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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Waschmaschinenanschluss“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.06.2002
- 333 S 79/01 -

Haftung des Mieters für Wasserschäden aufgrund schadhaften Waschmaschinen­anschluss

Mitverschulden des Vermieters aufgrund Erkennbarkeit des schadhaften Wasserschlauchs während Klempnerarbeiten

Platzt ein Waschmaschinen­anschluss aufgrund seines seit langem bestehenden schadhaften Zustands, so haftet der Mieter für die Wasserschäden. Der Vermieter muss sich aber ein Mitverschulden zurechnen lassen, wenn ein von ihm beauftragter Klempner den schadhaften Zustand nicht erkennt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 1997 zu einem erheblichen Wasserschaden in einer Wohnung. Die Wohnung musste danach für längere Zeit getrocknet und saniert werden, so dass sie für diese Zeit nicht bewohnbar war. Hintergrund des Wasserschadens war es, dass der Waschmaschinenanschluss in der darüber liegenden Wohnung geplatzt war. Ein Sachverständiger ermittelte, dass der Wasserschlauch seit langer Zeit extrem porös war und deswegen platzte. Dazu kam, dass die Mieterin der Wohnung über Nacht nicht zu Hause war und das Absperrventil nicht betätigte. Daher lief das Wasser die ganze Nacht. Der Vermieter verlangte aufgrund des Vorfalls Schadenersatz.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 20.04.2012
- 9 O 762/10 -

Wasserschaden bei Abwesenheit durch abgerissenen Waschmaschinenschlauch - Kürzung der Versicherungsleistung um 70 %

Nichtverschließen des Wasserhahns und fehlender Aqua-Stopp begründet grob fahrlässiges Handeln

Kommt es während der Abwesenheit des Wohnungsinhabers aufgrund eines abgerissenen Zulaufschlauchs einer Waschmaschine und fehlender Sicherungsmaßnahmen zu einem Wasserschaden, kann die Versicherung ihre Leistungen um 70 % kürzen. Der Versicherungsnehmer handelt in diesem Fall nämlich grob fahrlässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Juni 2009 riss der Wasserschlauch einer ausgeschalteten Waschmaschine vom Wasseranschluss ab. Da der Wasserhahn nicht zugedreht war, lief aus der Anschlussleitung Wasser, so dass es zu einem Wasserschaden in der Eigentumswohnung kam. Die Wohnungseigentümerin war während dessen für einen etwa einstündigen Friseurbesuch außer Haus. Sie... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bayreuth, Urteil vom 27.07.1977
- 1 C 215/77 -

Kleine Wohnungen brauchen keinen eigenen Waschmaschinenanschluss

Fehlender Anschluss berechtigt nicht zur Mietminderung

Fehlt in einen 1 ½ -Zimmer-Appartement ein Waschmaschinenanschluss, so stellt dies keinen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Bayreuth entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter eines 1 ½-Zimmer-Appartements die Miete, da ein Waschmaschinenanschluss fehlte.Das Amtsgericht entschied gegen den Mieter. Das Fehlen des Anschlusses stellte keinen Mangel der Mietsache dar. Eine Berechtigung zur Minderung bestand daher nicht. Die Tauglichkeit der Wohnung war nicht aufgehoben, zumindest aber auch... Lesen Sie mehr




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