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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnzimmer“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.10.2014
- 211 C 446/13 -
Recht zur Mietminderung in Höhe von 20 % aufgrund Schimmelbefalls an Außenwänden infolge defekter Fenster
Verstärkte Schimmelanfälligkeit wegen Vinyltapete bei baubedingten Schimmelbefalls unerheblich
Tritt aufgrund defekter Fenster an den Außenwänden der Küche und des Wohnzimmers in einer Wohnung Schimmel auf, so kann dies eine Mietminderung von 20 % rechtfertigen. Wird die Schimmelanfälligkeit wegen einer Vinyltapete verstärkt, ist dies dann unbeachtlich, wenn ohne baubedingte Mängel kein Schimmel entstehen würde. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ab August 2013 ihre Miete um 20 %, da an den Außenwänden der Küche und des Wohnzimmers Schimmel der Kategorie 1 auftrat. Die Mieter führten dies auf baubedingte Mängel zurück. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an. Seiner Meinung habe die in der Wohnung verwendete Vinyltapete den Schimmel verursacht. Der Fall kam schließlich vor Gericht.Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Mieter. Diese haben gemäß § 536 Abs. 1 BGB ihre Miete aufgrund des Schimmelbefalls um 20 % mindern dürfen. Dem Vermieter sei es nicht gelungen die Baumängelfreiheit... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.01.2008
- 307 S 144/07 -
Recht zur Mietminderung von 50 % bei erheblichem Schimmelbefall des Wohnzimmers
Keine Vereitelung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen durch bloßes Schweigen
Ist das Wohnzimmer einer Mietwohnung in erheblichem Maße von Schimmel befallen, so kann dies eine Mietminderung von 50 % rechtfertigen. Zudem ist in dem bloßen Schweigen des Mieters auf eine Aufforderung des Vermieters, Untersuchungen zu dulden, keine Vereitelung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen zu sehen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da es aufgrund eines Lecks im Dach des Wohnhauses zu einem mehrfachen Eindringen von Wasser in das Wohnzimmer gekommen ist. Dies hatte einen erheblichen Schimmelpilzbefall zur Folge. Die Vermieter akzeptierten das Minderungsrecht nicht. Ihrer Meinung nach habe die Mieterin dieses Recht verwirkt, da sie nicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 14.03.2014
- 99 C 2552/13 -
Mieter müssen Installation eines Rauchwarnmelders im Wohnzimmer dulden
Vorliegen einer duldungspflichtigen Modernisierungsmaßnahme aufgrund Verbesserung der Sicherheit
Der Mieter einer Wohnung hat den Einbau eines Rauchwarnmelders im Wohnzimmer zu dulden. Denn angesichts dessen, dass dadurch die Sicherheit erhöht wird, handelt es sich um eine duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme nach § 555 d Abs. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Halle (Saale) hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Vermieterin beabsichtigte, in einer ihrer vermieteten Wohnungen einen Rauchwarnmelder anzubringen. Der betroffene Raum wurde zur damaligen Zeit als Wohnzimmer genutzt. Die Vermieterin verwies dabei auf die in § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt geregelte Pflicht, wonach unter anderem als Schlaf- und Kinderzimmer nutzbare... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 10.06.1987
- 93 C 211/87 -
Mieter muss wegen Instandsetzungsarbeiten des Vermieters nicht Wohnzimmer leerräumen
Instandsetzungspflicht des Vermieters umfasst Pflicht zur Leer- und Wiedereinräumung des Wohnzimmers
Muss ein Vermieter im Rahmen seiner Instandsetzungspflicht den Fußboden eines Wohnzimmers austauschen, ist er zudem verpflichtet das Wohnzimmer leer und wieder einzuräumen. Die Räumarbeiten müssen nicht vom Mieter ausgeführt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mieter aus gesundheitlichen Gründen zu solchen Arbeiten nicht in der Lage ist. Dies hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da die Vermieterin einer Wohnung verpflichtet war, den beschädigten Fußboden auszutauschen, verlangte sie von der Mieterin die Leerräumung des Wohnzimmers. Die Mieterin wiederum hielt die Vermieterin für verpflichtet, das Wohnzimmer leer- und wieder einzuräumen. Zudem sei sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen, die Arbeiten... Lesen Sie mehr
Landgericht Halle, Urteil vom 20.06.2014
- 3 S 11/14 -
Mieter kann Einbau neuer funkgewarteter Rauchwarnmelder im Wohnzimmer nicht verbieten
Bereits erfolgter Einbau von Rauchwarnmeldern durch Mieter unerheblich
