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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „wirtschaftlicher Totalschaden“ veröffentlicht wurden

Landgericht Kiel, Urteil vom 19.07.2013
- 13 O 60/12 -

Totalschaden eines Gebrauchtwagens: Versicherung muss nicht Mietwagenkosten für die Dauer der Lieferfrist für einen Neuwagen zahlen

Zahlungspflicht besteht nur für die Dauer der Beschaffung eines Gebrauchtwagens

Erleidet ein Gebrauchtwagen durch einen Verkehrsunfall einen Totalschaden, kann sich der Geschädigte zwar einen Neuwagen bestellen, die Versicherung ist aber nicht verpflichtet dem Geschädigten über die Dauer der Lieferfrist einen Mietwagen zu bezahlen. Eine solche Zahlungspflicht besteht nur für die Dauer der Beschaffung eines gleichwertigen Gebrauchtwagens. Dies hat das Landgericht Kiel entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Verkehrsunfalls im November 2011 erlitt ein Gebrauchtwagen einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Geschädigte bestellte sich aufgrund dessen einen Neuwagen und nahm sich für die Dauer der Lieferfrist von 65 Tagen einen Mietwagen. Die Kosten dafür verlangte er von der Versicherung ersetzt. Diese zahlte jedoch nur für 21 Tage. Denn dies habe ihrer Ansicht nach der Beschaffungsdauer für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, nämlich eines Gebrauchtwagens, entsprochen. Der Fall landete schließlich vor Gericht.Das Landgericht Kiel entschied gegen den Geschädigten.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Lübeck, Urteil vom 08.07.2011
- 1 S 16/11 -

Nutzungs­ausfall­entschädigung nach Verkehrsunfall auch für Fahrrad möglich

Bestehen eines Nutzungswillens und einer Nutzungsmöglichkeit erforderlich

Wird im Rahmen eines Verkehrsunfalls das Fahrrad beschädigt, so besteht für die Zeit des Nutzungsausfalls ein Anspruch auf Entschädigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger begehrte unter anderem eine Nutzungsausfallentschädigung aufgrund eines vom Beklagten verursachten Verkehrsunfalls. Das Fahrrad des Klägers war im Rahmen des Unfalls beschädigt worden, so dass eine Nutzung nicht mehr möglich war. Es dauerte 35 Tage bis zur Lieferung eines neuen Fahrrads. Der Kläger war in der Lage nach dem Unfall... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 20.05.2009
- 345 C 4756/09 -

Verkehrsunfall: Reparaturkosten gibt es höchstens bis 130 % über dem Wiederbeschaffungswert

Auch eine nur geringe Überschreitung ist nicht möglich - Wirtschaftlicher Totalschaden

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert eines Autos um mehr als 130 Prozent, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Es kann dann nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt werden. Es besteht keine Veranlassung, diese Grenze weiter auszudehnen. Eine Überschreitung der 130 % - Grenze um 1,7 % ist insoweit nicht geringfügig. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im Oktober 2008 war die Ehefrau des späteren Klägers mit dessen PKW Renault Scenic 1,9 dCi in München unterwegs. Verkehrsbedingt musste sie hinter einem anderen Auto halten, da Fußgänger die Strasse überquerten. In diesem Moment spürte sie einen Schlag gegen das Fahrzeug. Ein anderer Verkehrsteilnehmer war hinten rechts aufgefahren. Dabei wurde der Heckbereich rechts beschädigt. So... Lesen Sie mehr




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