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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wasserspülung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 12.11.2004
- 42 C 263/04 -

Recht zur Mietminderung bei hörbaren Darmgeräuschen des Nachbarn während des Badens und Toiletten­geräusche von kleinen und großen Geschäften

Mietminderungsrecht aufgrund intimen Charakters der Geräusche

Kann ein Mieter aufgrund der Hellhörigkeit des Wohnhauses Darmgeräusche seines badenden Nachbarn hören, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Ein solches Recht besteht insbesondere deswegen, da die Geräusche einen intimen Charakter aufweisen. Dies hat das Amtsgericht Neuruppin entschieden, das in diesem Streitfall auch über viele weitere Geräusche entscheiden musste.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Erdgeschosswohnung ihre Miete, da sie sich aufgrund der besonderen Hellhörigkeit des Wohnhauses gestört fühlte. Verschiedene Geräuschimmissionen störten die Mieterin:Die Mieter, in der über ihrer Wohnung gelegenen Wohnung hatten die bisher freistehende Badewanne durch eine Einbaubadewanne ersetzt. Nach dem Einbau der neuen Wanne übertrug sich beim Baden in der Wanne jedes Geräusch. Die lärmgeplagte Mieterin konnte jedes Wasserplätschern wahrnehmen. Auch wenn sich die über ihr in der Wohnung badenden Mieter in der Badewanne umdrehten, war dies deutlich wahrnehmbar.... Lesen Sie mehr

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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.11.1999
- 2Z BR 77/99 -

Wohneigentum: Kein Anspruch auf Unterlassung aufgrund Geräuschentwicklung bei geringfügiger Überschreitung der DIN-Norm

Lärmbelästigung durch Toilettenspülung und Wassereinlauf

Kommt es aufgrund der Toilettenspülung und des Wassereinlaufs zu einer Lärmbelästigung beim Nachbarn einer Wohnungs­eigentums­anlage, besteht dann kein Anspruch auf Unterlassung, wenn die zugrundeliegende DIN-Norm nur geringfügig überschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1993 baute ein Wohnungseigentümer unter anderem sein Bad und die Toilette seiner Wohnung um. Sein Nachbar beklagte sich danach über eine erhöhte Geräuschentwicklung durch die Betätigung der Toilettenspülung und des Wassereinlaufs in der Badewanne. Er verlangte daher die Ergreifung von Maßnahmen, um die Lärmbelästigung zu beseitigen.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 13.12.2011
- 211 C 19/10 -

Unmittelbar vor dem Waschbecken befindliche Toilette, fehlender Spülkasten sowie fehlende bzw. verschiedenfarbige Fliesen rechtfertigen Mietminderung

Gebrauchs­tauglichkeit des Badezimmers war erheblich eingeschränkt

Befindet sich die Toilette unmittelbar vor dem Waschbecken, fehlt der Spülkasten und fehlen Fliesen oder sind sie verschiedenfarbig, ist die Gebrauchs­tauglichkeit des Badezimmers erheblich eingeschränkt. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da es aufgrund von Bauarbeiten zu Einschränkungen im Badezimmer kam. So wurde die Toilette im Rahmen von Rohrverlegungsarbeiten unmittelbar vor das Waschbecken versetzt. Zudem wurde der Spülkasten abmontiert, so dass die Mieterin mit einem Wassereimer spülen musste. Außerdem waren einige Fliesen wegen der... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Münster, Urteil vom 18.01.1983
- 28 C 539/82 -

Lärmbelästigung: WC-Wasserspülung, laufendes Wasser und andere normale Geräusche

Nachbar muss Geräusche hinnehmen / Geräusche aus der Nachbarwohnung nach 23.00 Uhr

Nicht jedes Geräusch vom Nachbarn rechtfertigt eine Mietminderung. Auch nicht, wenn die Geräusche nach 23.00 Uhr auftreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor.