Beabsichtigt der Vermieter den Einbau von neuen, funkgewarteten Rauchwarnmeldern in den Wohnzimmern seiner Wohnungen, so hat der jeweilige Mieter dies zu dulden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter bereits eigenmächtig Rauchwarnmelder angebracht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Halle/Saale hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Drei-Zimmer-Wohnung beabsichtigte entsprechend der Verpflichtung nach § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (LBO-LSA) den Einbau von neuen Rauchwarnmeldern, die über eine Funkwartung verfügten. Die Mieterin wehrte sich jedoch dagegen. Sie führte an, dass sie bereits auf eigene Kosten Rauchwarnmelder in der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 19.12.2013
- 109 C 225/13 -
Estrich als Fußbodenbelag im Wohn- und Schlafzimmer sowie Flur: Mietminderung von 15 % wegen Funktionsbeeinträchtigung und optischer Beeinträchtigung
Fußbodenlag führte zur Fußkälte sowie zu fehlendem Schallschutz
Besteht der Fußbodenbelag im Wohn- und Schlafzimmer sowie im Flur aus einem schlecht verspachtelten Estrich, so rechtfertigt dies angesichts der damit einhergehenden Funktionsbeeinträchtigung und der optischen Beeinträchtigung eine Mietminderung von 15 %. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da der Fußbodenbelag im Wohn- und Schlafzimmer sowie im Flur nur aus einem schlecht verspachtelten Estrich bestand. Dies bewirkte eine Fußkälte. Zudem wurde der Schall nicht geschluckt. Insgesamt entstand dadurch eine Baustellenatmosphäre. Da der Vermieter das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.10.2011
- 224 C 100/11 -
Massive Schimmelbildung im Wohnzimmer, fehlende Duschmöglichkeit sowie Lärm durch Trocknungsgeräte rechtfertigen Mietminderung von 80 %
Wasserschaden führte zu massiven Beeinträchtigungen
Kommt es aufgrund eines Wasserschadens zu einer massiven Schimmelbildung im Wohnzimmer einer 54 qm großen zwei Zimmer-Wohnung und müssen weiterhin Trocknungsgeräte aufgestellt und die Dusche entfernt werden, so kann der Mieter seine Miete um 80 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer 56 qm großen zwei Zimmer-Wohnung ihre Miete, da es aufgrund eines Wasserschadens im Jahr 2008 zu erheblichen Beeinträchtigungen kam. So mussten die Duschwanne entfernt und Trocknungsgeräte aufgestellt werden. Weiterhin bildete sich massiv Schimmel an der Wand des Wohnzimmers sowie teilweise auch im Flur. Da die Vermieterin das... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.01.1991
- 65 S 205/89 -
Ständige Feuchtigkeit mit Schimmelpilzbildung in Küche, Wohn- und Schlafzimmer rechtfertigt Mietminderung
Minderungsquote von 80 % angemessen
Ist die Küche sowie das Wohn- und Schlafzimmer ständig durchfeuchtet, modrig und mit Schimmelpilz befallen, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 80 %. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund dessen, dass ihre Wohnung, abgesehen von einem kleinen Zimmer, ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen war, minderten die Mieter dieser Wohnung ihre Miete. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an und erhob Klage auf Zahlung der rückständigen Miete.... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.11.1994
- 24 S 242/94 -
Feuchtigkeit wegen schadhaftem Abflussrohr kann Mietminderung von 25 % rechtfertigen
Höhere Mietminderung wegen zur Verfügung stellen einer Ersatzwohnung unzulässig
Treten in einer Mietwohnung aufgrund eines schadhaften Abflussrohrs Feuchtigkeitsschäden auf, so kann dies eine Mietminderung von 25 % rechtfertigen. Eine höhere Mietminderung kommt nicht in Betracht, wenn der Vermieter in der Zeit der Schadensbeseitigung eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da wegen eines schadhaften Abflussrohrs Wasser ausgetreten war. Dadurch wurde nicht nur das Parkett in der gesamten Wohnung beschädigt, sondern es entstanden auch Durchfeuchtungen der Wohn- und Badezimmerwände. Im Badezimmer kam es sogar zur Schimmelpilzbildung. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht dem... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 03.11.1960
- 19 S 143/60 -
Raumtemperatur von nur 16°C bei einer Außentemperatur von -3°C berechtigt zur Mietminderung
Minderungsquote von 16 - 17 % angemessen
Erreicht die Zimmertemperatur im Wohnzimmer bei Außentemperaturen um den Gefrierpunkt nicht mehr als 18 °C, so rechtfertigt dies eine Minderung der Miete um 16 - 17 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte eine Mieterin einer Wohnung ihre Miete wegen der unzureichenden Beheizung ihres Wohnzimmers. Bei über dem Gefrierpunkt liegenden Außentemperaturen betrug die Zimmerwärme 17 bis 18 °C. Bei Außentemperaturen von minus 3 °C lag die Raumwärme nur bei 16 °C. Die Mieterin meinte, die unzureichende Beheizung sei auf Mängel der Heizung zurückzuführen.... Lesen Sie mehr
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