erklärt hat, hätten Zeitarbeitsfirmen die Leiharbeiter wie Festangestellte entlohnen und entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Rentenversicherung von einem Zeitarbeitsunternehmen aus Südhessen im November 2011 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 12.000 Euro nachgefordert. Hiergegen hat das Unternehmen Widerspruch erhoben und im gerichtlichen Eilverfahren beantragt, dessen aufschiebende Wirkung anzuordnen.Das Hessische Landessozialgericht hat den... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.05.2012
- L 8 R 164/12 B ER -

Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer wegen Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen unwirksam

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Leiharbeitnehmer: Wegen der Tarifunfähigkeit der "Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen" (CGZP) ist eine Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer unwirksam. Die Arbeitgeber müssen deshalb Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nachzahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

Die Deutsche Rentenversicherung ist berechtigt, Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern, weil Leiharbeitnehmern über Jahre hinweg zu wenig Lohn gezahlt wurde. Der Grundsatz des "equal pay" (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) hätte nur durch einen wirksamen Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden können. Ein solcher lag aber nicht vor.Zwar hatte der "Arbeitgeberverband... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 22.03.2012
- S 11 R 160/12 ER -

CGZP nicht tariffähig: Zeitarbeitsfirma muss Sozialversicherungsabgaben nachzahlen

Differenz von insgesamt 1,4 Millionen Euro zwischen zunächst gezahltem Entgelt und eigentlich geschuldetem Lohn für die Jahre 2006 bis 2009 muss nachgezahlt werden

Eine Zeitarbeitsfirma aus Worms muss Sozialversicherungsabgaben in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro aus den Jahren 2006 bis 2009 für Leiharbeitnehmer nachzahlen, da die auf Grundlage der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossenen Verträge mangels Tariffähigkeit der CGZP ungültig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall waren Leiharbeitnehmer in den Jahren 2006 bis 2009 auf der Grundlage von seitens der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) ausgehandelter Tarifverträge bezahlt worden. Die Tarifverträge sahen die Möglichkeit vor, den Leiharbeitnehmern einen geringeren Lohn auszuzahlen als den Stammarbeitnehmern der entleihenden Unternehmen.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 23.01.2012
- S 25 R 2507/11 ER -

Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen Tarifunfähigkeit christlicher Gewerkschaft rechtmäßig

Beiträge sind nach geschuldeten Entgelten zu berechnen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund ist berechtigt, von Zeitarbeitsfirmen nachträglich Sozialversicherungsbeiträge zu erheben, soweit diese ihre Leiharbeitnehmer bislang auf der Grundlage von Tarifverträgen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) schlechter bezahlt haben als Stammarbeitnehmer der entleihenden Unternehmen. Dabei muss jedoch ein bestandskräftiger Bescheid über eine vorangegangene Betriebsprüfung für den gleichen Zeitraum zurückgenommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war eine Personalagentur aus Bochum von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 64.000 Euro herangezogen worden, weil die Firma ihren Mitarbeitern, die an andere Unternehmen überlassen worden waren, gegenüber entsprechenden Stammmitarbeitern in den entleihenden Unternehmen geringere Löhne zahlte.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2011
- 11 Sa 852/11 -

„Equal-Pay“: Mehrgliedrige Tarifverträge der CGB-Gewerkschaften und deren Ausschlussfristen in der Zeitarbeit

Forderungen von Leiharbeitern auf Differenzvergütung vor Dezember 2010 durch Ausschlussfristen verfallen

Das Landesarbeitsgericht musste darüber entscheiden, ob ein Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma Anspruch auf Differenzvergütungen in den Jahren zwischen 2007 bis 2011 hat.

Im vorliegenden Fall ist der Kläger bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und als Ableser im Kundenaußendienst eines großen Energieunternehmens eingesetzt. Die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden tariflichen Regelungen waren zunächst mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservicagenturen (CGZP) abgeschlossen worden, der das Bundesarbeitsgericht... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Herford, Urteil vom 04.05.2011
- 2 Ca 144/11 -

CGZP: Arbeitsgericht Herford spricht Leiharbeiterin nachträglich gleichen Lohn wie Festangestellten zu

Leiharbeiter können aufgrund unwirksamer Tarifverträge zwischen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften und Zeitarbeitsfirmen Lohnnachforderungen stellen

Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 zur Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) hat das Arbeitsgericht Herford erstmals über Nachzahlungsansprüche von Leiharbeitern entschieden und der klagenden Leiharbeiterin Recht gegeben. Nach dem Grundsatz des "Equal Pay" muss ihr Arbeitgeber - eine Zeitarbeitsfirma mit mehr als 600 Mitarbeitern - nachträglich den gleichen Lohn zahlen, den der ausleihende Betrieb seinen festen Angestellten zahlte. Die Zeitarbeitsfirma kann sich nicht auf die mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge berufen.

Die Klägerin war bei der beklagten Zeitarbeitsfirma befristet als Helferin beschäftigt. In dem von ihr unterschriebenen Arbeitsvertrag wurde auf die jeweils gültigen tarifvertraglichen Regelungen zwischen der CGZP und dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister Bezug genommen. In dem Betrieb, in dem die Klägerin daraufhin als Leiharbeiterin eingesetzt wurde, erhielt... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2010
- 1 ABR 19/10 -

BAG: Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) kann keine Tarifverträge schließen

Tarifverträge in der Zeitarbeit sind ungültig

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Sie erfüllt die hierfür erforderlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen nicht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Tarifverträge können auf Arbeitnehmerseite nur von einer tariffähigen Gewerkschaft oder einem Zusammenschluss solcher Gewerkschaften (Spitzenorganisation) abgeschlossen werden. Soll eine Spitzenorganisation selbst als Partei Tarifverträge abschließen, muss das zu ihren satzungsmäßigen Aufgaben gehören (§ 2 Abs. 3 TVG). Dazu müssen die sich zusammenschließenden Gewerkschaften ihrerseits... Lesen Sie mehr




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