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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versicherungssteuer“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Köln, Urteil vom 07.12.2016
- 2 K 3652/14 -

Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz

Neben Versicherungssteuer auch Feuerschutzsteuer bei sog. verbundenen Wohngebäudeversicherungen?

Nur wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern, unterliegen die Wohngebäudeversicherungen der Feuerschutzsteuer. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Im vorliegenden Fall bietet die Klägerin, eine Versicherungsgesellschaft, Wohngebäudeversicherungen an, die ausdrücklich kein Feuerrisiko mit absichern. Gleichwohl ging das zuständige Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (BZSt) im Anschluss an eine Außenprüfung davon aus, dass für diese Verträge neben Versicherungssteuer auch Feuerschutzsteuer angefallen sei. Das BZSt vertrat die Auffassung, seit der Neufassung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Feuerschutzsteuergesetz zum 1.7.2010 unterlägen Wohngebäudeversicherungen auch dann der Feuerschutzsteuer, wenn sie tatsächlichen keinen Schutz gegen Feuerrisiken bieten. Bereits die abstrakt bestehende Möglichkeit des... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Köln, Urteil vom 01.10.2014
- 2 K 542/11 -

Schadens­selbst­behalt der Reiseveranstalter unterliegt nicht der Versicherungsteuer

Schadensselbstbehaltszahlungen der Reiseveranstalter sind keine versicherungssteuerpflichtigen Gegenleistungen für Gewährung von Versicherungsschutz

Die von Reiseveranstaltern neben den Versicherungs­prämien zusätzlich an den Reiseversicherer zu leistenden Schadens­selbst­behalte unterliegen nicht der Versicherungssteuer. Dies entschied das Finanzgericht Köln mit Urteil.

Der Entscheidung lag die in der Reiseversicherungsbranche übliche Vertragsgestaltung zugrunde, dass der Reiseveranstalter zusammen mit den Reiseleistungen Reiserücktrittsversicherungen anbietet. Mit Buchung einer Reise nebst Reiseversicherung werden die Reisekunden in den vom Versicherungsunternehmen im Rahmen einer Gruppenversicherung gewährten Versicherungsschutz einbezogen. Die Reiseveranstalter... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 01.10.2014
- 2 K 542/11 -

Verkaufsaufschläge auf Reiseversicherungen sind versicherungs­steuer­pflichtig

Reisekunden sind als versicherte Personen mit in Beurteilung des Versicherungs­ver­hältnisses einzubeziehen

Verkaufen Reiseveranstalter ihren Kunden Reiseversicherungen, so unterliegt der gesamte für das Versicherungspaket gezahlte Preis der Versicherungssteuer. Dies gilt laut einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln auch dann, wenn der Reiseveranstalter nur einen Teil des Verkaufserlöses an das Versicherungs­unter­nehmen abführt.

Der Entscheidung lag die in der Reiseversicherungsbranche übliche Praxis zugrunde, dass der Reiseveranstalter zusammen mit den Reiseleistungen Reiserücktrittsversicherungen anbietet. Mit Buchung einer Reise nebst Reiseversicherung werden die Reisekunden in den vom Versicherer im Rahmen einer Gruppenversicherung gewährten Versicherungsschutz einbezogen. Beim Verkauf der Reiseversicherung... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Köln, Urteil vom 06.05.2014
- 2 K 430/11 -

Versicherungssteuer fällt auch bei konzerninterner Absicherung des Forderungs­ausfall­risikos an

Bezeichnung der Vereinbarung als "Ausfallbürgschaft" ändert nichts an Versicherungs­steuer­pflicht

Übernimmt eine Muttergesellschaft für ihre Vertriebstöchter gegen Bezahlung das Risiko eines Forderungsausfalls, so kann hierdurch Versicherungssteuer anfallen. Dies entschied das Finanzgericht Köln. Dabei stellt er klar, dass hieran auch die Bezeichnung der Vereinbarung als "Ausfallbürgschaft" nichts ändert, wenn es sich dem Wesen nach um einen Versicherungs­vertrag handelt.

Die klagende GmbH des zugrunde liegenden Verfahrens hielt Beteiligungen an in- und ausländischen Vertriebsgesellschaften. Diese Töchter sicherten sich ursprünglich durch Warenkreditversicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft gegen Forderungsausfälle ab. Später ersetzten sie die Versicherungen durch "Ausfallbürgschaften" der Klägerin. Die hierfür an die Klägerin gezahlten Prämien... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23.11.2010
- V B 119/09 -

Kein Abzug der Versicherungssteuer als Vorsteuer

Versicherungssteuer ist keine Mehrwertsteuer

Die Versicherungssteuer darf nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Mehrwertsteuer und somit keine "gesetzlich geschuldete Steuer" im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Umsatz­steuer­gesetzes (UStG). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die gezahlte Versicherungssteuer auf eine Berufshaftpflichtversicherung als Vorsteuer abgezogen werden kann.Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Versicherungssteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden darf. Die maßgeblichen Regelungen des Art. 17 Abs. 2 a) der Richtlinie... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Beschluss vom 11.07.2012
- 2 V 1565/12 u.a. -

Außenprüfung beim Versicherten wegen Versicherungssteuer zulässig

Durchführung einer Außenprüfung bei gewerblich tätigen Personen ohne weitere Voraussetzungen zulässig

Das Bundeszentralamt für Steuern ist berechtigt, auch beim Versicherungsnehmer die Erhebung und Abführung von Versicherungssteuer zu prüfen. Dies entschied das Finanzgericht Köln in mehreren parallel geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

Im zugrunde liegenden Fall wollte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bei einer Reederei überprüfen, ob und inwieweit sie ihre Schiffe bei Versicherungsunternehmen versichert hatte, die außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässig sind. In diesem Fall ist nämlich ausnahmsweise der Versicherungsnehmer selbst verpflichtet, die Versicherungsteuer zu erklären und an den Fiskus abzuführen.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2009
- II R 44/07 -

BFH: Keine Versicherungsteuer auf Schadenszahlungen und Regulierungskosten eines Versicherungsnehmers

Grundlegendes Merkmal der Versicherungspflicht durch Übernahme der Kosten durch Versicherungsnehmer nicht gegeben

Schadenszahlungen und Regulierungskosten, die ein Versicherungsnehmer in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung entsprechend einer mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarung selbst trägt, sind kein Versicherungsentgelt und unterliegen damit nicht der Versicherungsteuer. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

In dem entschiedenen Fall hatte der Versicherungsnehmer, ein Autovermieter, Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungsverträge mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Zum Versicherungsumfang gehörten Sach- und sonstige Vermögensschäden nur, soweit diese im Versicherungsfalle 100.000,- Euro überstiegen. Der Versicherungsnehmer sollte diese Schäden auch in eigener Verantwortung regulieren.... Lesen Sie mehr




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