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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vertragsbeendigung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2022
- XII ZR 89/21 -

BGH verbietet Abschaltoption für gemietete Autobatterien

Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter unwirksam

Vermieter von Batterien für Elektroautos dürfen diese nicht per digitalem Fernzugriff abschalten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) für unwirksam erklärt.

Der Kläger hat als Verbraucherschutzverein gegen die Beklagte, eine französische Bank, die Unterlassung der Verwendung von AGB-Klauseln bei Vermietung von Batterien für Elektrofahrzeuge geltend gemacht. Die Beklagte vermietet Batterien für von ihren Kunden gekaufte oder geleaste Elektrofahrzeuge. Hierfür verwendet sie "Allgemeine Batterie-Mietbedingungen", die ihr als Vermieterin im Fall der außerordentlichen Vertragsbeendigung durch Kündigung nach entsprechender Ankündigung die Sperre der Auflademöglichkeit der Batterie erlauben. Der Kläger macht geltend, die AGB-Klausel sei unwirksam, weil sie eine unangemessene Benachteiligung der Mieter enthalte.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2022
- 20 Ca 10257/21 -

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2022
- 20 Ca 10258/21 -

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2022
- 20 Ca 10259/21 -

Kündigungen von Kurierfahrern wegen Teilnahme an wildem Streik wirksam

Teilnahme an Streik nur rechtmäßig, wenn dieser von einer Gewerkschaft getragen wird

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungs­schutzklagen von drei Fahrrad­kurierfahrerinnen und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an einem wilden - also nicht von einer Gewerkschaft organisierten - Streik gekündigt worden war. Das Gericht hat in zwei Fällen die außerordentlichen, fristlosen Kündigungen für wirksam erachtet. Im dritten Fall hat es festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht fristlos, sondern nach Ablauf einer Zwei-WochenFrist geendet hat.

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklagen von drei Fahrradkurierfahrerinnen und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an einem wilden - also nicht von einer Gewerkschaft organisierten - Streik gekündigt worden war. Das Gericht hat in zwei Fällen die außerordentlichen, fristlosen Kündigungen für wirksam erachtet. Im dritten Fall hat es festgestellt, dass... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Bielefeld, Urteil vom
- 6 Ca 1043/11 -

Beendigung eines Profispielervertrages wegen Abstiegs aus der 2. Bundesliga unzulässig

Die Übertragung des Beschäftigungsrisikos auf den Arbeitnehmer stellt eine unzulässige auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag dar

Der Abstieg eines Fußballvereins aus der 2. Bundesliga ist als betriebsbedingter Grund anzusehen und rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses eines Lizenzfußballspielers. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 29-jährige klagende Arbeitnehmer war seit Juli 2010 als Lizenzfußballspieler bei dem beklagten Verein (Arminia Bielefeld) angestellt. Er spielte für die 1. Herrenmannschaft in der 2. Fußballbundesliga. Der Arbeitsvertrag war bis zum 30.06.2012 befristet und sollte nur Gültigkeit für die 1. und 2. Bundesliga haben. Vertraglich... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.01.2013
- XI ZR 22/12 -

BGH: Private Bank darf Girokonto ohne vorherige Interessenabwägung ordentlich kündigen

Commerzbank kündigte rechtsextremem Buchvertrieb ohne Angabe konkreter Gründe

Die ordentliche Kündigung eines Girovertrags nach Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken 2002 setzt nicht voraus, dass eine private Bank eine Abwägung ihrer Interessen an einer Beendigung des Vertrags­verhältnisses mit den Interessen des Kunden an dessen Fortbestand vornimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Geklagt hatte der Buchvertrieb "Lesen und Schenken", der in seinem Programm auch rechtsextreme Titel führt.

In dem zugrunde liegenden Fall unterhielt die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Bücher und Zeitschriften vertreibt, bei der beklagten privaten Bank seit September 2006 ein Girokonto, das sie für ihren Geschäftsverkehr nutzte. Ihrer Vertragsbeziehung zur Beklagten lagen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Banken 2002) zugrunde, die unter anderem folgende Klausel enthielten: ... Lesen Sie mehr