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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnungsprostitution“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.10.2021
- 2 D 1/20.NE -

Ausschluss von Wohnungs­prostitution mittels Bebauungsplans bedarf gesonderter Erwägungen

Wohnungs­prostitution nicht vergleichbar mit Bordellen oder bordellartigen Betrieben

Der Ausschluss der Wohnungs­prostitution mittels eines Bebauungsplans bedarf gesonderter Erwägungen. Denn Wohnungs­prostitution ist in ihrer städtebaulichen Auswirkung nicht vergleichbar mit Bordellen oder bordellartigen Betrieben. Dies hat das Ober­verwaltungs­gerichts Nordrhein-Westfalen entschieden.

In den zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer im Jahr 2020 vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gegen einen Bebauungsplan. Das Grundstück war mit einem vierstöckigen Wohnhaus bebaut. Der Eigentümer wollte Wohnungen an Prostituierte vermieten, die dort auch ihrem Gewerbe nachgehen sollten. Der Bebauungsplan untersagte aber neben den Erotik-Einzelhandel und Bordellen bzw. bordellartigen Betrieben auch die Wohnungsprostitution. Der Ausschluss sollte dem sogenannten Trading-Down-Effekt entgegenwirken, also dem hohen Leerstand und dem vermehrten Bestand von Bordellen bzw. Erotik-Betrieben.Das Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 16.06.2021
- 5 K 3930/20.TR -

Nutzungsuntersagung für eine Terminwohnung

VG Trier zur Verantwortung des Hauseigentümers bezüglich Nutzung seines Hauses/Wohnung

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Rechtmäßigkeit einer Nutzungs­untersagungs­verfügung des Eifelkreises Bitburg-Prüm hinsichtlich der Nutzung eines Hauses zur Prostitution als sogenannte Terminwohnung bestätigt.

Im Jahre 2007 war anlässlich einer polizeilichen Kontrolle festgestellt worden, dass in dem Haus, welches in einem Mischgebiet gelegen ist, der Wohnungsprostitution nachgegangen wurde. Seinerzeit forderte der beklagte Landkreis den Hauseigentümer - und Kläger des hiesigen Verfahrens - auf, die Nutzung des vermieteten Hauses für die Wohnungsprostitution sofort einzustellen. Daraufhin... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.2014
- BVerwG 6 C 28.13 -

Eingrenzung von Prostitution durch Sperr­gebiets­verordnungen zulässig

Jugendschutz und Wahrung des öffentlichen Anstandes sind legitime Gemeinwohlziele

Die Legalisierung der Prostitutions­aus­übung nach Maßgabe des Prostitutions­gesetzes aus dem Jahr 2001 schließt es nicht aus, durch den Erlass von Sperr­gebiets­verordnungen eine lokale Steuerung der Prostitutions­aus­übung aus ordnungsrechtlichen Gründen zu bewirken. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Nach Art. 297 EGStGB kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes für Teile des Gebiets einer Gemeinde durch Rechtsverordnung verboten werden, der Prostitution nachzugehen. Gestützt hierauf erließ der dafür zuständige Regierungspräsident Darmstadts im Jahre 1986 die Verordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstands in Frankfurt am Main (Sperrgebietsverordnung).... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.03.2002
- 22 C 324/01 -

Mögliche Belästigungen aufgrund eines Bordells rechtfertigen fristlose Kündigung eines Mietvertrags

Wandel der gesellschaftlichen Meinung über Prostitution unerheblich

Befindet sich ein Bordell im Wohnhaus und besteht die Möglichkeit, dass die Mieter dadurch belästigt werden, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Auf die Wandlung der gesellschaftlichen Meinung kommt es dabei nicht an. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigte der Mieter einer Wohnung im November 2000 sein Mietverhältnis, da sich im Erdgeschoss des Wohnhauses ein Bordell befand. Da der Vermieter die Kündigung nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe wegen des Bordells im Wohnhaus seinen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.04.2013
- 5 K 34/13.TR u.a. -

