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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wasserdruck“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Moers, Urteil vom 17.04.2019
- 561 C 220/17 -

Unzureichender Wasserdruck in Küche rechtfertigt Mietminderung von 5 %

Tröpfchenweises Austreten von Wasser aus Wasserhahn

Ist der Wasserdruck in der Küche so gering, dass das Wasser nur tröpfchenweise aus dem Hahn austritt, kann dies eine Mietminderung von 5 % rechtfertigen. Dies hat das Amtsgericht Moers entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da aus dem Wasserhahn in der Küche das Wasser nur noch tröpfchenweise austrat. Sie musste daher zur Wasserentnahme ins Badezimmer gehen. Da die Vermieterin ein Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Moers entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe nach § 536 Abs. 1 BGB ein Recht zur Mietminderung zu. Da in der Küche eine Wasserentnahme zum Beispiel als Trinkwasser, für die Essenszubereitung, zum Spülen, Waschen und Blumengießen nicht möglich war, erachtete das Gericht eine Minderung von... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 12.06.2012
- 23 O 119/11 -

Gemeinde bei Unfall durch angehobenen Gullydeckel zum Schadensersatz verpflichtet

Geschädigter muss behauptete Schäden jedoch nachweisen können

Ereignet sich bei starkem Regen ein Unfall durch einen angehobenen Gullydeckel und fährt der Autofahrer bereits mit Schritt­geschwindig­keit, so haftet die Gemeinde für den entstandenen Schaden. Der Kläger muss dabei die Höhe seiner behaupteten Schäden auch nachweisen können. Das Gericht muss überzeugt werden, dass die behaupteten Schäden auch auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr der Kläger im August 2010 mit seinem Pkw über eine aufgrund starken Regens überflutete Fahrbahn. Ein Gullydeckel war durch den Regen aus der Verankerung gedrückt worden. Der Kläger behauptete, dass er dabei in einen fast offenen Kanalschacht gefahren sei. Er habe wegen des auf der Straße stehenden Wassers auch nicht erkennen können, dass der Kanalschacht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom 19.01.1993
- 49 C 133/92 -

Mietminderung bei unzureichendem Druck der Toilettenspülung

Defekte Toilettenspülung ist ein erheblicher Fehler der Mietsache

Ist der Druck der Toilettenspülung so gering, dass der Stuhlgang nicht weggespült werden kann, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Dies entschied das Amtsgericht Münster.

Im zugrunde liegenden Fall war der Wasserdruck einer Toilettenspülung so gering, dass ein normales Hinunterspülen des Stuhlgangs nicht möglich war. Die Nutzer der Toilette mussten jeweils mit einem Eimer Wasser nachhelfen, den Stuhlgang wegzuspülen. Die Mieter minderten wegen der defekten Toilettenspülung die Miete um 15 %.Das Amtsgericht Münster gab den Mietern Recht.... Lesen Sie mehr