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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohngrundstück“ veröffentlicht wurden

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.05.2018
- 21 U 16/18 -

Nach 20 Uhr besteht in der Silvesternacht keine Winterdienstpflicht des Eigentümers eines Wohngrundstücks

Ohne erhöhten Publikumsverkehr besteht in Silvesternacht keine erhöhte Winterdienstpflicht

Für den Eigentümer eines Wohngrundstücks besteht keine Pflicht, in der Silvesternacht nach 20 Uhr den Gehweg vor dem Grundstück zu bestreuen. Ohne erhöhten Publikumsverkehr besteht auch in der Silvesternacht keine erhöhte Winterdienstpflicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Silvesternacht des Jahres 2015 stürzte eine Fußgängerin zwischen 22.40 Uhr und 23.30 Uhr wegen Glatteises auf dem Gehweg eines Wohngrundstücks in Berlin und verletzte sich dabei erheblich. Sie klagte aufgrund dessen gegen den Grundstückseigentümer und dessen Winterdienstfirma auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht Berlin wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Klägerin zurückzuweisen.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 21.11.1991
- 17 C 122/91 -

Lagerung von Baumaterial auf dem Wohngrundstück rechtfertigt Mietminderung von 10 %

Minderung des Gebrauchswerts liegt vor

Wird auf dem Wohngrundstück Baumaterial gelagert, so liegt darin eine Minderung des Gebrauchswerts. Diese rechtfertigt eine Mietminderung von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, weil auf dem Wohngrundstück Baumaterial gelagert wurde. Der Vermieter akzeptierte die Minderung nicht. Seiner Meinung nach habe dem Mieter kein Recht zur Mietminderung zugestanden, da bereits bei Beginn des Mietverhältnisses auf dem Grundstück Baumaterial gelegen habe und der Mieter somit Kenntnis vom Mangel... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.10.2011
- 1 K 979/10.KO -

Anschlusszwang für Wohngrundstück an Abwasserkanal

Eigentümerin muss Anschluss an das öffentliche Kanalisationssystem hinnehmen

Die Eigentümerin eines am Ortsrand von Masburg gelegenen Wohnhauses muss ihr Grundstück an den Abwasserkanal der Verbandsgemeinde Kaisersesch anschließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit hat die Verbandsgemeinde entschieden, dass das Wohnhaus der Klägerin, dessen Abwasser bislang noch in einer Grube gesammelt und sodann vom Grundstück abgefahren wird, an das öffentliche Kanalisationssystem anzuschließen sei. Die hierzu erforderliche Pumpanlage und eine Druckleitung seien von der Klägerin auf ihrem Grundstück herzustellen.... Lesen Sie mehr




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