wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versammlungsgesetz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2022
- 18 L 1488/22 -

„Union Move“ in Mönchengladbach ist keine Versammlung

Musik- und Tanzveranstaltung im Vordergrund

Die für den 16. Juli 2022, in Mönchengladbach geplante „Union Move“, bei dem laut Veranstalter „mindestens 10.000 musikbegeisterte Elektrofans“ erwartet werden, ist keine Versammlung im Sinne des Versammlungs-gesetzes NRW. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit einen Eilantrag der Veranstalter gegen eine entsprechende Feststellung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach abgelehnt. In Folge dessen könnten für die Durchführung der Veranstaltung weitere Anforderungen gelten, etwa mit Blick auf Hygiene- und Sicherheitskonzepte und weitere notwendige Genehmigungen.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen fielen ebenso wenig unter den Versammlungsbegriff wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienten oder die als eine auf Unterhaltung ausgerichtete öffentliche Massenparty gedacht seien. Zwar enthalte der „Union Move“ Elemente, die auf eine Meinungskundgabe zielten - so solle laut Veranstalter für die Anerkennung elektronischer Musikkultur als immaterielles Kulturerbe der UNESCO, für die Gleichstellung mit anderen Kulturformen, für einen gesetzlichen Feiertag für die elektronische Musik- und Tanzkultur in NRW am 16. Juli und für bundeseinheitliche... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 03.01.2022
- 7 B 10005/22.OVG -

Eilantrag gegen Verbot von „Montags­spaziergängen“ im Landkreis Südliche Weinstraße erfolglos

Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit des Verbot von "Montags­spaziergängen" nicht im Eilschutzverfahren zu klären

Der Eilantrag eines Bewohners des Landkreises Südliche Weinstraße gegen das für das Kreisgebiet verfügte Verbot von "Montags­spaziergängen" am 3. Januar 2022 blieb ohne Erfolg. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, mit dem es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.

Der Landkreis Südliche Weinstraße erließ am 27. Dezember 2021 eine Allgemeinverfügung, in der er u.a. die bereits für den Montag beworbenen, aber nicht ordnungsgemäß angemeldeten sog. "Montagsspaziergänge", sowie thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlungen am 3. Januar 2022 ganztägig verbot. Er stützte das Verbot der sogenannten... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.09.2019
- 15 A 4753/18 -

OVG Münster stärkt Rechte von Demonstranten: Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen

Veröffentlichung von Fotos durch Polizeibeamte stellt Eingriff in das Versammlungs­grund­recht dar

Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil der Polizei sowie auf Twitter zu veröffentlichen. Dies hat das nordrhein-westfälische Ober­verwaltungs­gericht in Münster mit Urteil vom 17.09.2019 (Az.: 15 A 4753/18) entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Auf den veröffentlichten Fotos sind die beiden Kläger als Teilnehmer der Versammlung zu sehen. Mit ihrer Klage begehren sie die Feststellung, dass das Vorgehen der Polizei rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Klage stattgegeben. Die dagegen gerichtete Berufung des beklagten Landes hat keinen Erfolg.... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 13.11.2014
- 10 B 12882/14 -

Versammlung "Europa gegen den Terror des Islamismus" erlaubt

Gericht erlaubt stationäre Versammlung auf der Fläche des alten ZOB und ordnet weitere Beschränkungen an

Dem Eilantrag gegen das Verbot der Versammlung "Europa gegen den Terror des Islamismus" wurde teilweise stattgegeben. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover bekanntgegeben.

Im hier zu entscheiden Fall untersagte die Polizeidirektion Hannover den Aufzug sowie jede Form der Ersatzveranstaltung mit Verfügung vom 10.11.2014: Die angezeigte Veranstaltung genieße schon nicht den Schutz der Versammlungsfreiheit, weil keine friedliche Versammlung beabsichtigt sei. Die Versammlung diene als Vorwand dafür, dass ein dominierender Teilnehmerkreis die gewalttätige... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 21.08.2013
- 20 L 1195/13 -

Bereitstellung von Übernachtungs­möglichkeiten und Verpflegungsstellen für mehrtägige Veranstaltung nicht mehr vom Versammlungsgesetz gedeckt

Zelte und Unterkünfte im Klimacamp in Kerpen unzulässig

Das Klimacamp in Kerpen muss ohne Übernachtungs­möglichkeiten und Verpflegungsstellen auskommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.

