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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vorschüsse“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2023
- 2-13 T 1/23 -
Fehlender Verteilerschlüssel in Wirtschaftsplan: Beschluss über Vorschüsse entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung
Keine Änderung des Verteilerschlüssels durch Beschluss über Vorschüsse
Liegt einem Wirtschaftsplan ein fehlerhafter Verteilerschlüssel zugrunde, so entspricht der Beschluss über die Vorschüsse nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Durch einen Beschluss über die Vorschüsse kann nicht der Verteilerschlüssel geändert werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Groß-Gerau gegen einen Beschluss über Vorschüsse. Die Gemeinschaft bestand nur aus einem weiteren Eigentümer. Der Beschluss beruhte auf einem Wirtschaftsplan, der den Verteilerschlüssel fehlerhaft wiedergab. Im Wirtschaftsplan war ein Verteilerschlüssel von 50:50 angegeben. Die Teilungserklärung sah aber eine Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen vor. Nachdem das Amtsgericht über den Fall entschieden hatte, musste das Landgericht Frankfurt a.M. eine Entscheidung fällen.Das Landgericht Frankfurt... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2015
- 65 S 184/15 -
Fehlende Abrechnung von Betriebskosten: Nach Eigentümerwechsel kann Mieter trotz Weiterbestehens des Mietvertrags Rückzahlung geleisteter Vorschüsse verlangen
Zurückbehaltungsrecht aufgrund Eigentümerwechsel wirkungslos
Erstellt der Vermieter nicht fristgerecht eine Betriebskostenabrechnung, so kann der Mieter auch dann die Rückzahlung geleisteter Vorschüsse verlangen, wenn es zu einem Eigentümerwechsel gekommen ist. In diesem Fall bleibt der Mietvertrag zwar weiter bestehen, jedoch ist das Zurückbehaltungsrecht an den Vorschüssen wirkungslos, da der neue Vermieter für vergangene Abrechnungszeiträume nicht zuständig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erstellte der Vermieter einer Wohnung nicht rechtzeitig die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011. Die Mieter verlangten aufgrund dessen die Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse in Höhe von 1.200 Euro. Da der Vermieter sich weigerte, erhoben die Mieter Klage.... Lesen Sie mehr
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