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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnungseingangstür“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.05.2023
- 2-13 S 91/22 -

Wohnungseigentümer können Kosten der Erhaltung und Erneuerung von Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungs­eingangs­türen auferlegt werden

Entsprechender Beschluss hält sich im Ermessensrahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Den Wohnungseigentümern können die Kosten der Erhaltung und Erneuerung der zu seiner Sonder­eigentums­einheit gehörenden Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungs­eingangs­türen auferlegt werden. Ein entsprechender Beschluss hält sich im Rahmen des weiten Ermessens des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Wohnungseigentümerin im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Offenbach am Main gegen einen Beschluss. Dieser regelte, dass die Kosten der Erhaltung und Erneuerung von Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungseingangstüren von denjenigen Wohnungseigentümern zu tragen seien, zu deren Sondereigentumseinheit diese Einrichtungen zählen. Die Klägerin hielt dies für unzulässig und verwies auf die Teilungserklärung, die eine Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen vorsieht. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Melsungen, Urteil vom 07.12.2017
- 4 C 325/17 (70) -

Fristlose Kündigung eines Mieters mit geistiger Behinderung aufgrund massiven Einschlagens einer Wohnungseingangstür mit Holzhammer

Auffälliges Sozialverhalten der Nachbarschaft rückt Beschädigung nicht in milderes Licht

Beschädigt ein Mieter mit einer geistigen Behinderung die Wohnungseingangstür eines Mitmieters mit einem Holzhammer so sehr, dass sie ausgetauscht werden muss, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB ohne vorherige Abmahnung. Dass die Nachbarschaft ebenfalls sozial auffällig ist, rückt die Beschädigung nicht in ein milderes Licht. Dies hat das Amtsgericht Melsungen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 beschädigte ein Mieter die Wohnungseingangstür eines Mitmieters mit einem Holzhammer so sehr, dass die ausgetauscht werden musste. Hintergrund der Tat war, dass sich der Mitmieter ungebührlich gegenüber der Freundin des Mieters verhalten hatte. Sowohl der Mieter als auch der Mitmieter waren geistig behindert. Das Wohnhaus befand... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 03.09.2015
- 70 C 17/15 -

Wohnungseigentümer muss auf Hausflur gerichtete Kamera in Wohnungseingangstür entfernen

Verletzung des Persönlich­keits­rechts der anderen Wohnungseigentümer, Besucher und Mieter

Deckt eine in der Wohnungseingangstür installierte Kamera den Hausflur und somit das Gemein­schafts­eigentum ab, so kann die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft die Entfernung der Kamera verlangen. Es liegt insofern eine Verletzung des allgemeinen Persönlich­keits­rechts der anderen Wohnungseigentümer, von Besuchern und Mietern vor. Dies hat das Amtsgericht Bergisch-Gladbach entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2014 installierte die Eigentümerin einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung einen digitalen Türspion, in dem eine Kamera installiert war, in die Wohnungseingangstür. Zur Begründung führte sie einen höheren Schutz vor Einbrüchen an. Ihr Ehemann war Jäger, so dass in der Wohnung Waffen und Munition lagerten. Da die Türkamera den Hausflurbereich... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 31.03.2017
- 29 C 10/17 -

Einzelner Wohnungseigentümer kann nicht auf Beseitigung einer neu eingebauten Wohnungseingangstür durch einen anderen Wohnungseigentümer klagen

Klagebefugnis bei baulichen Veränderungen im Zusammenhang mit notwendigem Ge­meinschafts­eigentum steht nur Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zu

Nimmt ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung in Form des Einbaus einer neuen Wohnungseingangstür vor, so kann ein einzelner Wohnungseigentümer nicht auf dessen Beseitigung klagen. Vielmehr steht bei baulichen Veränderungen im Zusammenhang mit notwendigem Ge­meinschafts­eigentum nur der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft eine Klagebefugnis zu. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2017 baute ein Wohnungseigentümer eine neue Wohnungseingangstür mitsamt neuer Zarge ein. Ein anderer Wohnungseigentümer sah darin eine unzulässige bauliche Veränderung und erhob daher Klage auf Beseitigung der neuen Tür mitsamt neuer Zarge.Das Amtsgericht Bremen hielt... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.06.2016
- II-6 UF 42/16 -

Zuweisung der Ehewohnung an Ehefrau aufgrund von durch Ehemann während ihrer Abwesenheit vorgenommenen Veränderungen an Wohnung

Kindeswohl kann ebenfalls räumliche Trennung der Eheleute begründen

Hat sich ein Ehepaar getrennt und nimmt einer der Ehegatten während der Abwesenheit des anderen Ehegatten eigenmächtig Veränderungen an der Ehewohnung vor, so kann dem anderen Ehegatten gemäß § 1361 b Abs. 1 BGB die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden. Für eine räumliche Trennung der Eheleute kann zudem das Kindeswohl sprechen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Ehefrau und Mutter eines minderjährigen Sohnes die Zuweisung der Ehewohnung an sie. Die Eheleute hatten sich getrennt und die Trennung bisher in der Ehewohnung vollzogen. Zur Antragsstellung kam es, da der Ehemann während der Abwesenheit der Ehefrau aufgrund einer Mutter-Kind-Kur eigenmächtig das Schloss zur Wohnungseingangstür ausgetauscht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 04.10.2016
- 14 C 103/16 -

