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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vorzeitiger Ruhestand“ veröffentlicht wurden

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 18.01.2024
- C-218/22 -

Verfall von Jahresurlaub im öffentlichen Dienst: Urlaubsvergütung auch bei vorzeitigem Ruhestand

Die Mitgliedstaaten können sich zur Beschränkung dieses Anspruchs nicht auf Gründe im Zusammenhang mit

Ein Arbeitnehmer, der nicht seinen gesamten Jahresurlaub nehmen konnte, bevor er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden ist, hat Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. Dies hat der EuGH entschieden.

Ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Arbeitnehmer war von Februar 1992 bis Oktober 2016 als Verwaltungsleiter bei der italienischen Gemeinde Copertino tätig. Er schied aus dem Dienst aus, um in den vorzeitigen Ruhestand einzutreten, und verlangte eine finanzielle Vergütung für die während seines Arbeitsverhältnisses nicht genommenen 79 Tage bezahlten Jahresurlaubs. Die Gemeinde Copertino trat diesem Begehren entgegen und berief sich dabei auf die in den italienischen Rechtsvorschriften enthaltene Regel, wonach die im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer anstelle des bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen bezahlten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 09.05.2023
- 5 K 1088/22.KO -

Keine finanzielle Abgeltung für über den Mindesturlaub hinausgehenden nicht genommenen Urlaub

Finanzielle Abgeltung nur im Rahmen des Mindesturlaubs

Ein Beamter kann bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eine finanzielle Abgeltung von nicht genommenen Urlaubstagen nur dann verlangen, soweit im entsprechenden Kalenderjahr der unionsrechtlich gewährleistete Mindest­urlaubs­anspruch von 20 Tagen nicht ausgeschöpft worden ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage eines Ruhestandsbeamten ab.

Der im Januar 2022 vorzeitig in den Ruhestand versetzte Beamte hatte im Jahr 2020 23 Urlaubstage und einen sogenannten Arbeitsverkürzungstag in Anspruch genommen. Nachdem sein Antrag auf finanzielle Abgeltung von im Jahr 2020 nicht genommenen Urlaubstagen einschließlich vorhandener Resturlaubstage abgelehnt worden war und auch sein hiergegen gerichteter Widerspruch keinen Erfolg hatte,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 03.05.2023
- 2 B 2381/23 -

Ehemaliger Staatssekretär darf sich auf die Stelle des Präsidenten des Ober­verwaltungs­gerichts bewerben

Vorzeitigen Ruhestand eines politischen Beamten kein Grund für Zweifel an Dienstfähigkeit

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass das Niedersächsische Justizministerium einen ehemaligen Staatssekretär nicht aus dem Bewerbungsverfahren für die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Niedersächsischen Ober­verwaltungs­gerichts ausschließen darf.

Der Antragsteller war Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium und wurde nach erfolgtem Regierungswechsel in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Aus dem einstweiligen Ruhestand bewarb er sich neben zwei weiteren Personen auf die ausgeschriebene Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Am 20. März 2023 teilte das Niedersächsische... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.11.2022
- 2 A 10864/22.OVG -

Keine vorgezogene Altersgrenze für ausschließlich in der Schulverwaltung tätige Lehrerin

Vorgezogene Altersgrenze gilt nur für Lehrer im aktiven Schuldienst

Eine Lehrerin, die ausschließlich als Referentin in der Schulverwaltung tätig ist und daher nicht an der Schule unterrichtet, hat keinen Anspruch darauf, früher in den Ruhestand zu gehen, als die übrigen Beamten des Landes. Für sie gilt die allgemeine Regelaltersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahre vollendet wird). Die für Lehrkräfte seit dem Jahr 2015 nach dem Landesbeamtengesetz geltende Privilegierung, dass diese bereits mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand treten, gilt für sie nicht. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier.

Die Klägerin war ursprünglich als Realschullehrerin im Schuldienst des Landes tätig. Nachdem sie im Jahr 2011 für schuldienstunfähig befunden worden war, erfolgte zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand zunächst ihre Abordnung und später Versetzung als Referentin in den Verwaltungsdienst bei der Schulbehörde. Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass sie früher als nach... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.11.2022
- 2 C 4.21 -

Kein Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten Beamten

BVerwG weist Revision zurück

Wird ein wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzter Beamter wieder dienstfähig und beantragt er seine Reaktivierung (erneute Berufung in das aktive Beamtenverhältnis), hat der Dienstherr dem Antrag zu entsprechen, sofern dem nicht ausnahmsweise zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. In diesem Rahmen hat der Dienstherr nur zu prüfen, ob es an jeglicher zumutbaren Verwendungs­möglichkeit fehlt. Dagegen darf er die Reaktivierung nicht solange hinausschieben, bis er tatsächlich einen dem Statusamt des Beamten entsprechenden Dienstposten gefunden hat. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger, ein Studiendirektor, wurde wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Im darauffolgenden Jahr stellte der Dienstherr im Anschluss an eine amtsärztliche Untersuchung die volle Wiederherstellung der Dienstfähigkeit fest. Knapp sieben Monate später nachdem für ihn eine Einsatzschule gefunden war wurde der Kläger reaktiviert. Der Kläger begehrt Schadensersatz in Höhe... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.06.2018
- 5 K 196/17.KO -

Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand: Beamter muss bei fehlendem Hinweis auf Schwerbehinderung Versorgungsabschlag hinnehmen

Schwerbehinderung und ein zum Zeitpunkt der Antragstellung noch laufendes Verfahren zur Erhöhung des GdB zu keinem Zeitpunkt erwähnt

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Beamter, der zwar eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragt, dabei aber mit keinem Wort eine Schwerbehinderung und ein zum Zeitpunkt der Antragstellung noch laufendes Verfahren zur Erhöhung des Grads seiner Behinderung erwähnt, einen Versorgungsabschlag hinnehmen muss.

