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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verschleierung“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.05.2021
- 8 B 1967/20 -

Keine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier im Eilverfahren

Vollverschleierung bleibt am Steuer verboten

Der Eilantrag einer muslimischen Glaubensangehörigen aus Düsseldorf, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier (Niqab) bedecken möchte, ist auch beim Ober­verwaltungs­gericht erfolglos geblieben.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Straßenverkehrsordnung darf derjenige, der ein Kraftfahrzeug führt, sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann in Ausnahmefällen die Verdeckung des Gesichts genehmigen, was die Bezirksregierung Düsseldorf im Fall der Antragstellerin aber ablehnte. Der beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gestellte Eilantrag blieb erfolglos. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.Nach Auffassung des OVG kann die Antragstellerin die im Ermessen der Behörde... Lesen Sie mehr

Landgericht Hagen, Urteil vom 13.09.2017
- 23 O 30/17 -

Posten von Bildern mit Produkten unter Nennung des Produktnamens bei Instagram ohne Kennzeichnung als Werbung unzulässig

Unzulässige Verschleierung des werbenden Charakters der Post

Veröffentlicht ein Instagram-Nutzer Fotos mit Produkten und unterhält sich der Nutzer mit seinen Followern über die Produkte jeweils unter Nennung des Produktnamens und Setzung eines Links zu den jeweiligen Unternehmen, so liegt eine unzulässige Schleichwerbung vor. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall betrieb eine Instagram-Nutzerin auf der Plattform einen Mode-Blog. Sie veröffentlichte dabei Fotos mit einem Produkt und nannte dabei die Marke. Zudem befand sich auf dem Foto ein Link zu der Homepage des jeweiligen Unternehmens. Daneben kommunizierte sich mit ihren Followern, wobei die Instagram-Nutzerin wiederum die Produktmarken nannte und zugleich... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 06.12.2016
- S 11 R 1878/16 -

Schein-OHG: Gartenbau­unternehmen muss Sozial­versicherungs­beiträge in Höhe von über 46.000 Euro nachzahlen

Verschleierte Beschäftigung von rumänischen Staatsangehörigen

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Gartenbau­unternehmen wegen verschleierter Beschäftigung von rumänischen Staatsangehörigen mehr als 46.000 Euro an Sozial­versicherungs­beiträgen nachzahlen muss

Das klagende Gartenbauunternehmen aus dem Kreis Ludwigsburg beschäftigte zwischen April 2010 und Ende 2014 für diverse Gartenarbeiten auf Baustellen drei beigeladene rumänische Staatsangehörige, ohne hierfür Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Auf Initiative des von ihnen als "Chef" bezeichneten Ehemanns der Inhaberin des Gartenbauunternehmens gründeten die drei Beigeladenen im September... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 22.08.2016
- 1 B 81/16 -

Muslimische Schülerin darf weiterhin keinen Gesichtsschleier beim Besuch eines Abendgymnasiums tragen

Zur Abwägung zwischen Religionsfreiheit und Bildungsauftrag wäre persönliche Stellungnahme der Schülerin zur empfundenen Konfliktlage nötig gewesen

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz einer muslimischen Schülerin abgelehnt, der von einem Osnabrücker Abendgymnasium das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) während des Unterrichts verboten worden war. Die Antragstellerin hatte erklärt, angesichts des großen Medieninteresses nicht zum Erörterungstermin vor Gericht erscheinen zu wollen.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Muslima, wandte sich gegen den Widerruf ihrer Zulassung zum Abendgymnasium. Sie war dort durch Bescheid aus April 2016 aufgenommen worden. Diese Aufnahmeentscheidung widerrief das Abendgymnasium (Antragsgegner) jedoch, weil sich die Antragstellerin als Muslima aus religiösen Gründen verpflichtet sieht, einen Niqab, einen gesichtsverhüllenden... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 13.07.2016
- 18 Sa 1498/15 -

