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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wahlsichtwerbung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.12.2013
- 6 W 56/13 -

BVB erwirkt einstweilige Verfügung gegen Wahlwerbung der Partei DIE RECHTE

Mit gelber und schwarzer Farbe unterlegter Wahlplakat-Spruch „von der Südtribüne in den Stadtrat“ verletzt Persönlichkeits­rechte des BVB

Die Borussia Dortmund GmbH & Co.KG aA hat gegen den Kreisverband Dortmund der Partei DIE RECHTE eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Kreisverband untersagt, Werbeplakate zur Kommunalwahl in Dortmund zu verwenden, die den auf einem Querbalken in gelber und schwarzer Farbe unterlegten Spruch „von der Südtribüne in den Stadtrat“ zeigen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Dortmund.

Im zugrunde liegenden Streitfall beabsichtigte der Dortmunder Kreisverband der Partei DIE RECHTE unter Verwendung des auf einem Querbalken in gelber und schwarzer Farbe unterlegten Spruchs „von der Südtribüne in den Stadtrat“ mit einem Foto ihres Spitzenkandidaten auf Wahlplakaten um Stimmen für die im Mai 2014 anstehende Kommunalwahl in Dortmund zu werben. Die klagende Borussia Dortmund GmbH & Co.KG aA sieht in der Verwendung des Begriffs „Südtribüne“ im Zusammenhang mit der gelbschwarzen Farbkombination auf dem Querbalken einen rechtswidrigen Eingriff in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Sie verlangt von dem beklagten Kreisverband, diese Wahlwerbung zu unterlassen.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 16.09.2013
- 7 L 919/13.WI -

NPD darf ohne den Nachweis einer Haft­pflicht­versicherung keine Wahlplakate aufstellen

Verwaltungsgericht weist Eilantrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Stadt Wiesbaden der NPD das Aufstellen von Wahlplakaten untersagen darf, solange die Partei keinen Nachweis über eine gültige Haft­pflicht­versicherung vorlegt.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Wiesbaden die notwendige Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Plakatieren anlässlich der bevorstehenden Landtags- und Bundestagswahl - wie bei allen anderen Parteien - gemäß ihrer "Plakatierungsrichtlinien" (Ziffer 1.2g der Richtlinien der Landeshauptstadt Wiesbaden für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Aufstellung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 09.09.2013
- 4 L 1117/13.KS -

Bad Hersfeld: NPD-Wahlplakate müssen wieder aufgehängt werden

Werbeslogan "Geld für die Oma statt für Sinti und Roma" stellt keine Volksverhetzung dar

Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass der Werbeslogan "Geld für die Oma statt für Sinti und Roma" auf den Wahlplakaten der NPD nicht eindeutig zu Willkürmaßnahmen gegen Roma und Sinti auffordert und daher nicht als Volksverhetzung einzustufen ist. Die Stadt Bad Hersfeld muss die NPD-Wahlplakate daher wieder in der Stadt aufhängen.

"Geld für die Oma statt für Sinti und Roma" - mit diesem Slogan wirbt die NPD für die anstehende Bundestagswahl auf ihren Plakaten. Die Stadt Bad Hersfeld ließ daraufhin alle Plakate dieser Partei im Stadtgebiet abhängen. Sie sieht in dem Slogan eine Straftat verwirklicht: Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch - StGB -).Dagegen wandte sich die NPD per Eilantrag an... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 26.08.2013
- 2 E 779/13 We -

Erteilung einer Sonder­nutzungs­erlaubnis zum Anbringen von mindestens 51 weiteren Wahlplakaten zu Recht abgelehnt

Angemessenheit der Wahlsichtwerbung ist in Großstadt anders zu beantworten als in ländlichen Gebieten

Das Verwaltungsgericht Weimar hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Rechtsschutz begehrende Partei, die bisher nicht im Thüringer Landtag vertreten ist, keinen Anspruch glaubhaft gemacht hat, wonach sie eine Sonder­nutzungs­erlaubnis zum Anbringen von weiteren Plakaten im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin, einer Gemeinde mit ca. 2.500 Einwohnern, fordern kann.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Partei bisher die Erlaubnis nach § 18 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz, 13 Wahlplakate im öffentlichen Straßenraum anzubringen. Ihre Forderung nach weiteren mindestens 51 Möglichkeiten lehnte die Gemeinde ab.Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Weimar. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die das Gericht... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2011
- OVG 1 S 153.11 -

