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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wartefrist“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.05.2020
- III ZR 58/19 -
BGH: Pflicht des Notars zur Klärung der Verbrauchereigenschaft eines der an Beurkundung Beteiligten
Bei Zweifel an Verbrauchereigenschaft muss Notar Beteiligten als Verbraucher behandeln
Ein Notar ist im Rahmen einer Beurkundung verpflichtet, die Verbrauchereigenschaft der Beteiligten zu klären, wenn dieser Status nicht offensichtlich ist. Bestehen danach weiter Zweifel an der Verbrauchereigenschaft, muss der Notar den Beteiligten wie einen Verbraucher behandeln und die Vorschrift des § 17 Abs. 2a BeurkG beachten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2010 kaufte ein angestellter Pharmavertreter mittels notariellen Kaufvertrags vier in einem Mehrfamilienhaus gelegene vermietete Eigentumswohnungen. Einen Vertragsentwurf hatte der Käufer vor der Beurkundung des Kaufvertrags nicht erhalten. Der Notar klärte auch nicht über die bei Verbraucherverträgen geltende Wartefrist nach § 17 Abs. 2a Nr. 2 BeurkG auf. Die Wohnungen stellten sich im Nachhinein als nicht so ertragreich dar, wie zuvor dargestellt. Nachdem der Käufer den Prozess zur Rückabwicklung des Kaufvertrags verlor, beanspruchte er den Notar. Er verlangte von ihm Schadensersatz, weil... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2017
- BVerwG 2 C 13.16 -
Versorgungsrechtliche Wartefrist gilt auch bei Stellenhebung
"Pensionswirksamkeit" einer Beförderung setzt zeitliches Mindestmaß an Dienstleistungserfüllung im zuletzt bekleideten Amt voraus
Die versorgungsrechtliche "Wartefrist", nach der die Dienstbezüge des höherwertigen Amtes nur dann für die Festsetzung der Versorgungsbezüge herangezogen werden, wenn der Beamte die Dienstbezüge dieses (oder eines mindestens gleichwertigen) Amtes vor dem Eintritt in den Ruhestand mindestens zwei Jahre erhalten hat, gilt auch, wenn die Vergabe des höherwertigen Amtes auf eine gesetzlich angeordnete Stellenhebung zurückgeht. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens wurde 2003 für acht Jahre zur Bürgermeisterin einer Gemeinde in Brandenburg gewählt. Sie wurde dementsprechend in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen. Nach einer Änderung der Einstufungsverordnung wurde sie zum Januar 2010 in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 2 eingewiesen.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.01.2013
- 2 B 129.11 -
Gestiegene Einwohnerzahl: Berechnung von Versorgungsbezügen aus vorheriger Besoldungsstufe rechtmäßig
Gesetzlich verankerte 2-Jahres-Frist verfassungsrechtlich unbedenklich
Steigt die Einwohnerzahl einer Stadt, so können unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsbezüge jedoch aus der vorherigen Besoldungsstufe berechnet werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger war 14 Monate vor Beginn seines Ruhestandes in eine höhere Besoldungsstufe eingestuft worden, weil die für die Einstufung maßgebliche Einwohnerzahl der Stadt Gießen auf über 75.000 gestiegen war. Die Versorgungsbezüge wurden jedoch aus der vorherigen Besoldungsstufe berechnet. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Gießen, der Hessische Verwaltungsgerichtshof... Lesen Sie mehr
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