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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnfläche“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.2023
- VIII ZR 117/22 -

BGH: Türnische im Sinne der Wohn­flächen­verordnung ist jede einen Durchgang ermöglichende Öffnung in einer die Grundfläche begrenzenden Wand

Einbau einer Tür oder eines Türrahmens unerheblich

Eine Türnische im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 3 der Wohn­flächen­verordnung (WoFlV) ist jede Öffnung in einer, die Grundfläche des Raums begrenzenden, Wand, die einen Durchfang durch diese ermöglicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob in der Wandöffnung eine Tür oder ein Türrahmen eingebaut ist, ob die Wandöffnung als Zugangs- oder Durch­gangs­möglichkeit genutzt wird oder ob in der Wand zwei gleichförmige Öffnungen nebeneinander gibt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Itzehoe im Jahr 2022 als Berufungsinstanz über einen Streit der Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung hinsichtlich des Bestehens eines Minderungsrechts wegen einer angeblichen Wohnflächenunterschreitung zu entscheiden. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob zwei in der Wand zwischen Schlaf- und Wohnzimmer befindliche jeweils 0,10 qm große und in wenigen Metern Abstand voneinander entfernte Durchgänge als Türnischen zu werten seien und somit für die Berechnung der Wohnfläche außer Betracht zu bleiben haben.Das Landgericht Itzehoe bejahte den Abzug der Flächen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.04.2022
- 1 BvL 12/20 -

BVerfG: Obergrenzen für Immobilien von Hartz IV-Empfängern mit Grundgesetz vereinbar

Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den Gleichheits­grundsatz

Der Erste Senat des Bundes­verfassungs­gericht hat auf eine Vorlage entschieden, dass § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Darin geht es um Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger zur maximalen Größe von Wohneigentum.

Die Vorlage betrifft die im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung anzuwendende Regelung des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit Satz 2 SGB II, wonach selbst bewohntes Wohneigentum angemessener Größe einem Bezug von Grundsicherungsleistungen nicht als anrechenbares Vermögen entgegensteht, also in der Sache vor Verwertung geschützt ist. Die angemessene Größe richtet sich dabei nach... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 06.09.2018
- 411 C 19356/17 -

Wohn­flächen­autonomie: Mietvertraglich geschuldete Wohnfläche kann von Vertragsparteien festgelegt werden

Miet­vertrags­parteien können nach Grundsatz der Privatautonomie alle denkbaren Berechnungsmaßstäbe für Wohn­flächen­berechnung vereinbaren

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Miet­vertrags­parteien vertraglich festlegen können, welche Räume zu Wohnzwecken dienen sollen. In einem solchen Fall können auch solche Räume bei der Bemessung der Wohnfläche zu berücksichtigen sein, die aus Gründen des öffentlichen Baurechts nicht zu Wohnzwecken geeignet sind.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende 2010 mieteten die Beklagten für brutto 2.255 Euro monatlich ein Einfamilienhaus wobei im Mietvertrag vereinbart wurde:"Zur Benutzung als Wohnraum wird das EFH [...] vermietet. [...]. Die Wohnfläche wird mit ca. 210m² vereinbart. [...]"Im Internet war das Haus wie folgt beschrieben: "7 Zimmer, 210... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2012
- V ZR 141/11 -

BGH: Konkludente Be­schaffenheits­vereinbarung bei Angabe der Wohnfläche im Makler-Exposé

Mögliche Kaufpreisminderung bei Wohn­flächen­abweichung trotz Haftungs­aus­schlusses

In der Angabe einer Wohnfläche in dem Exposé eines Immobilienmaklers kann eine konkludente Be­schaffenheits­vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer eines Grundstücks liegen. Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der in dem Exposé angegebenen Fläche ab, so kann dies trotz Ausschlusses der Gewährleistung eine Kaufpreisminderung rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte sich nach einem Hauskauf heraus, dass die tatsächliche Wohnfläche gegenüber der in dem Exposé des Maklers angegebenen Wohnfläche geringer war. Die Käufer des Einfamilienhauses beanspruchten aufgrund dessen eine Kaufpreisminderung. In dem notariellen Kaufvertrag war jedoch ein Ausschluss der Gewährleistung vereinbart.Sowohl... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.11.2015
- V ZR 78/14 -

BGH: Keine Be­schaffenheits­vereinbarung bei fehlender notarieller Beurkundung der vorvertraglichen Beschreibungen der Kaufsache

Wohnfläche eines Wohnhauses nicht Inhalt des notariellen Kaufvertrags

Macht der Verkäufer eines Wohnhauses vor Vertragsschluss Angaben zur Wohnfläche, so kommt damit keine Be­schaffenheits­vereinbarung gemäß § 434 Abs. 1 BGB zustande, wenn die Angaben zur Wohnfläche nicht Inhalt des notariellen Kaufvertrags werden. Weicht die tatsächliche Wohnfläche von den Angaben ab und haben die Parteien einen Haftungsausschluss vereinbart, stehen dem Käufer die Gewähr­leistungs­rechte aus § 437 BGB nicht zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2009 kaufte ein Ehepaar mit notariellem Kaufvertrag ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück zum Preis von 550.000 EUR. Den Käufern wurde vor Vertragsschluss auf Nachfrage eine Grundrisszeichnung übergeben, aus der sich eine Wohnfläche von insgesamt 215,3 qm ergab. Eine spätere von den Käufern in Auftrag gegebene Berechnung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2015
- VIII ZR 266/14 -

