wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zechschulden“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.11.1987
- 5 C 1002/87 -

Bierdeckel-Fall: Gastwirt kann Zechschulden durch Vorlage von Bierdeckeln beweisen

Bierdeckel als Anscheinsbeweis

Ein mit dem Namen des Gastes versehener Bierdeckel legt die Vermutung nahe, dass der Gast den auf dem Bierdeckel dokumentierten Verzehr in entsprechender Höhe getätigt hat. Dies hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Wirt die Eltern eines Gastes, der häufig bei ihm eingekehrt war. Der Gast war verstorben und hatte seine Zechschulden noch nicht vollständig beglichen. Daher verlangte der Wirt von den Eltern des Gastes - die seine gesetzlichen Erben waren - 302,- DM. Diese Summe ergab sich aus 6 Bierdeckeln, die anlässlich von Besuchen des verstorbenen Sohnes in der Wirtschaft des Klägers im Mai und Juni 1987 "angefertigt" worden waren. Die Getränkedeckel waren mit dem Namen des Sohnes versehen. Der Kläger und eine Angestellte sagten vor Gericht aus, dass es üblich sei, die bestellten Getränke auf Bierdeckeln zu dokumentieren.... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht München, Vergleich vom 16.02.2011
- 251 C 28086/10 -

Zechschulden: Zur Beweiskraft von Strichen auf einem Bierdeckel als Abrechnungsgrundlage für konsumierte Getränke

Teurer Streit um Bierdeckelstriche

Können Striche auf einem Bierdeckel beweisen, wie viel Getränke ein Gast getrunken hat? Hierüber hatte das Amtsgericht München zu entscheiden.

Die Inhaberin eines Lokals klagte gegen eine ehemalige Stammkundin. Sie warf ihr vor, Getränke, die sie konsumiert hatte, bislang nicht bezahlt zu haben. Eben weil sie Stammkundin sei, habe sie nicht immer gleich zahlen müssen, sondern man habe ihre Getränkekosten auf Bierdeckeln notiert. Jetzt seien 136 Euro aufgelaufen, die wolle man erstattet bekommen.Die Kundin... Lesen Sie mehr




Werbung