Kündigung eines Arbeits­verhältnisses auf Verlangen der New Yorker Finanz­aufsichts­behörde unzulässig

Kündigung nach deutschem Arbeitsrecht ungerechtfertigt

Das Hessische Landesarbeitsgerichts hatte über die Kündigung eines Arbeits­verhältnisses zu entscheiden, welche die Commerzbank gemäß einer Vergleichs­verpflichtung auf Verlangen der New Yorker Finanz­aufsichts­behörde ausgesprochen hatte. Das Gericht verwies darauf, dass die Verpflichtung der Commerzbank ausdrücklich unter dem Vorbehalt stand, dass eine Kündigung durch ein deutsches Gericht überprüft werden kann. Nach deutschem Arbeitsrecht war die Kündigung allerdings nicht gerechtfertigt.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Commerzbank geltend gemacht, dass sie von der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde durch eine Vergleichsverpflichtung (Consent Order) gezwungen wurde, ein Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter zu beenden. Nach Einschätzung der Finanzaufsichtsbehörde hatten insbesondere Mitarbeiter der Filiale Hamburg Zahlungen verschleiert. Bei deren Ausführung... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.04.2014
- 7 CS 13.2592 -

Gesichtsschleier: Bayerische Schulen dürfen gesichts­verhüllenden Schleier verbieten

BayVGH zur gesichts­verhüllenden Verschleierung im Unterricht / Verbot des Gesichtsschleiers an Berufsschule rechtens

Das Verbot, während des Unterrichts an einer Berufsoberschule einen gesichts­verhüllenden Schleier zu tragen, begrenzt nicht in unzulässiger Weise das Recht der Religionsausübung. Dies hat der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof nunmehr in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden.

Im hier vorliegenden Fall war die Antragstellerin, eine Schülerin muslimischen Glaubens, mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 in die Vorklasse der staatlichen Berufsoberschule aufgenommen worden. Ihre Aufnahme wurde widerrufen, nachdem sie sich geweigert hatte, ohne eine gesichtsverhüllende Verschleierung durch das Tragen eines Niqabs am Unterricht teilzunehmen.Das... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Urteil vom 22.08.2012
- 5 S 82/12 -

Bewusste Verschleierung der Kostenpflicht eines Branchenbucheintrags rechtfertigt Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Versteckte Kostenpflicht ist zudem unwirksam

Wird durch die Gestaltung des Formulars zur Aufnahme in einem Branchenbuchverzeichnis die Kostenpflicht verschleiert, so rechtfertigt dies die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB). Zudem ist die Kostenpflicht als überraschend anzusehen und damit unwirksam (§ 305 c Abs. 1 BGB). Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Ärztin wurde ein mit "Ärzteverzeichnis" überschriebenes Formular zugesandt. In der Betreffzeile hieß es in fettgedruckter Schrift: "Eintragungsantrag und Korrekturabzug" sowie "Änderungen kostenlos". Es folgte ein Feld, in dem bereits Daten der Ärztin eingetragen waren. Der Ärztin wurde geraten diese Daten zu überprüfen und zu ergänzen.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 10.05.2012
- 29 U 515/12 -

Schleichwerbung auf Wikipedia ist unzulässig

Täuschung der Verbraucher über kommerziellen Hintergrund des Eintrages

Werden in einem Wikipedia-Eintrag von dem Geschäftsführer einer Firma die Vorzüge von Produkten geschildert, die er vertreibt, so stellt dies eine unzulässige Schleichwerbung dar. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Unternehmer, der sich auf den Verkauf von Weihrauchpräparaten aus Indien spezialisiert hatte, wendete sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wikipedia-Eintrag. In diesem wurden die Vor- und Nachteile solcher Produkte sowie die Rechtslage zum Import geschildert. Der Eintrag stammte von einem Mitbewerber. Der Unternehmer verlangte... Lesen Sie mehr