In Kerpen soll das Klimacamp 2013 wie in den vorhergehenden Jahren stattfinden. Die rund zweiwöchige Veranstaltung ist als Versammlung angemeldet worden. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises hat den Veranstaltern untersagt, Zelte und Unterkünfte sowie Verpflegungsstellen auf dem Versammlungsgelände einzurichten. Das dagegen angestrengte Eilverfahren blieb ohne Erfolg.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.04.2013
- 1 Ss 144/13 -

Oberlandesgericht Stuttgart hebt Freispruch wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen "Stuttgart 21" auf

Landgericht muss mögliche strafbare Verstöße gegen das Versammlungsgesetz erneut prüfen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Freispruch des Landgerichts Stuttgart für den Veranstalter mehrerer Demonstrationsveranstaltungen gegen das Bahnprojekt "Stuttgart 21" aufgehoben. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hält die Auffassung des Landgerichts, dass es sich bei den Auflagen aus den jeweiligen Versammlungsbescheiden nicht um Auflagen im Sinne des § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz handelt, einer Überprüfung nicht stand.

Dem Angeklagten des zugrunde liegende Streitfalls wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen, er habe als Leiter von Versammlungen - vier Demonstrationen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 im Oktober 2010 und Frühjahr 2011 - Auflagen der Versammlungsbehörde missachtet, indem er in drei Fällen nicht die ausreichende Anzahl an Ordnern bereitstellte, in einem Fall nicht verhinderte,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 06.08.2012
- 5 L 708/12.KO -

Rechte Demonstration am Christopher-Street-Day zulässig

Ablehnende Haltung der Rechtsextremen gegenüber Homosexuellen genügt nicht für Versammlungsverbot

Eine Kundgebung der Rechten gegen den die Bildung krimineller Vereinigungen unter Strafen stellenden § 129 Strafgesetzbuch darf am 18.August 2012 trotz des Christopher-Street-Days (CSD) stattfinden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz nun entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte die Stadt den von einem bundesweit bekannten führenden Mitglied der rechten Szene angemeldeten Aufzug, der zwei Tage vor dem Prozessbeginn gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer des rechtsextremen "Aktionsbüros Mittelrhein" vor dem Landgericht Koblenz stattfinden soll, untersagt und den Sofortvollzug des Verbotes angeordnet.Da fast... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.03.2012
- 1 BvR 2492/08 -

Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig

Beschwerdeführer fehlt es nach zwischenzeitlich geänderten Vorschriften an fortbestehendem Rechtsschutzbedürfnis

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, mit der die aktuell gültigen Vorschriften des Bayerischen Versammlungsgesetzes gerügt werden, als unzulässig zurückgewiesen.

Im Zuge der Föderalismusreform ging die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder über. Als erstes Bundesland machte der Freistaat Bayern mit dem am 1. Oktober 2008 in Kraft getretenen Bayerischen Versammlungsgesetz (BayVersG) von dieser Kompetenz Gebrauch. Gegen die ursprüngliche Fassung dieses Gesetzes erhoben mehrere Landesverbände von Gewerkschaften... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 02.08.2011
- 10 B 2882/11 -

VG Hannover: Versammlungsrechtliche Beschränkungen zur Sicherung eines friedlichen Verlauf einer Versammlung zulässig

Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen bleibt ohne Erfolg

Ein Landkreis darf für eine angemeldete Versammlung zeitliche Beschränkung sowie Auflagen zum Lärmschutz festsetzen, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 8 NVersG abzuwehren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover.

Im hiesigen Verfahren hat der Antragsteller am 19. Juni 2009 eine Versammlung unter dem Thema "Gefangen, gefoltert, gemordet - Damals, wie heute: Besatzer raus!" angemeldet, die am 6. August 2011 in Bad Nenndorf stattfinden soll. Die Versammlung sollte um 11 Uhr beginnen und bis 21.30 Uhr andauern. Erwartet werden etwa 500 Teilnehmer.Unter Anordnung des Sofortvollzugs... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.02.2010
- 10 CS 10.412 -

Versammlung in Augsburg unter dem Motto "Gedenken an den alliierten Bombenholocaust vom Februar 1944" darf stattfinden

Keine Grundlage für Verbot der Versammlung

Die in Augsburg für den 27. Februar 2010 unter dem Motto " Gedenken an den alliierten Bombenholocaust vom Februar 1944" angemeldete Versammlung darf stattfinden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt.

Die von einem rechtsgerichteten Verein angemeldete Versammlung, die Umzüge und Kundgebungen in der Innenstadt von Augsburg vorsieht, war von der Stadt Augsburg verboten worden. Gleichzeitig hatte die Stadt für den Fall, dass ein Rechtsmittel gegen das Versammlungsverbot erfolgreich sein sollte, Beschränkungen angeordnet.Das Verwaltungsgericht Augsburg gab dem... Lesen Sie mehr




Werbung