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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Weiterbildungskosten“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.08.2012
- 3 AZR 698/10 -

BAG zur Rückzahlungsklausel einer Fort­bildungs­vereinbarung: Klausel muss Art und Berechnungs­grundlagen der zu erstattenden Lehrgangskosten beinhalten

Fehlende Angabe führt zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel aufgrund Intransparenz

Eine Klausel, wonach Fortbildungskosten im Fall eines vom Lehrgangsteilnehmer verschuldeten Abbruchs der Weiterbildung zurückgezahlt werden müssen, ist nur dann wirksam, wenn zumindest die Art und die Berechnungs­grundlagen der eventuell zu erstattenden Lehrgangskosten angegeben sind. Ist dies nicht der Fall, so ist die Rückzahlungsklausel wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2008 kam es zwischen dem Betreiber eines Ingenieurbüros und einem Diplomingenieur zum Abschluss eines Fortbildungsvertrags. Der Diplomingenieur sollte an einem Lehrgang teilnehmen, um nach erfolgreichem Abschluss im Betrieb als Kfz-Prüfingenieur arbeiten zu können. Die Kosten für die Weiterbildung sollte gemäß der Vereinbarung das Ingenieurbüro tragen. Zugleich wurde vereinbart, dass im Falle eines vom Diplomingenieur verschuldeten Abbruchs des Lehrgangs, die Kosten zu erstatten waren. Die Bezifferung der angefallenen und vom Diplomingenieur gegebenenfalls zu erstattenden Ausbildungskosten behielt... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 03.03.2015
- 8 Sa 561/14 -

Rückzahlungspflicht von Weiter­bildungs­kosten bei lediglich jährlich gestaffelter Minderung der Rückzahlungspflicht unwirksam

Unangemessene Benachteiligung aufgrund vielfach höherer Fortbildungskosten als Brutto­monats­einkommen

Liegen die Fortbildungskosten um ein vielfaches höher als das Brutto­monats­einkommen eines Arbeitnehmers, so stellt eine lediglich jährlich gestaffelte Minderung der Rückzahlungspflicht eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitsnehmers dar. Die entsprechende Klausel im Ausbildungs-Anstellungsvertrag ist daher gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Mainz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Diplom-Ingenieur schloss im Januar 2013 mit einer Kfz-Prüfstelle einen Ausbildungs-Anstellungsvertrag ab. Dieser hatte zum Inhalt, dass der Diplom-Ingenieur zunächst eine zehnmonatige Ausbildung zum Prüfingenieur absolviert und danach als Prüfingenieur bei der Kfz-Prüfstelle beschäftigt wird. Zudem verpflichtete sich der Diplom-Ingenieur... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.04.2015
- 4 BV 13.2391 -

Ausgeschiedener ehrenamtlicher Feuerwehrmann muss Führerscheinkosten nicht zurückzahlen

Geltend gemachtem Erstattungsanspruch fehlt es an wirksam abgeschlossenem öffentlich-rechtlichen Vertrag

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass ein ausgeschiedenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde keine anteiligen Kosten für den Erwerb des LKW- Führerscheins (Fahrzeuge über 7,5t) zurückerstatten muss.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Kosten für den Erwerb des LKW-Führerscheins eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr Gößweinstein (Landkreis Forchheim) überwiegend die Marktgemeinde übernommen. Gleichzeitig hatte der ehrenamtliche Feuerwehrmann erklärt, der Freiwilligen Feuerwehr für mindestens 10 Jahre als Kraftfahrer für Einsätze, Ausbildung und Übungen zur Verfügung... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.02.2013
- L 6 AL 107/10 -

Hessisches LSG bejaht umfangreichen Weiterbildungsanspruch für in der DDR Verfolgte

Weiterbildung muss nicht wegen Arbeitslosigkeit notwendig sein

Personen, die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz als Verfolgte anerkannt sind, erhalten die Kosten für Weiterbildungen erstattet, soweit diese Kosten nicht nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch getragen werden. Dabei muss die Weiterbildung nicht wegen (drohender) Arbeitslosigkeit notwendig sein. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im zugrunde liegenden Fall durfte ein in der ehemaligen DDR aufgewachsener Mann aufgrund seiner Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas nicht das Abitur machen. Nach der Wiedervereinigung wurde ihm bescheinigt, dass er von Verfolgungsmaßnahmen im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes betroffen war. In der Folgezeit absolvierte er die Meisterprüfung zum Kraftfahrzeugtechniker und... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.01.2013
- OVG 1 S 116.12 -

OVG Berlin-Brandenburg lehnt vorläufige Aussetzung der Verordnung über die Einführung von Mindestlöhnen für bestimmte Aus- und Weiterbildungsleistungen ab

Drohen schwerwiegende Nachteile durch Einführung von Mindestlöhnen nicht erkennbar

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die vorläufige Aussetzung der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs vom 17. Juli 2012 abgelehnt. Das Gericht bestätigte eine vorangehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Die Verordnung, die auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen wurde, erstreckt den Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15. November 2011 auf die gesamte Branche der Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs und führt damit in diesem... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2011
- 3 AZR 621/08 -

BAG zur Rückzahlung von Weiter­bildungs­kosten bei vorzeitiger Beendigung des Arbeits­verhältnisses

Rückzahlungsklauseln bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung (Inhaltskontrolle) sind wirksam

Scheidet ein Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch vor dem Abschluss der Ausbildung aus dem Arbeitsverhältnis aus, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Rückzahlung von Weiterbildungskosten. Die Rückzahlungsklausel ist somit wirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit war der Beklagte seit Februar 2002 als Bankkaufmann bei dem klagenden Sparkassen-Zweckverband beschäftigt. Im Juni 2006 schlossen die Parteien eine Lehrgangsvereinbarung über die Teilnahme des Beklagten an einem Studiengang des Bayerischen Sparkassen- und Giroverbandes zum Sparkassenbetriebswirt. Danach hat der Kläger die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren... Lesen Sie mehr