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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Werbeaufsteller“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 26.09.2016
- 1123 OWi 237 Js 194399/16 -

AG München zum Aufstellen eines Kundenstoppers auf Freischankfläche

Unbefugte Sondernutzung einer Straße stellt Ordnungswidrigkeitenverstoß dar

Ein Betriebswirt wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit der fahrlässigen unbefugten Sondernutzung einer Straße mittels eines Kundenstoppers zu einer Geldbuße von 50 Euro verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden

Im vorliegenden Fall ist der Betroffene Franchise-Nehmer eines Bäckereiunternehmens und betreibt einen Bäckerei- und Café-Betrieb. Am 10.02.2016 gegen 09.50 Uhr befand sich auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Laden ein sogenannter Kundenstopper, d.h. ein selbststehender Werbeaufsteller, mit dem auf ein Krapfen-Angebot des Bäckereibetriebs hingewiesen wurde. Auf der Freischankfläche waren keine Stühle und Tische aufgestellt.Der Ladeninhaber wusste, dass ein Kundenstopper nicht auf dem öffentlichen Gehweg stehen darf, wenn der Bereich vor dem Laden, der als Freischankfläche ausgewiesen ist, nicht bestuhlt ist. In der Verhandlung... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.01.2014
- 1 K 961/13.KO -

Optiker- und Akustikbetrieb hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Sonder­nutzungs­erlaubnis für eine "Hörtestohr"-Werbeanlage

Richtlinie des Stadtrates untersagt Werbeanlagen in Sonderformaten

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Optiker- und Akustikbetrieb in der Fußgängerzone vor seinem Betrieb kein vergrößertes gelben Kunststoffohrs mit einem Hinweisschild auf eine Hörtest aufstellen darf. Das Gericht verwehrte ihm die dafür benötigte Erteilung einer Sonder­nutzungs­erlaubnis mit dem Hinweis auf die Richtlinie des Stadtrates, die eine Verwendung von Werbeanlagen in Sonderformaten nicht erlaubt.

Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte ein Optiker- und Akustikbetrieb im November 2012 bei der Stadt Koblenz die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen einer Werbeanlage, die aus einem vergrößerten gelben Kunststoffohr besteht, auf dem ein blaues Hinweisschild mit einem weißen Pfeil und der Aufschrift "Hörtest" angebracht ist. Das "Hörtestohr" soll vor dem Betrieb... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 03.04.2009
- 18 K 5663/07 -

Stadt darf Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen eines Werbeständers im öffentlichen Straßenraum für politische Werbung versagen

Politische Plakatwerbung außerhalb des Wahlkampfes - Klage der Bürgerliste Leverkusen abgewiesen

Die Stadt Leverkusen darf die Erlaubnis, Dreieckständer mit politischer Werbung im öffentlichen Straßenraum aufzustellen, auf einen Zeitraum von drei Monaten vor einer Wahl beschränken. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und eine Klage der "Bürgerliste Leverkusen e.V." gegen die Stadtverwaltung abgewiesen.

Die im Rat der Stadt Leverkusen vertretene Fraktion "Bürgerliste Leverkusen e.V." hatte Ende 2007 eine Sondernutzungserlaubnis für Dreieckständer mit politischer Werbung außerhalb von Wahlkampfzeiten beantragt. Nach den Richtlinien der Stadt werden solche Erlaubnisse grundsätzlich nur für einen Zeitraum von drei Monaten vor einer politischen Wahl erteilt. Die Bürgerliste hielt dies... Lesen Sie mehr




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