Dem 1952 geborenen Kläger, einem ehemaligen Ministerialrat im Landesdienst, bescheinigte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, der Grad seiner Behinderung (GdB) betrage 40. Nach einem Unfall und hierdurch bedingt zwei Operationen stand fest, dass der Kläger weitere Beeinträchtigungen zurückbehalten würde. In der Folge beantragte er bei der zuständigen Stelle die Erhöhung... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.02.2018
- VI R 17/16 -

Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

Gutschriften auf Wertguthabenkonto sind erst in Auszahlungsphase zu versteuern

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn und deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern sind. Dies gilt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung auch für Fremd-Geschäftsführer einer GmbH.

Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger Geschäftsführer einer GmbH, an der er nicht beteiligt war. Er schloss mit seiner Arbeitgeberin eine Wertguthabenvereinbarung. Dabei handelte es sich um eine Vereinbarung zur Finanzierung für den vorzeitigen Ruhestand des Klägers. Er verzichtete auf die Auszahlung laufender Bezüge in Höhe von monatlich 6.000 Euro, die ihm erst in der späteren... Lesen Sie mehr

Landgericht Amberg, Urteil vom 11.08.2016
- 24 O 17/15 -

Schmerzensgeld von 45.000 Euro aufgrund langjährigen unfallbedingten stationären und ambulanten ärztlichen und physio­thera­peutischen Behandlungen und dauerhafter Einschränkung der Steh- und Gehfähigkeit

Schmerzens­geld­erhöhung wegen vorzeitiger Versetzung in Ruhestand und grob fahrlässiger Unfallverursachung

Kommt es aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zu langjährigen stationären und ambulanten ärztlichen und physio­thera­peutischen Behandlungen sowie zu einer dauerhaften Einschränkung der Steh- und Gehfähigkeit kann dies zusammen mit einer unfallbedingten vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand und einem grob fahrlässigen Verhalten des Unfallverursachers ein Schmerzensgeld von 45.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Amberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 42-jähriger Justizvollzugsbeamte erlitt im Mai 2009 bei einem unverschuldeten schweren Verkehrsunfall Weichteilverletzungen an der linken Ferse, einen Bruch des Mittelfußknochens, einen Sprungbein- und Fersenbeinbruch und eine Schnittwunde an der linken Hand. Die Verletzungen führten in den Folgejahren zu erheblichen Einschränkungen.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.01.1999
- XII ZB 148/95 -

BGH: Ausschluss des Ver­sorgungs­ausgleichs bei vorzeitigem Ruhestand des aus­gleichs­pflichtigen Ehegatten und Möglichkeit des anderen Ehegatten zum Ausbau seiner Rentenansprüche durch weitere Berufstätigkeit

Anwendung der Härteregelung des § 27 des Ver­sorgungs­ausgleich­gesetzes

Ist der aus­gleichs­pflichtige Ehegatte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden und besteht für den anderen Ehegatten die Möglichkeit durch die weitere Berufstätigkeit seine Rentenansprüche auszubauen, so kann dies den Ausschluss des Ver­sorgungs­ausgleichs gemäß § 27 des Ver­sorgungs­ausgleich­gesetzes (VersAusglG) rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Ehescheidung im Jahr 1992 beantragte der ausgleichspflichtige Ehemann den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Der 52-jährige ehemalige Lehrer begründete dies damit, dass er seit dem Jahr 1983 wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand ist und daher keine weiteren Rentenansprüche erwerben könne. Seine 53-jährige Ehefrau könne... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.08.2015
- 2 A 11059/14.OVG -

Beamte auf Zeit können wegen Schwerbehinderung vorzeitigen Ruhestand beanspruchen

Aktuelle gesetzliche Regelung gilt trotz vorhandener Begrenzung im Wortlaut auch für Beamte auf Zeit

Beamtinnen und Beamte auf Zeit haben auch auf Grundlage des seit 2012 geltenden Landes­beamten­gesetzes die Möglichkeit, bei Vorliegen einer Schwerbehinderung auf ihren Antrag hin mit Vollendung des 61. Lebensjahres in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine Verbandsgemeinde, deren seit 1992 amtierender Bürgermeister (Beigeladener) zum 1. Januar 2010 seine aktuelle und noch bis zum 31. Dezember 2017 laufende Amtszeit angetreten hat. Für die Dauer der Amtszeit steht er in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Unter Berufung auf eine anerkannte Schwerbehinderung beantragte er im Jahr 2013 bei... Lesen Sie mehr