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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vorläufigkeitsvermerk“ veröffentlicht wurden
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2010
- 7 Sa 2082/09 u.a. -
Hessisches LAG: Bonusklagen gegen Commerzbank in Zusammenhang mit Bankenkrise erfolglos
Vorgenommene Reduzierung der Bonuszahlungen aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Bank gerechtfertigt
Mitarbeiter der früher zur Dresdner Bank gehörenden „Dresdner Kleinwort Investment Bank“ haben mangels verbindlicher Zusage keinen weiteren Bonusanspruch für das Jahr 2008. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.
Hintergrund der zugrunde liegenden Rechtsstreite war die Vorgehensweise der Dresdner Bank bzw. nachfolgend der diese übernehmenden Commerzbank hinsichtlich der Bonusansprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der früher zur Dresdner Bank gehörenden „Dresdner Kleinwort Investment Bank“ (DKIB).Im August 2008 hatte der Vorstand der Dresdner Bank beschlossen, für die DKIB ein Bonusvolumen in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro vorzusehen. Dies wurde den bonusberechtigten Angestellten im Oktober 2008 mitgeteilt und zugleich angekündigt, dass die Festlegung der individuellen Bonushöhe am 19. Dezember 2008 erfolgen werde. Mit gleichlautenden... Lesen Sie mehr
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 12.12.2007
- 7 K 249/07 -
Teil-Einspruchsbescheid im Zusammenhang mit einkommensteuerlichen Vorläufigkeitsvermerken ist aufzuheben
Vorläufigkeitsvermerke in Einkommensteuerbescheiden sind nicht hinreichend verständlich
Das Niedersächsische Finanzgericht hat einen Teil-Einspruchsbescheid zu einzelnen Punkten des einkommensteuerlichen Vorläufigkeitsvermerks aufgehoben.
Daneben hat das NFG den im Einkommensteuerbescheid aufgeführten Vorläufigkeitsvermerk als "nicht hinreichend bestimmt, nicht hinreichend verständlich, nicht hinreichend umfassend formuliert" gekennzeichnet. Hiermit werde nicht der verfassungsrechtlich garantierte effektive Steuerrechtsschutz vermittelt.Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde:Das beklagte... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 07.12.2006
- 10 K 3795/06 -
Steuerbescheide müssen vom Finanzamt nicht wegen anhängiger Streitfragen "offen gehalten" werden
Kein Anspruch auf "Vorläufigkeitsvermerk"
Steuerpflichtige haben keinen Anspruch darauf, dass in einen Einkommensteuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen wird, durch den der Bescheid hinsichtlich sämtlicher beim Bundsverfassungsgericht, beim Bundesfinanzhof und beim Europäischen Gerichtshof anhängigen steuerrechtlichen Verfahren für vorläufig erklärt wird. Dies hat der 10. Senat das Finanzgericht Köln entschieden.
Der Senat schloss sich der Auffassung der Finanzverwaltung an, wonach es ermessensgerecht und damit rechtmäßig sei, die Steuerbescheide nicht bezüglich aller denkbaren Fälle für vorläufig zu erklären, sondern dies u.a. von der Breitenwirkung der Verfahren abhängig zu machen.Die Klägerin hat gegen das Urteil beim Bundesfinanzhof in München eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: IV B 5/07). ... Lesen Sie mehr