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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verrichtungsgehilfe“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 02.12.2015
- 47 C 243/15 -

Kreuzfahrt: Reiseveranstalter haftet nicht für Behandlungsfehler eines Schiffsarztes

Behandlung durch Bordarzt stellt keine Reiseleistung dar

Kommt der Passagier eines Kreuzfahrtschiffs aufgrund eines Behandlungsfehlers durch den Schiffsarzt zu schaden, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Der Schiffsarzt ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe des Reiseveranstalters. Die Behandlung durch einen Bordarzt stellt keine Reiseleistung dar. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Kreuzfahrtreise begab sich eine Passagierin im April 2015 zum Schiffsarzt, da sie über Übelkeit und Schwindel klagte. Da der Arzt nach Behauptung der Passagierin beim Setzen der Injektionsnadel einen Nerv geschädigt habe, klagte sie gegen die Reiseveranstalterin auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.000 EUR. Die Passagierin vertrat die Meinung, dass der Bordarzt für die Reiseveranstalterin tätig sei, da die Arbeitszeit, der Ort seiner Arbeit und die Praxiszeiten durch die Reiseveranstalterin bestimmt wurden. Zudem wurden die ärztlichen Leistungen mit dem Briefkopf der Reiseveranstalterin... Lesen Sie mehr

Reichsgericht, Urteil vom 07.12.1911
- VI 240/11 -

Linoleumteppich-Fall: Sorgfalts­pflichtverletzung kann schon vor Vertragsabschluss zu Schadens­ersatzansprüchen führen (RGZ 78, 239)

Zur Vertragshaftung aus Verschulden bei Vertragsanbahnung (culpa in contrahendo)

Jedes Lehrbuch zum Allgemeinen Schuldrecht zitiert ihn: Den vom Reichsgericht 1911 entschiedenen Linoleumteppich-Fall. Zentrales Problem des Falls ist die Frage, ob schon vor Abschluss eines Vertrags vorvertragliche Pflichten entstehen, die im Fall der Verletzung vertragliche Schadensersatz­ansprüche auslösen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch fand sich keine gesetzliche Regelung. Die Richter behalfen sich mit dem gewohnheits­rechtlich anerkannten und von Rudolph von Jhering 1861 entwickelten Rechtsinstitut der culpa in contrahendo. Heute ist die Haftung für vorvertragliches Verschulden gesetzlich klar geregelt und in § 311 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 280 Abs. 1 BGB verankert.

Der Fall spielt in einem Kaufhaus. Die Klägerin begibt sich mit ihrer Tochter nach verschiedenen Einkäufen in das Linoleumlager, um einen Linoleumteppich zu kaufen. Dort wird sie von einem Handlungsgehilfen des Kaufhauses bedient. Dieser legt ihr unterschiedliche Muster vor. Sie wählt eines aus. Um an die betreffende Linoleumrolle heranzukommen und sie hervorzuholen, stellt der Handlungsgehilfe... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.03.2009
- VI ZR 39/08 -

Notfallarzt kann Verrichtungsgehilfe des niedergelassenen Arztes sein, für den er den Notfalldienst übernimmt

Niedergelassener Arzt kann Geschäftsherr im Sinne des § 831 BGB sein

Ein Notfallarzt kann als Verrichtungsgehilfe eines niedergelassenen Arztes tätig werden, für den er den Notfalldienst übernimmt. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden.

Die Kläger verlangen von den Beklagten Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung, die zum Tod ihres Ehemannes bzw. Vaters geführt habe.Im August 2000 hatte dessen Frau nachts die Praxis der Beklagten zu 2 und 3 angerufen, weil ihr Ehemann starke Schmerzen im Oberkörper hatte. Der Anrufbeantworter verwies sie an den ärztlichen Notfalldienst. Hierauf suchte... Lesen Sie mehr