wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „wissenschaftlich belegen“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.09.2023
- 1 BvR 1790/23 -

Verfassungs­beschwerde gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für eine "Off-Label-Therapie" durch die Krankenkasse erfolglos

Krankenkasse muss experimentelle Therapie nicht bezahlen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich der gesetzlich krankenversicherte, schwerkranke Beschwerdeführer gegen die fachgerichtlich bestätigte Ablehnung der Kostenübernahme für eine experimentelle Therapie durch seine Krankenkasse wendet. Damit wird der daneben gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Bei dem 2020 geborenen Beschwerdeführer wurde 2022 die Krankheit GM2-Gangliosidose/Morbus Tay-Sachs (infantiler bis spät-infantiler Phänotyp) diagnostiziert. Hierbei handelt es sich um eine seltene angeborene Stoffwechselerkrankung, die durch eine progrediente Neurodegeneration mit zunehmendem Verlust erworbener kognitiver und motorischer Fähigkeiten, schwersten Behinderungen und dramatisch verkürzter Lebenserwartung gekennzeichnet ist. Eine anerkannte kausale Therapie steht nicht zur Verfügung. Seit dem Frühjahr 2022 erhält der Beschwerdeführer eine Off-Label-Therapie mit dem Arzneimittel N-Acetyl-L-Leucin... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.06.2018
- 6 U 74/17 -

Arzt darf auf Webseite nicht mit Wirksamkeit Craniosakraler Osteopathie werben

Werbung mit Wirkaussagen zu medizinischen Behandlungen nur bei gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zulässig

Das Ober­verwaltungs­gericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Werbung mit Wirkungsaussagen medizinischer Behandlungsmethoden zulässig ist, solange nicht dargelegt wird, dass die Behauptung wissenschaftlich umstritten ist oder ihr jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage fehlt. Ist die Wirkaussage umstritten, muss der Werbende nachweisen, dass die Aussage zutreffend ist. Für die Behandlungsmethode der Craniosakralen Osteopathie fehle ein derartiger Wirkungsnachweis.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein gewerblicher Unternehmensverband. Der Beklagte ist Arzt und warb auf seiner Homepage für verschiedene Heilverfahren im Bereich der Osteopathie. Osteopathie eigne sich seinen Angaben nach u.a. zur "schnelle(n) Schmerzlinderung und Wiederherstellung der gestörten Gelenkfunktion". Auch "somatische Dysfunktionen" könnten "gefunden" und... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Gießen, Urteil vom 10.11.2017
- S 1 U 28/16 -

Hüfterkrankung bei Handballspielern kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden

Medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse für Entschädigung als Quasi-Berufskrankheit nicht gegeben

Das Sozialgericht Gießen hat darauf verwiesen, dass es keine medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse im Sinne einer gesicherten herrschenden Ansicht gibt, nach denen die Anerkennung einer Hüfterkrankung bei Handballspielern als Berufskrankheit im Verfahren nach § 9 Abs. 2 SGB VII in Betracht kommt. Liegt zwischen Aufnahme der versicherten Tätigkeit als professioneller Handballer und der erstmaligen Diagnose der Hüfterkrankung ein Zeitraum von weniger als zwei Jahren, besteht auch kein "Anfangsverdacht" eines kausalen Zusammenhangs, der Anlass für weitere Ermittlungen des Gerichts bieten würden. Die unversicherten Zeiten als Jugendspieler in einer Sportart, die später beruflich ausgeübt wird, finden bei der Berücksichtigung von Expositionen im Berufs­krank­heiten­recht keine Berücksichtigung.

Der 1985 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls spielte seit seinem 4. Lebensjahr Handball. Zwischen 2002 und 2012 ging er einer bei der beklagten Berufsgenossenschaft versicherten Profitätigkeit in mehreren Vereinen u. a. von 2008 bis 2010 beim TV Hüttenberg nach. Innerhalb von weniger als zwei Jahren nach Aufnahme der versicherten Tätigkeit kam es zu einer verschleißbedingten... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20.01.2016
- 9 U 1181/15 -

Werbung für Magnetfeldtherapie mit Hinweis auf Aktivierung der Selbstheilung des Körpers wegen Irreführung unzulässig