OVG Berlin-Brandenburg: Keine Nutzung von Wahlkampfplakattafeln für anderweitige Werbezwecke

Nachnutzung der aufgestellten großflächigen Wahlkampfplakatständer für Webung anlässlich des Besuchs Papst Benedikt XVI unzulässig

Wahlkampfplakattafeln dürfen nicht für anderweitige Werbezwecke genutzt werden dürfen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin und bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte es in einem Eilverfahren abgelehnt, das Land Berlin zu verpflichten, die Nachnutzung der derzeit aufgestellten großflächigen Wahlkampfplakatständer (so genannte Wesselmanntafeln) ab 18. September 2011 mit Werbeplakaten zum Besuch Papst Benedikt XVI zu erlauben.Das Konzept des betroffenen Bezirks Mitte, die derzeit für den Wahlkampf... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.09.2011
- VG 1 L 293.11 -

VG Berlin: NPD muss Wahlplakate in Friedrichhain-Kreuzberg nicht entfernen

Plakate erfüllten in objektiver Hinsicht weder Tatbestand der Volksverhetzung noch Tatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

Die NPD muss Plakate, mit denen sie für sich zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2011 wirbt, nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht entfernen.

Im Berliner Wahlkampf wirbt die Partei gegenwärtig u.a. mit zwei Plakaten: Eines zeigt unter der Überschrift „Guten Heimflug“ drei gezeichnete Personen auf einem fliegenden Teppich sitzend (eine dunkelhäutige Person, eine Frau mit muslimischem Kopftuch und ein Mann mit turbanähnlicher Kopfbedeckung und Schnurrbart). Das andere Plakat zeigt den NPD-Bundesvorsitzenden auf einem Motorrad... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30.08.2011
- VG 1 L 285.11 -

VG Berlin: Papstwerbung auf Wahlwerbetafeln der CDU unzulässig

Überwiegendes öffentliches Interessen zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nicht gegeben

Die Werbetafeln der CDU in Berlin-Mitte dürfen nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2011 nicht zur Werbung für den Besuch des Papstes in Berlin verwendet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist ein Verein, dessen Zweck in der Förderung der römisch-katholischen Kirche besteht. Er möchte die großflächigen Werbetafeln (so genannte „Wesselmanntafeln“), die der Kreisverband der CDU Mitte aus Anlass der Abgeordnetenhauswahl in diesem Bezirk aufgestellt hat, nutzen, um Papst Benedikt XVI. bei seinem Berlin-Besuch am 22. September... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2011
- OVG 3 S 112.11 -

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt: rbb muss NPD-Wahlwerbespot nicht ausstrahlen

Auch OVG bejaht Erfüllung des Straftatbestands der Volksverhetzung

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg muss einen Wahlwerbespot der NPD aus Anlass der Berliner Abgeordnetenhauswahl nicht ausstrahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde der NPD gegen den im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.Das Verwaltungsgericht war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wahlwerbespot den Straftatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Volksverhetzung) erfülle, weil er Ausländer mit Straftätern gleichsetze. Dem... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.08.2011
- 1 M 127/11 -

OVG Mecklenburg-Vorpommern: FDP erhält keine Genehmigung für zusätzliche Wahlplakate

Anzahl der Wahlsichtwerbung hängt von notwendiger Selbstdarstellung der Partei ab

Die FDP erhält keine weitere Genehmigung für zusätzliche Wahlplakate in Eggesin. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden und damit die Beschwerde des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen.

Im hiesigen Fall hat der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der FDP Beschwerde eingelegt, mit dem Ziel den Bürgermeister der Stadt Eggesin zu verpflichten, weitere Sondernutzungserlaubnisse für Wahlsichtwerbung zu erteilen.Das Anbringen von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum ist eine nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern erlaubnispflichtige... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2011
- 1 M 146/11, 1 M 145/11 -

OVG Mecklenburg-Vorpommern: NPD hat teilweise Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis für weitere Wahlwerbeplakate

Je größer die Gemeinde, desto mehr Plakate für die NPD

Die Beschwerde der NPD wegen Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate in Löcknitz ist erfolglos, in Wolgast jedoch teilweise erfolgreich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im vorliegenden Beschwerdeverfahren begehrt die NPD die Aufhebung des angegriffenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts sowie den Amtsvorsteher des Amtes Löcknitz-Penkun zu verpflichten, weitere Sondernutzungserlaubnisse für Wahlsichtwerbung zu erteilen.Das Anbringen von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum ist eine nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern... Lesen Sie mehr