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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wahlkampfkosten“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.08.2007
- 3 StR 212/07  -

BGH zur einschränkenden Auslegung der §§ 331, 333 StGB (Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung)

Freisprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wuppertaler Kommunalwahlkampfs 1999 rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat an den Grundsätzen, die er 2004 zur einschränkenden Auslegung der Straftatbestände der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung bei Einwerbung von Wahlkampfspenden durch Amtsträger entwickelt hatte, festgehalten. Er hat klargestellt, dass die Entgegennahme von Wahlkampfspenden nicht nur dann eine Vorteilsannahme ist, wenn diese im Hinblick auf eine konkrete Amtshandlung gegeben werden. Die Grenze zur Strafbarkeit wird vielmehr schon dann überschritten, wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass der Amtsträger im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu einem Vorhaben des Spenders befasst sein wird und der unbeteiligte Betrachter den Eindruck gewinnt, dass dieser mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen will.

Das Landgericht Wuppertal hatte im Jahr 2002 den Oberbürgermeister Dr. Kremendahl von dem Vorwurf der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) freigesprochen und zugleich den Bauunternehmer Clees unter anderem wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) zu einer Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Dieses Urteil hatte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgehoben und die Sache an das Landgericht Dortmund zurückverwiesen.In der neuen Verhandlung hat dieses Landgericht beide Angeklagte freigesprochen. Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft blieb ohne Erfolg.Hintergrund des Strafverfahrens ist... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 15.12.2005
- 4 U 839/05 -

Bündnis 90/Die Grünen muss an Neues Forum zahlen

Den Streit zwischen den Landesverbänden Sachsen von Bündnis 90/Die Grünen (Beklagter) und dem Neuen Forum (Kläger) über eine Wahlkampfkosten-Rückerstattung hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Danach muss Bündnis 90/Die Grünen dem Neuen Forum einen Betrag von 81.665,99 € aus der erhaltenen pauschalen Wahlkampfkostenerstattung für die Landtagswahl 1994 in Sachsen von insgesamt mehr als 638.000 DM bezahlen.

Hintergrund des Rechtsstreits war, dass die Höhe der dem Beklagten bewilligten Wahlkampfkostenerstattung nach dem Wahlkampfkosten-Überleitungsgesetz (WKÜG) sich nach dem Ergebnis der Landtagswahl 1990 bemaß, bei der die Rechtsvorgänger des Beklagten und der Kläger als Listenverbindung angetreten waren. Erst im Jahre 2004 hatte der Kläger erfahren, dass der Beklagte Wahlkampfkostenerstattung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2004
- 3 StR 301/03 -

BGH zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

Straftatbestände der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung sind einschränkend auszulegen

Die strafrechtlichen Tatbestände §§ 331, 333 StGB müssen bei Wahlkampfspendenfällen einschränkend ausgelegt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs folgt dies aus dem Gesichtspunkt der passiven Wahlgleichheit.

Das Landgericht in Wuppertal hatte den Oberbürgermeister der Stadt, Dr. Kremendahl, vom Vorwurf der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) freigesprochen. Zugleich hatte es den Bauunternehmer Clees unter anderem wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der mit dem Revisionsverfahren befaßte 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil aufgehoben.... Lesen Sie mehr




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