Keine Genehmigung für bordellartigen Betrieb in Mischgebiet

Nutzungsänderung von Wohnnutzung in Nutzung zu Prostitutions­zwecken verstößt gegen materielles Baurecht

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass einem Hausbesitzer zu Recht eine Nutzungsänderung von Wohnnutzung in Nutzung zu Prostitutions­zwecken in einem am ehesten als Mischgebiet zu qualifizieren Stadtbereich untersagt wurde. Wegen der typischerweise mit einem bordellartigen Betrieb verbundenen "milieubedingte Unruhe" ist mit der Nutzungsänderung eine das Wohnen wesentlich störendere Nutzung verbunden, sodass die Änderung nicht genehmigungsfähig und damit auch zu untersagen ist.

Die vom Eigentümer eines Wohnhauses beantragte Nutzungsänderung von Wohnnutzung in Nutzung zu Prostitutionszwecken in der Eurener Straße in Trier verstoße gegen materielles Baurecht, urteilte das Verwaltungsgericht. Bei der beantragten Nutzung handele es sich nicht ausschließlich um Wohnungsprostitution, sondern um einen bordellartigen Betrieb, da sich die Prostitutionsausübung nicht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 04.02.2013
- 7 L 1329/12 -

Prostitution und Vereinstätigkeit verboten - Wohnen erlaubt

Verwaltungsgericht Dresden untersagt baurechtlich unzulässige Nutzung der Wohnung zu Prostitutionszwecken

Die baurechtlich ungenehmigte Nutzung eines Wohngebäudes zur Prostitution führt nicht zum Erlöschen der genehmigten Wohnnutzung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.

In dem zugrunde liegenden Fall war der Mieterin des Gebäudes von der Großen Kreisstadt Görlitz bereits im Dezember 2011 die Nutzung der Räume für eine als Privatclub bezeichnete Einrichtung untersagt worden, weil es sich nach ihrer - auch vom Verwaltungsgericht Dresden bestätigten - Auffassung um eine baurechtlich unzulässige Nutzungsänderung zum Zwecke der Prostitution gehandelt habe.... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.01.2013
- 8 A 1245/12 -

Hessischer Verwaltungsgerichtshof zur Wohnungsprostitution in Frankfurt am Main

Nutzung eines Massagestudios zu Prostitutionszwecken: VGH hebt Verfügung der Stadt Frankfurt am Main auf

Werden in einem bauplanungsrechtlich als Mischgebiet ausgewiesenem Quartier Räumlichkeiten eines Hinterhauses zu Prostitutionszwecken genutzt, so ist dies nicht zu beanstanden, wenn diese Art der gewerblichen Prostitutionsausübung von außen nicht erkennbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte der Eigentümer eines Hausgrundstücks, der die Räumlichkeiten eines Hinterhauses vermietet hatte. In diesen Räumen wurde von den Mieterinnen ein Massagestudio betrieben. Das Grundstück befindet sich in einem bauplanungsrechtlich als Mischgebiet ausgewiesenen Quartier, in dem auch ein erheblich größeres Betriebsgelände... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010
- 8 A 10559/10.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz: Bordellartiger Betrieb in Reihenhaus unzulässig

Stadt darf Prostitutionsbetrieb aufgrund Verstoßes gegen Sperrbezirksverordnung verbieten

Eine Stadt ist berechtigt einen Prostitutionsbetrieb, der innerhalb eines Stadtgebietes verlegt wurde, zu verbieten. Die Nutzung eines Reihenhauses als bordellartigen Betrieb verstößt zudem gegen die Sperrbezirksverordnung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betrieb von 1996 bis Ende Oktober 2008 in einem gemieteten Gebäude in Pirmasens eine gewerbliche Zimmervermietung an Prostituierte. Im Sommer 2008 verlegte sie ihren Betrieb in ein gekauftes Reihenhaus, das sich in einer anderen Straße befindet. Die Stadt untersagte der Klägerin die Nutzung des Gebäudes zur Wohnungsprostitution. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr




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