Wohnungsmieter muss durch ihn eingebautes Türstangenschloss nicht entfernen

Einbau eines Sicherheits­schlosses stellt vom Vermieter zu duldende Modernisierungs­maßnahme dar

Baut ein Wohnungsmieter eigenmächtig ein Türstangenschloss ein, so steht dem Vermieter kein Anspruch auf Beseitigung zu. Denn ein solches Sicherheitsschloss stellt eine vom Vermieter zu duldende Modernisierungs­maßnahme dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung im Jahr 2014 ohne Zustimmung ihrer Vermieterin ein Türstangenschloss nebst Türverstärkung eingebaut, nachdem Gespräche mit der Vermieterin über zusätzliche Sicherungen erfolglos blieben. Hintergrund dessen war, dass es im Jahr 2012 zu einem Wohnungseinbruch kam. Zudem stand die Hauseingangstür öfters offen. Die Vermieterin... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Urteil vom 03.10.2015
- 11 C 243/14 -

Nicht funktionierende Heizung berechtigt auch außerhalb der Heizperiode bei unangenehm kalten Temperaturen zur Mietminderung von 50 %

Mietminderung ebenfalls wegen undichter Fenster, Nichtbeseitigung von Bauschutt und Fehlens einer echten Wohnungseingangstür gerechtfertigt

Funktioniert eine Heizung nicht, so rechtfertigt dies auch außerhalb der Heizperiode eine Mietminderung in Höhe von 50 %, wenn es angesichts des übrigen Zustands der Wohnung unangenehm kalt ist. Zudem ist eine Mietminderung wegen undichter Fenster in Höhe von 15 %, der Nichtbeseitigung von Bauschutt in Höhe von 10 % und des Fehlens einer echten Wohnungseingangstür in Höhe von 5 % gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete für April und Mai 2010 sowie von August bis Dezember 2010. Hintergrund dessen waren mehrere Mängel. So funktionierte die Heizung nicht, was dazu führte, dass es unangenehm kalt in der Wohnung war. Zudem waren die Fenster undicht, es lag Bauschutt auf dem Anwesen und als Wohnungseingangstür fungierte lediglich... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.05.2015
- 333 S 11/15 -

Befürchtete Beschwerden durch andere Mieter rechtfertigen keinen Anspruch des Vermieters auf Entfernung eines Willkommensschildes an der Wohnungseingangstür

Interesse des Mieters an Dekoration ist vorrangig

Ein Vermieter kann allein aufgrund befürchteter Beschwerden anderer Mieter nicht verlangen, dass ein Mieter ein an der Wohnungseingangstür angebrachtes Willkommensschild entfernt. Das Interesse des Mieters an der Dekoration ist in diesem Fall höher zu bewerten, sodass kein vertragswidriger Gebrauch des Treppenhauses vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende April 2014 brachte die Mieterin einer Wohnung an der Außenseite ihrer Wohnungseingangstür ein Willkommensschild an. Die Vermieterin war damit jedoch nicht einverstanden. Sie befürchtete, dass sich andere Mieter über die Dekoration beschweren oder selbst eine solche Dekoration anbringen würden. Zudem verwies die Vermieterin auf eine erhöhte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom 28.07.2015
- 8 C 488/14 -

Mieter darf Außenseite der Wohnungseingangstür nicht eigenmächtig streichen

Berechtigung zum Anstrich nur aufgrund bestehender Mängel

Der Mieter ist grundsätzlich nicht dazu berechtigt eigenmächtig die Außenseite der Wohnungseingangstür zu streichen. Eine Berechtigung kann sich aber daraus ergeben, dass sich der Vermieter weigert einen bestehenden Mangel zu beheben. In diesem Fall darf der Farbton aber nicht von der ursprünglichen Farbe abweichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall strich der Mieter einer Wohnung die Außenseite seiner Wohnungseingangstür in einer von dem ursprünglichen Anstrich abweichenden Farbe. Da sein Vermieter dies für unzulässig hielt, klagte er auf Zahlung von Schadenersatz.Das Amtsgericht Münster entschied... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.06.1987
- 33 C 1229/87 - 26 -

Bei fehlender Schließbarkeit der Wohnungseingangstür darf der Mieter auf Kosten des Vermieters den Einbau einer neuen Tür in Auftrag geben

Wegen der Gefahr eines Diebstahls besteht ein dringendes Interesse des Mieters an sofortiger Beseitigung des Mangels

Schließt eine Wohnungseingangstür nicht mehr, so darf der Mieter ohne weitere Benachrichtigung des Vermieters den Einbau einer neuen Tür in Auftrag geben. Die dadurch entstandenen Kosten kann er vom Vermieter ersetzt verlangen. Denn aufgrund der Gefahr eines Diebstahls besteht ein dringendes Interesse an der sofortigen Beseitigung des Mangels. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a. M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 1986 teilte der Mieter einer Wohnung seiner Hausverwaltung mit, dass sich seine Wohnungseingangstür nur unter Anwendung mit Gewalt öffnen ließ. Er bat daher um Behebung des Mangels. Noch am gleichen Tag ließ sich die Tür jedoch gar nicht mehr öffnen. Nachdem er mehrmals erfolglos versuchte den Hausmeister zu einer Reparatur zu bewegen,... Lesen Sie mehr




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