wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Windschutzscheibe“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2016
- 3 K 6622/13 -

Carglass darf Feinstaubplaketten an ausgetauschten Windschutzscheiben anbringen

Voraussetzung ist Einrichtung einer anerkannten Abgas­untersuchungs­werkstatt am Hauptsitz des Unternehmens

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Carglass GmbH ihre Fahrzeugglas-Reparatur­werkstätten in Nordrhein-Westfalen mit dem Ausfüllen und Anbringen von Feinstaubplaketten beauftragen darf, sobald sie an ihrem Hauptsitz in Köln eine Abgas­untersuchungs­werkstatt eingerichtet hat und diese anerkannt worden ist.

Die Carglass GmbH ist ein bundesweit agierendes Unternehmen, das auf die Reparatur und den Austausch von Fahrzeugglas spezialisiert ist. Abgasuntersuchungen nimmt sie bislang nicht vor. In Nordrhein-Westfalen befinden sich 77 ihrer sogenannten Service-Center. Sie möchte den Austausch von Windschutzscheiben mit der Anbringung einer neuen Feinstaubplakette verbinden und zu diesem Zweck an ihrem Hauptsitz in Köln eine Abgasuntersuchungswerkstatt einrichten und diese als solche nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) anerkennen lassen. Die einzelnen Reparaturwerkstätten sollen sodann mit dem Abringen und Befestigen der Feinstaubplaketten beauftragt... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht München, Urteil vom 15.04.2016
- 274 C 24303/15 -

AGB-Klausel zur Haftungs­beschränkung muss verständlich sein

Bedingungen der Haftungs­beschränkung müssen für typischen Verbraucher hinreichend nachvollziehbar sein

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Haftungs­beschränkung in allgemeinen Geschäfts­bedingungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit dann unwirksam ist, wenn die Klausel unverständlich ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist aus München und Mitglied in einem Verein zur Wahrnehmung und Förderung der Interessen des Kraftfahrzeugwesens und des Motorsports. Der Mitgliedsvertrag beinhaltet die Verpflichtung zur Pannen- und Unfallhilfe, um die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs herzustellen. In den allgemeinen Vertragsbedingungen des Vereins findet sich folgende Klausel:... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 12.10.2012
- 6 U 93/12 -

Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung gewähren

Angefallene Reparaturkosten werden durch vertragliche Konstruktion zu Unrecht vollständig der Versicherung aufgebürdet

Ein Autoverglaser darf bei Reparatur von Steinschlagschäden seinen Kunden keinen verdeckten, der Versicherung verschwiegenen Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung einräumen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.

Im konkreten Fall hatte der Autoverglaser Kunden gegen das Versprechen, für 12 Monate einen Werbeaufkleber auf ihrer Windschutzscheibe befestigt zu lassen, einen Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung vergütet. Gegenüber dem Kasko-Versicherer rechnete der Autoverglaser die (an ihn abgetretenen) Ansprüche aus der Kfz-Kaskoversicherung so ab, als habe der Kunde die Selbstbeteiligung... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Meiningen, Urteil vom 18.02.2010
- 11 C 651/09 -

"Auf Dummenfang": Unternehmen muss sich an Versprechen kostenloser Steinschlag-Reparatur halten

Kunde muss über Kosten aufgeklärt werden

Kostenlos heißt kostenlos! Zu diesem Schluss kam das Amtsgericht Meiningen und gab einem Kunden Recht, der sich weigerte, für eine versprochene kostenlose Steinschlag-Reparatur am Ende doch zu bezahlen. Es wies die Zahlungsklage eines Reparaturbetriebes ab.

Wenn ein Reparateur einen fremden Autobesitzer auf einem Parkplatz anspricht und ihn mit dem Versprechen ködert, den Steinschlag auf seiner Windschutzscheibe kostenlos zu beseitigen, muss sich der Unternehmer, so das Gericht, auch um alle die Reparatur betreffenden Fragen kümmern. Es obliegt also ihm, im Vorfeld mit der Teilkasko-Versicherung seines Kunden zu klären, ob die Assekuranz... Lesen Sie mehr




Werbung