Therapeutische Wirksamkeit der Therapie wissenschaftlich nicht belegt

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass Ärzte nicht damit werben dürfen, dass eine von ihnen angebotene Magnetfeldtherapie das Immunsystem sowie die Selbstheilung aktiviert und Schmerzen lindern kann. Das Gericht verwies darauf, dass diese Angaben eine therapeutische Wirksamkeit dieser Therapie suggerieren, die wissenschaftlich nicht belegt ist.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte ein niedergelassener Arzt im Internet für eine von ihm angebotene Magnetfeldtherapie mit den Angaben geworben, durch ein individuell abgestimmtes pulsierendes Energiefeld, das um eine bestimmte Körperstelle aufgebaut werde, könnten die Selbstheilung des Körpers aktiviert und Schmerzen gelindert werden. Sehr gute Erfolge habe er... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 10.01.2013
- 9 U 922/12 -

"Cellulite-Vorbeugung" und "Kräftigung der Muskulatur": Warenhaus darf nicht mit irreführenden Aussagen für Fitnesssandalen werben

"Cellulite-Vorbeugung" und "Kräftigung der Muskulatur" nicht wissenschaftlich belegt

Wer für ein Produkt mit einer gesundheitsfördernden Wirkung wirbt, muss diese hinreichend wissenschaftlich belegen können. Kann der Werbende diese Nachweise nicht erbringen, ist eine entsprechende Werbung zur Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher geeignet und damit irreführend. So kann einem Warenhaus die Werbung für Fitnesssandalen untersagt werden, wenn werbende Formulierungen wie "kann helfen, Cellulite vorzubeugen" und "kann helfen, die Muskulatur zu kräftigen" nicht wissenschaftlich belegt sind. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und bestätigte damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Mainz.

Das beklagte Warenhaus des zugrunde liegenden Falls hatte in einem Prospekt für Fitnesssandalen geworben. Darin hatte sie u.a. formuliert, die Sandale "kann helfen, Cellulite vorzubeugen", "kann helfen, die Muskulatur zu kräftigen", "unterstützt eine gute Haltung" und die "runde Sohlenform unterstützt die natürliche Rollbewegung des Fußes". Zudem wurde in einer Abbildung eine erhöhte... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.10.2012
- 16 A 591/11 -

Klage gegen Versuchsreihen des CERN bleibt ohne Erfolg

Organisation CERN darf aufgrund nicht bestehenden Gefährdungspotentials Versuchsreihen mit Protonbeschleuniger fortsetzen

Aus der grundgesetzlichen Pflicht, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, folgt keine Verpflichtung der beklagten Bundesrepublik Deutschland, auf die Delegierten im Rat des CERN einzuwirken. Es besteht nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kein Gefahrenpotential des Protonenbeschleunigers LHC. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.

In dem zugrunde liegenden Streitfall wandte sich die Klägerin gegen Versuchsreihen des CERN („Organisation Européenne pour la Recherche Nucléaire“), der in der Schweiz im Kanton Genf seinen Sitz hat. Die Organisation betreibt dort Anlagen und technische Einrichtungen, die der physikalischen Grundlagenforschung dienen. Unter anderem sollen in einem Protonenbeschleuniger Teilchen mit... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.11.2011
- 6 U 174/10 -

Werbeangaben zu gesundheitlicher Wirkung von getrocknetem Pilzpulver müssen stimmen

Anforderungen an die Nachweise sollen nicht weniger streng sein als Anforderungen an die Nachweise der Wirksamkeit von Medikamenten

Wer ein Produkt mit gesundheitsbezogenen Angaben bewirbt, der muss die behauptete Wirkung auch wissenschaftlich belegen können. Der Verbraucher soll vor dem Konsum solcher Produkte geschützt werden, denen in der Werbung eine Wirkung zugesprochen wird, die ihnen tatsächlich nicht zukommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.

Das beklagte Unternehmen im vorliegenden Fall vertreibt Nahrungsergänzungsmittel in Form von getrocknetem Pilzpulver, das es in Kapseln zum Einnehmen anbietet. Beworben wurden diese Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben, die eine konkrete Wirkung versprachen. Die Kapseln wurden beispielsweise als "zur Unterstützung eines gesunden Herz-Kreislaufs und einer optimalen Leistungsfähigkeit"... Lesen Sie mehr




Werbung