Im zugrunde liegenden Fall plagte sich ein Mieter mit Geräuschen aus der Nachbarwohnung, die er nach 23.00 Uhr abends vernahm. Sein Nachbar betätigte auch spät abends die Toilettenspülung oder den Wasserhahn. Gelegentlich öffnete er auch Fenster und schloss sie wieder.Der Mieter fühlte sich durch die spät abendlichen Geräusche des Nachbarn gestört und verlangte... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 08.11.1994
- 64 S 189/94 -

Eingefrorene Wasserleitungen und Rohre, undichte Spüle, nicht funktionierender Durchlauferhitzer und weitere Mängel berechtigen zu einer Mietminderung

Nicht ordnungsgemäßes Abschließen eines Unterschrankes stellt unerhebliche Beeinträchtigung dar

Sind die Wasserleitungen und Rohre im Bad eingefroren, die Spüle undicht, so dass Wasser austritt und funktioniert der Durchlauferhitzer nicht richtig, so ist eine Minderung des Mietzinses gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Mietwohnung minderten aufgrund diverser Mängel ihre Miete. So war der Ablauf des Handwaschbeckens undicht, Fenstergriffe fehlten, der Durchlauferhitzer funktionierte nicht richtig, die Toilettenspülung war zu stark und funktionierte daher nicht richtig, die Wasserleitungen und Rohre im Bad waren zugefroren, die Gemeinschaftsantenne... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 24.08.1998
- 20 C 4724/98 -

Bei Buchung einer Billigreise sind Leistungen der allereinfachsten Kategorie zu erwarten

Daher kein Mangel: Bahnlinie am Hotel, Notdurftverrichtung der Dorfbewohner in der freien Landschaft, Schlange unter dem Liegestuhl, Ratte im Treppenhaus, Kakerlaken in der Toilette und ein Drahtstück auf der Liegewiese

Bucht ein Reisender eine Billigreise, so kann er keinen gehobenen Standard erwarten. Eine Bahnlinie hinter dem Hotel, das Verrichten der Notdurft der Dorfbewohner in der freien Landschaft, eine Schlange unter dem Liegestuhl, eine Ratte im Treppenhaus, Kakerlaken in der Toilette und ein Drahtstück auf der Liegewiese stellen daher keinen Mangel dar. Ein fünftägiger Ausfall der Toilettenspülung und eine fehlende Beinfreiheit im Flugzeug berechtigen demgegenüber zu einer Reisepreisminderung. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die beiden Kläger hatten nach einer 17tägigen All-inclusive-Reise für 1599 DM nach Sri Lanka Minderung des Reisepreises wegen Mängel verlangt. Folgende Mängel wurden aufgelistet: Bahnlinie hinter dem Hotel, Verrichten der Notdurft der Dorfbewohner in der freien Landschaft, Schlange unter dem Liegestuhl, Ratte im Treppenhaus, Kakerlaken in... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Warendorf, Urteil vom 28.03.2000
- 5 C 472/99 -

Mängel an der Toilettenspülung, Rollläden und Küchenherd berechtigen zu einer Mietminderung

Gesamtminderung von 12 %

Sind die Wasserspülung und der Herd fehlerhaft und funktionieren die Rollläden nicht ordnungsgemäß, ist eine Gesamtminderung von 12 % der Kaltmiete angemessen. Dies hat das Amtsgericht Warendorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Mietwohnung aufgrund der fehlerhaften Wasserspülung, Rollläden und des fehlerhaften Herds seine Miete.Das Amtsgericht entschied, dass eine Mietminderung der Kaltmiete um 5 % wegen der fehlerhaften Wasserspülung gerechtfertigt war. Nach Beseitigung des ursprünglichen Fehlers, war der Wasserdruck zu niedrig.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom 19.01.1993
- 49 C 133/92 -

Mietminderung bei unzureichendem Druck der Toilettenspülung

Defekte Toilettenspülung ist ein erheblicher Fehler der Mietsache

Ist der Druck der Toilettenspülung so gering, dass der Stuhlgang nicht weggespült werden kann, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Dies entschied das Amtsgericht Münster.

Im zugrunde liegenden Fall war der Wasserdruck einer Toilettenspülung so gering, dass ein normales Hinunterspülen des Stuhlgangs nicht möglich war. Die Nutzer der Toilette mussten jeweils mit einem Eimer Wasser nachhelfen, den Stuhlgang wegzuspülen. Die Mieter minderten wegen der defekten Toilettenspülung die Miete um 15 %.Das Amtsgericht Münster gab den Mietern Recht.... Lesen Sie mehr



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