Auch bei Wohn­flächen­ab­weichung darf Mieterhöhung nur unter Beachtung der Kappungsgrenze erfolgen

Grundsätzlich ist tatsächliche Wohnfläche unabhängig von Angaben im Mietvertrag entscheidend

Der Bundesgerichtshof hat - unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens ist Mieter einer 5-Zimmer-Wohnung der Klägerin in Berlin. Im Mietvertrag sind die Wohnfläche mit 156,95 qm und die monatliche Miete mit 811,81 DM angegeben. Tatsächlich beträgt die Wohnfläche 210,43 qm.Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Zustimmung zur Erhöhung der derzeitigen Bruttokaltmiete von 629,75 Euro auf... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 21.05.2015
- 452 C 2908/14 -

Wohn­flächen­ab­weichung: Weitergabe von Prozessunterlagen an den Vormieter stellt keine Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar

Verhalten der Mieter rechtfertigt weder außerordentliche noch ordentliche Kündigung

Durch die Weitergabe von Prozessunterlagen an den Vormieter, damit dieser gegen den ehemaligen Vermieter seine Ansprüche geltend machen kann, verletzt der Mieter keine Pflichten aus dem Mietvertrag. Dies entschied das Amtsgericht München.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin aus München vermietete ihre Doppelhaushälfte in München Obermenzing an die beiden beklagten Mieter mit Mietvertrag vom 5. August 2009. Darin war eine Miete von 1.950 Euro monatlich für 185 Quadratmeter Wohnfläche vereinbart. In der Folgezeit minderten die Mieter den Mietzins, da sie eine Wohnflächenberechnung erstellen ließen,... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.05.2014
- 18 S 34/13 -

200 qm Wohnung für dreiköpfige Familie des Vermieters: Eigen­bedarfs­kündigung zulässig

Kein Vorliegen einer missbräuchlichen Inanspruchnahme einer zu großen Fläche

Kündigt ein Vermieter das Mietverhältnis mit einem seiner Mieter wegen Eigenbedarfs und steht der dreiköpfigen Familie des Vermieters daraufhin 200 qm Wohnfläche zur Verfügung, ist darin keine missbräuchliche Inanspruchnahme einer zu großen Fläche zu sehen. Die Eigen­bedarfs­kündigung ist zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde den Mietern einer Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Mieter hielten dies jedoch für unzulässig, da der dreiköpfigen Familie des Vermieters durch die Zusammenlegung der Wohnung der Mieter und der Wohnung des Vermieters eine 200 qm Wohnung zur Verfügung stehen würde. Die Mieter hielten dies für eine missbräuchliche Inanspruchnahme einer zur... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.12.2014
- VIII ZR 9/14 -

Mieter muss Warmwasserkosten bei hohem Leerstand mittragen

Auch bei hohem Leerstand sind Kosten zu 50 % nach Verbrauch und übrige Kosten nach Wohn- oder Nutzfläche aufzuteilen

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob ein Vermieter die Warmwasserkosten im Falle eines hohen Wohnungsleerstands in einem Mehrfamilienhaus aufgeteilt auf 50 % nach Wohnflächenanteilen und 50 % nach dem Verbrauch auf die Mieter umlegen darf.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Wohnungsbaugenossenschaft, hatte der Beklagten eine Wohnung in einem 28-Familien-Haus in Frankfurt (Oder) vermietet. Da das Haus im Rahmen der Stadtplanung abgerissen werden sollte, waren Ende 2011 nur noch wenige Wohnungen belegt. Der erhebliche Wohnungsleerstand hatte zur Folge, dass die für eine große Leistung und viele Wohnungen... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 19.11.2012
- 311 S 50/12 -

Zustimmung zur Mieterhöhung: Balkonfläche ist zu 50 % zur Wohnfläche hinzuzurechnen

Keine Vereinbarung zum Begriff der Wohnfläche sowie fehlende ortsübliche Berechnungsmethode begründet Anwendung der Bestimmungen zur Berechnung im preisgebundenen Wohnraum

Haben die Miet­vertrags­parteien keine Vereinbarung zur Berechnung der Wohnfläche getroffen und fehlt es an einer ortsüblichen Berechnungsmethode, so bestimmt sich die Wohnfläche nach den Bestimmungen zur Berechnung im preisgebundenen Wohnraum. Danach ist im Rahmen eines im Jahr 2003 geschlossenen Mietvertrags die Balkonfläche zu 50 % zur Wohnfläche hinzuzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien im Rahmen einer Mieterhöhung darüber, ob die Balkonfläche zu 50 % zur Wohnfläche hinzugerechnet werden darf.Das Landgericht Hamburg führte zum Fall aus, dass zur Berechnung der Wohnfläche grundsätzlich die für den preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen heranzuziehen sind.... Lesen Sie mehr